Hallo,
Die Arge hat mietbescheinigung bekommen von der neuen wohnung ,wo wir 01.10.2011 einziehen.Mietvertrag war ungültig da wir selbst das einzugsdatum einfach geändert haben da der neue vermieter sich vertan hatte und daraufhin sagte die arge ich müße den mietvertrag neu machen mit dem vermieter aber der Vermieter sagte,das er es nicht macht.Daraufhin ging ich und mein freund zur arge und gab den Antrag auf kaution geld für unseren vermieter,bei arge unten bei info ab,im antrag hatte man drunter geschrieben das der vermieter uns die whg nicht mehr gibt wenn er diese woche keine kaution bekommt und erklärte es mit dem Mietvertrag dem typ an der info.
Der von der info sagte das der vermieter warten muss mit kaution bis 01.10.2011.
Der vermieter hat nämlich gesagt zu uns das er mieter sucht am 01.09 und wenn es nicht anders geht dann wäre 01.10 auch okj aber er weiss es nicht mehr u dann gab es ein durcheinander.
Der typ von der info sagte das wenn der vermieter in dem mietvertrag mit seiner schrift nicht 01.10.2011 drüber schreiben wollte dann schicke er dem vermieter ein fax ,das soll er unterschreiben und zurück faxen zur Arge.
Der typ von der info rief den vermieter an ,erwähnte nix von kautiongeld ,er sagte nur zum vermieter ja und der vermieter gab seine fax nr und arge denen ihre und gegen 12:00 uhr vorgestern riefen wir den vermieter an und er sagte,er habe der arge zurück gefaxt ,hat aber nix mehr gesagt wenn diese woche kein kaution von arge dann keine wohnung!
Der sachbearbeiter verlangte zwei sachen einmal mietvertrag und einmal den antrag auf kaution geld.
meine fragen.
1.meint ihr der vermieter hat zurück gefaxt?denn wir denken sonst hätte der vermieter uns am tel gesagt das wir die whg nicht bekommen und hätte nicht gesagt ich habe gefaxt zur arge.
2.wenn wir die whg nicht mehr bekommen sollten dann hätte der vermieter doch uns angerufen oder?und 3.
stört die arge sich jetzt an den satz ,den wir im antrag auf kautiongeld schrieben,das wenn diese woche kein kautiongeld am vermieter dann whg bekommen wir nicht mehr da der vermieter dachte das wir 01.09 schon einziehen.?wir haben jetzt angst das die arge morgen uns brief schickt das wir neue whg suchen müßen kann das passieren?jemand sagte zu uns das es zwei verschiedene schuhe sind ,das die arge es egal ist.
Wir haben ja den antrag auf kautiongeld für vermieter abgegeben ,den mietvertrag hatte der sachbearbeiter sich kopiert,aufgrund das wir selbst das datum geändert haben im mietvertrag hat ein anderer von arge gesagt ,das es ausreicht wenn der vermieter der arge faxt das wir 01.10 einziehen in der neuen wohnung nur hat er gefaxt?aber dann hätte er am tel gesagt ich habe gefaxt dasihr die whg nicht bekommt oder.
Wie gesagt der satz steht da im antrag das wenn diese woche keine kaution dann wohnung brauchen wir nicht mehr renovieren.
Ist eh eine sauerei ,das wir als mieter renovieren müßen und blechen müßen
Ich hoffe ihr kriegt die whg, scheint alles etwas durcheinander…Das Material zum Renovieren könnt ihr von der Arge gezahlt kriegen. Die wollen vorab einen Kostenvoranschlag, haltet es also billig.
Viel Glück, Andi