ARGE will Geld vom Mieter zurück weil der Neue vermeieter keinen neuen Mietvertrag mit ihr abgeschlossen hat

Hallo liebe Leute,

ich hoffe ich finde hier Hilfe. Ich habe vor 6 Monaten die Wohnung von meiner Mutter gekauft. Somit wurde ich der neue Vermieter. Meine Mutter lebt alleine in der Wohnung und die Wohnung wird vom Amt gezahlt weil Sie momentan arbeitslos ist. Ich habe die erste Miete vom Amt regulär bekommen und die weiteren auch bis meine Mutter vom Amt ein Brief bekam, dass Sie 3 Monatsmieten zurück geben muss weil der Vermieter keinen neuen Mietvertrag mit ihnen abgeschlossen hätte heißt es auf dem Brief. Da ich die Wohnung per Kredit gekauft habe, hat mir die Bank schon das Geld abgezogen sodass ich dass meiner Mam nicht geben kann. Ihr werden jetzt Monatlich 120€ vom Lebensunterhalt abgezogen bis die 3 Monate ausgeglichen sind.
Ist das rechtens so erlaubt darf das AMT meiner Mutter das Geld kürzen? Und ist das richtig wie das AMT vorgeht dass ein neuer Vermieter auch einen neuen Mietvertrag machen muss, bevor er Geld für die miete bekommt.

Ich Danke euch für eure Hilfe liebe Grüße Paskali

Hallo!

Der Käufer (DU also) musst doch den Mietvertrag der Mutter übernehmen, so wie er ist mit allen Lasten und Pflichten. Zu der vereinbarten Miete und was sonst im vertrag steht.

Kauf bricht nicht Miete. Die kaufst Wohnung und musst den laufenden Mietvertrag übernehmen. Da gibt’s nichts !

Es besteht kein Anlass und vor allem kein Recht einen neuen Vertrag zu fordern.

Das wäre freiwillig möglich, kann aber nicht gefordert werden.

Deshalb wundert mich die Forderung der ARGE, auch die kennen die Gesetze.
Mag sein (sogar sicher) man muss den Vermieterwechsel anzeigen (Namen) aber mehr auch nicht.
Nur weil Du Verwandte bist änderst sich doch nichts gegenüber einem fremden Investor, der die Wohnung aufgekauft hätte.

Da muss m.E. was anders dahinterstecken.

mfG
duck313

Ganz wichtig ist erstmal, dass gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt wird (Frist wahren). dann hält man den mietrechtlich scheinbar völlig unbeleckten Arge Mitarbeitern das:


unter die Nase und verlangt, mit Fristsetzung, schriftlich, per Einwurfeinschreiben, die Rückzahlung der einbehaltenen Summe.
Und dabei teilt man der Arge natürlich auch den Eigentümerwechsel, mit namentlicher Benennung des neuen Eigentümers mit.
ramses90

du hast sie deiner mutter abgekauft, ist das richtig? und du hast keinen mietvertrag mit ihr abgeschlossen, sondern nur die höhe der miete dem amt mitgeteilt, richtig? und du hast auch auf nachfrage dem amt keinen schriftlichen mietvertrag geliefert, der die höhe der miete bestätigen könnte, richtig?

wenn kein nachweis für einen mietvertrag vorliegt, wird auch keine miete übernommen. selbstverständlich ist das rechtmäßig. warum sollte das amt für irgendwas zahlen, was nicht nachweislich existiert?

des weiteren frage ich mich, wo das geld für die wohnung geblieben ist. und warum genau kein schriftlicher mietvertrag geschlossen wurde. und ob die miete wohl auch versteuert wird. und ob die miete überhaupt eine echte miete ist und nicht nur eine gefälligkeitszahlung, die genau den kredit bedient.

Hallo ich habe die Wohnung auf meinen Namen gekauft meine Mutter wohnt nur da drin. Die Wohnung wurde auch in der Vergangenheit vom Amt gezahlt bevor ich sie gekauft habe und die Summe der Miete war bekannt. Als ich die Wohnung gekauft habe, habe ich den alten Mietvertrag übernommen. Für das Amt hat sich eigentlich nichts geändert außer das ein neuer Eigentümer in Besitz der Wohnung ist. Haben sie trotzdem das Recht meiner Mutter das Geld zu kürzen und ihr 3 Monatsmieten zurück zu verlangen ?

Danke für die Kommentare und euer Wissen.

Danke für die ausführliche info, doch das Amt verlangt die Miete von meiner Mutter zurück. Wie kan ich vorgehen ?

Vielen Dank ich nehme ihren raat an und versuche das so.

Herzlichen Dank

Hallo,

[quote=„Felix159, post:5, topic:9353742“]

Als ich die Wohnung gekauft habe, habe ich den alten Mietvertrag übernommen.
[/quote ]
Wie wurde dies dem JC glaubwürdig kommuniziert?

Wurde von der Mutter nachweislich dokumentiert, dass die vereinbarte Miete an den Vermieter gezahlt wurde?

Gruß
Otto