Liebe/-r Experte/-in,
Die Jobcentermitarbeiterin will, daß ich vor Antritt der Weiterbildung zur Online-Redakteurin denen unterschreiben soll, daß ich die Kosten von 5000,- ca zu 30 % zurück zahlen würde, wenn ich die Weiterbildung abbrechen sollte, was ich ja nicht vor hätte. Ist das so ülich? verlangen die das von anderen auch so? Ich weiß es ja nicht, ob ich die Weiterildung schaffen würdem oder nicht, ob man krank wird oder so oder das Zertifikat von denen nachher nicht besteht? Bin lange raus aus Studium. Kann und will keine Schulden machen. Habe den Vertrag mit der Schule aber schon unterschrieben, weil sonst der Platz im Kurs weg gewesen wäre. Sind nur 25 Plätze frei. kann davon nur zurück treten, wenn Arge nicht zustimmt, nicht bewilligt diese Umschulung oder ich eine feste Stelle hätte. Soll ich diese Rückzahlungsklausel unterschreiben? Und wenn ich krank werde ohne meine Schuld? im Winter wieder mit Lungenentzündung? Ich kann keine Schulden gebrauchen, aber diese Weiterbildung istnatürlich auch eine große Chance, einen guten Job später zu bekommen und aus langer Arbeitslosigkeit als Dipl. Päd. heraus zu kommen. Soll ich am Freitag früh deren Rückzahlungsklausel nun unterschreiben? oder nicht? daß ich 30 % zurück zahlen würde, wenn ich abrechen würde? Ist doch unfair, wenn die das von anderen nicht verlangen? weiß da bitte Jemand was zu?
MFG Asta
Hallo Asta, Deine Sorgen/Nöte kann ich gut verstehen, war selbst in Hartz4, habe aber noch nie von einer Rückzahlungsklausel gehört.
Kennst Du einen Juristen/Anwalt? Ich würde jemand kompetentes auf jeden Fall asap kontakten, einen entsprechenden Beratungsschein kannst Du nach Absprache bestimmt nachreichen, wenn diese Person zustimmt. Ich weiß dazu leider nicht mehr Rat, good luck!!
hallo asta,
das höre ich das erste mal. aber ebenfalls zum ersten mal. höre ich, dass so eine ausbildung überhaupt bezahlt wird. mich interessiert das gerade selbst, weil ich in einer ähnlichen situation bin. ich kann aus gesundheitliche gründen nicht mehr in meinen berufen arbeiten und beschäftige mich schon seit einiger zeit zu hause. ich bin auf der suche nach einem job in diese richtung. es ist natürlich nicht leicht, wenn man in dieser richtung keine ausbildung hat.
zur frage: es kommt immer darauf an, aus welchem grund die ausbildug abgebrochen wird. wird die ausbildung vorzeitig beendet wegen „keine lust mehr“ dann wird das amt die 30% zurück fordern. es ist etwas anderes, wenn krankheit dazwischen kommt. das ist unverschuldet und kann nicht bestraft werden. ähnlich ist es auch, wenn irgend etwas nicht gechafft wird, wenn die eignung nicht da sein sollste.
also keine panik und den lehrgang mitmachen. die rückzahlungsklausel kann man getrost unterschreiben. die wollen sich nur absichern, wenn jemand das nicht ernst nimmt und dann einfach abspringt.
persönlich würde mich interessieren, wie das überhaupt zustande gekommen ist, dass das amt so eine ausbildung bezahlt. deswegen bitte ich nochmal um rücksprache. ich beschäftige mich privat als hobby mit dem boxsport und habe da auch eine eigene seite, wo ich als „onlineredakteur“ in eigenen diesnsten stehe.
meine e-mail ist: [email protected]
schöne grüße,
hansemann
Hallo Herr Passehl,
sie können sich den Förder-check der Jobcenter im Netz runter laden, nach dem die immer beurteilen, ob Jemand eine Förderung bekommen soll oder nicht in Richtung Weiterbildung und dann gibt es verschiedenen Institute wie Bohlscheid, Dekra, Mibeg, Comcave und noch andere, die alle Weiterildungen anbieten und dort können Sie an Infoveranstaltungen teil nehmen und auch an Probetagen evtl. und dann müssen Sie eben kämpfen, notfalls wie ich auch Jahre lang bis Sie eine passende Weiterbildung hoffentlich mal bewilligt bekommen. Auskünfte und Hilfe kann Ihnen auch das Video einer Frau Hannemann geben auf Youtube. Sie ist eine Mitarbeiterin des Jobcenters, die selbst die Arge kritisiert und wertvolle Hinweise in dem Video gibt.
Alles Gute.
Asta
Hallo Herr Johannes Passehl,
evtl.hilft es Ihnen, wenn Sie sich das Video von Frau Inge Hannemann ansehen und dann wissen Sie mehr über den Förder-check der Arge und wie Sie kämpfen können. Alles Gute.
