Hallo, ich habe folgende Frage: Was macht eine Familie in folgender Situation: 1 Kind ist Empfänger von Hartz IV, Eltern sind geschieden, Mutter heiratet wieder, kauft mit dem Ehemann ein Haus. Eigenkapital wird vom Ehemann gestellt, Eheleute leben in Gütergemeinschaft.
Kann die Arge oder wer auch immer, wenn Kind 1 kein Geld verdient, Geld aus dem gekauften Haus bekommen??
Liebe Grüße
Hallo,
ist das Kind älter als 25?
Gruß
Kristin
Hallo Kristin, das Kind ist 20.
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Hallo!
Lebt das Kind im Haushalt seiner Mutter und ihres Ehemannes?
Haben die Mutter des Kindes und ihr Ehemann wirklich in einem Ehevertrag Gütergemeinschaft vereinbart oder leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft?
Gruß, Franz
Hallo Franz, das Kind lebt in einer betreuten Wohngruppe, also weder bei Mutter noch beim Vater. Die Mutter und ihr Ehemann leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dass es da Unterschiede gibt…?
Liebe Grüße
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Hallo!
Das Kind, das ALG II erhält, hat wahrscheinlich einen Unterhaltsanspruch gegen seine Mutter.
Diesen Unterhaltsanspruch kann die Stelle, die das ALG II zahlt, in der Höhe des gezahlten ALG II gegen die Mutter geltend machen.
Auch wenn das Einkommen der Mutter zur Zahlung des Unterhalts nicht ausreicht, könnte meines Erachtens nicht auf ihr Vermögen, d.h. das ihr gemeinsam mit ihrem Ehemann gehörende Haus, zurückgegriffen werden. Erst recht natürlich nicht, wenn das Haus dem Ehemann der Mutter allein gehört.
Eine andere Situation, die dazu führen könnte, dass auf das Haus zurückgegriffen werden könnte, ist nicht erkennbar.
Gruß, Franz
Hallo Kristin, das Kind ist 20.
Hallo!
Wenn das KInd 20 ist und noch im gleichen Haushalt wie Mutter und Stiefvater lebt, dann gehört es zur Bedarfsgemeinschaft Mutter- Ehemann der Mutter- Kind. Dann wird natürlich auch das Einkommen bzw. Vermögen des Ehemannes (nach Abzug der Freibeträge) berücksichtigt.
Aber „Geld aus dem Haus bekommen“- wie meinst du das?
Grüße
Kristin
Oh, hab gerade deinen anderen Antwortartikel gelesen: das Kind lebt ja nicht mehr bei den Eltern. Dann interessiert´s das Amt auch nicht.
Grüße und guten Rutsch!
Kristin