Asta
http://www.youtube.com/watch?v=iL5k6M-U3Zk
hallo asta,
das höre ich das erste mal. aber ebenfalls zum ersten mal.
höre ich, dass so eine ausbildung überhaupt bezahlt wird. mich
interessiert das gerade selbst, weil ich in einer ähnlichen
situation bin. ich kann aus gesundheitliche gründen nicht mehr
in meinen berufen arbeiten und beschäftige mich schon seit
einiger zeit zu hause. ich bin auf der suche nach einem job in
diese richtung. es ist natürlich nicht leicht, wenn man in
dieser richtung keine ausbildung hat.zur frage: es kommt immer darauf an, aus welchem grund die
ausbildug abgebrochen wird. wird die ausbildung vorzeitig
beendet wegen „keine lust mehr“ dann wird das amt die 30%
zurück fordern. es ist etwas anderes, wenn krankheit
dazwischen kommt. das ist unverschuldet und kann nicht
bestraft werden. ähnlich ist es auch, wenn irgend etwas nicht
gechafft wird, wenn die eignung nicht da sein sollste.also keine panik und den lehrgang mitmachen. die
rückzahlungsklausel kann man getrost unterschreiben. die
wollen sich nur absichern, wenn jemand das nicht ernst nimmt
und dann einfach abspringt.persönlich würde mich interessieren, wie das überhaupt
zustande gekommen ist, dass das amt so eine ausbildung
bezahlt. deswegen bitte ich nochmal um rücksprache. ich
beschäftige mich privat als hobby mit dem boxsport und habe da
auch eine eigene seite, wo ich als „onlineredakteur“ in
eigenen diesnsten stehe.meine e-mail ist: [email protected]
schöne grüße,
hansemann
PS: und Mibeg und Comcave machen schon seit vielen Jahren diese Weiterbildungen auch in Richtung Online-Redakteur oder auch Wissenschaftsredakteur. Sie können dort an Infoveranstaltungen teilnehmen z. B. Montags. Es ist förderbar durch die Jobcenter, richtet sich meist an Hochschulabsolventen oder an Leute, die im ähnlichen Bereich schon gearbeitet haben und der Kampf mit der Arge dann um die Bewilligung hat bei mir jetzt viele Jahre gedauert.
PS: ich habe in meinem Fall das immer wieder in Abständen bei neuen Sachberabeitern neu wieder angesprochen und jetzt eine gefunden, die mir das bewilligen will, nachdem auch schon früher Tests, Profilings, psychologische Beurteilungen für mich ergeben hatten, daß ich dafür gut geeignet bin. Trotzdem hat es Jahre gedauert. Es ist oft so unberechenbar, kommt mir selbst auch oft willkürlich vor, wie die Argen entscheiden und man wird darüber oft älter, lernt Nichts Neues in sinnlosen weiteren Bewerbertrainings. Man muss kämpfen und nicht aufgeben, wenn man was echt will und dann schafft man es auch. Alles Gute Asta.
PS:und wenn Sie doch zufällig auch gut in Mathe sind, was ich nicht bin, wäre aber für Sie evtl. der ECDL die richtige Weiterbildung. Ist der europäische Computer Führerschein. Sie müssen sehen, was in Ihrer Gegend angeboten wird von den Weiterbildungsinstituten und was das Jobcenter dann auch passend zu Ihnen bewilligen möchte. Die haben, wie man der Presse entnehmen konnte an sich auch Überschüsse von 200 Millionen extra für ältere und länger arbeitslose Leute.
hallo - besten dank für die vielen hilfreichen hinweise !
Hallo, entschuldigung das ich jetzt erst antworte, aber ich war halt mal ein paar Tage nicht online.
Also bei uns im Jobcenter sind solche Vereinabhrungen ebenfalls üblich, aber wie Sie darauf kommend as Sie bei Krankheit oder nicht bestehen etwas zahlen sollen bzw. müssen verstehe ich nicht.
Diese Rückzahlungsklausel gilt normalerweise ausschließlich wenn Sie schuldhaft das ganze abbrechen, d.h. wenn Sie also nicht mehr hingehen und dann rausgeworfen werden oder sagen das sie nicht mehr wollen. Bei nicht verschuldetem Abbruch, also bei Krankheit oder ähnlichem dürfte unter normalen Umständen diese Klausel nicht gelten, es sei denn die Arge bei Ihnen aht da andere Vereinbahrungen als wir, was sein kann.
Lesesn sie den Vertrag nochmal ganz genau durch udn fragen ihren Sachbearbeiter noch einmal unter welchen Umständen der Vertrag genau gilt.
Notfalls lassen sie sich schirftlich bestätigen das z.b. bei krankheit usw. diese Vertrag ungültig ist.
Bitte, gerne geschehen und Sie sollten immer freundlich und höflich bleiben in den Verhandlungen mit den Jobcentermitarbeitern und Zeugen mitnehmen und sich selbst nach jedem Gespräch ein Gedächtnisprotokoll machen. Ich habe meine Bewilligung des Bildungsgutscheines auch erst nach 6 Jahren Kampf und Verhandlungen bekommen und nachdem ich schon mit Anwalt drohte, mich jedenfalls auch wehrte gegen weitere genau gleiche und nur immer sinnlose allegmeine Bewerbertrainings und endlich was Sinnvolles haben wollte, was jetzt aber auch viel neuen Lernstress bedeuten wird. Wünsche Ihnen auch alles Gute.
hallo - besten dank für die vielen hilfreichen hinweise !
also ich habe so etwas bisher noch nie gehört. Es ist auch ein Unterschied ob man selbst abbricht oder ob man wegen Krankheit z.B. das Ausbildungsziel nicht mehr erreichen kann. Dann wird das Ganze nämlich vom Bildungsträger beendet. Ich würde das nicht unterschreiben ohne vom Fachmann prüfen zu lassen ob das zulässig ist.
Ich hoffe das es etwas geholfen hat.
MfG
Vielen Dank. Es ist schon erledigt jetzt.