Hallo zusammen, ich hab noch ein Thema das mich umtreibt. Ich habe im Jahr 2003 eine Direktversicherung über die Firma abgeschlossen. Laufzeit bis 2027. Alternativ zum Angebot des Rahmentarifs des Anbieters meines Arbeitgebers (Gerling) habe ich mir ein anderes Angebot ohne die angeblich vielen Vorteile des Rahmentarifes meines „Haus und Hofversicheres“ geben lassen. Ergebnis: Mein Angebot lag hinsichtlich der Ablaufleistung sowohl im prognostizierten als auch garantierten Wert deutlich über dem Wert von Gerling. Natürlich wollte ich bei meinem Versicherer abschließen und habe das Angebot im Personalwesen eingereicht. Antwort: Entweder du schließt bei Gerling ab oder garnicht. Schlußendlich habe ich klein beigegeben und bei Gerling abgeschlossen. Im ersten Brief den ich dann von Gerling erhielt ist dann prompt auch noch die prognostizierte Ablaufleistung deutlich reduziert worden.
Frage: Habe ich im weitesten Sinn Anspruch auf Schadensersatz? Wie soll ich mich jetzt verhalten? Danke vorab für eure Hinweise.
Frage: Habe ich im weitesten Sinn Anspruch auf Schadensersatz?
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Danke vorab für eure
Hinweise.
Der AG kann den Produktanbieter für eine bAV vorgeben. Der AN kann das akzeptieren oder auf die bAV verzichten.
Der AG steht aber auch in der Pflicht eine „optimal“ Anlage zu wählen.
So ganz abwägig ist die Sache mit der Haftung nicht!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
So ganz abwägig ist die Sache mit der Haftung nicht!
Nein, da hast Du Recht, gerade bei gezillmerten Verträgen gab es in der Vergangenheit Urteile. Nur das ändert nichts am Grundsatz, dass der AG den Vertragspartner bestimmen darf.
Hallo Waldschrat,
Frage: Habe ich im weitesten Sinn Anspruch auf Schadensersatz?
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Danke vorab für eure
Hinweise.
Solange die Vorgaben aus der entsprechenden Betriebsvereinbarung einerseits und die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BetrAVG, etc.) andererseits eingehalten werden, sehe ich (subjektiv) hier wenig Aussicht auf Erfolg. Sorry.
Und wie bereits gesagt wurde: Auf dem Grundsatz der Vertragsfreiheit basierend kann der AG die Versicherung vorgeben (und nach BetrAVG §1a auch den Durchführungsweg).
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
Hallo,
ich befürchte die Frage lässt sich nicht eindeutig beantworten.
Zunächst mal wie schon erwähnt, der Ag kann den sogenannten Durchführungsweg vorgeben und er muss keinen zweiten akzeptieren.
Meist wird ein Rahmenvertrag zwischen AG und Versicherung abgeschlossen, der den Abschluss einer bav bei einer anderen Gesellschaft ausschließt. Naja, kann man sich dran halten, oder auch nicht.
Desweiteren hast du einen Vertrag abgeschlossen und Vertrag ist Vertrag, Basta! Das muss man sich dann wirklich gut überlegen. Ein schlechter Vetrag wird duch die bav nicht automatisch zun einem Guten.
Bisher ist dir doch kein finanzieller Schaden enstanden, der Vertrag läuft. Bisher her war es so, dass der AG mit dem ANbieten einer bav seiner Fürsorge- und Informationspflicht ausreichend nachgekommen ist.
Bisher!
Anders sah das beispielsweise bei einem Urteil aus dem Jahre 2005 aus
(Arbeitsgericht Stuttgart mit Urteil vom 17. Januar 2005 (Az.: 19 Ca 3152/04 – rechtskräftig)). Hier entstand tatsächlich ein finanzieller Schaden, da ein Arbeitnehmer den AG wechselte und der Vertragswert auf eine neue Versorgung übertragen werden sollte, aber es war leider nur sehr wenig Vertragswert vorhanden. Der Arbeitnehmer muss zumindest mal darüber informiert werden! Der Richter sah einen klaren Verstoß gegen §1 BetrAVG und gegen die Portabilitätskriterien.
Man muss allerdings dazu sagen, dass dieses Urteil in der ersten Instanz gefällt wurde, das führt ja das ganze Provisionssystem der Versicherungen ad absurdum! Da ist sicherlich noch nicht das letzte Wort gefallen.
Eine Möglichkeit wäre aber, den AG auf das Thema der Fürsorgepflicht (wie schon erwähnt) anzusprechen.
Aber nur durch Vorlage eines besseren Angebots ist da glaub ich wenig zu machen.
Ob das vor Gericht Bestand haben wird ist hier nicht zu beantworten, aber damit übst du ganz schön Druck auf deinen Chef aus. Ob das dann dem zukünftigen Arbeitsverhältniss gut tut wage ich natürlich zu bezweifeln, also wenn dann vorsichtig.
Ausserdem ist irgendwann mal Schluss mit Arbeitgeberhaftung, die Chefs drehen ja durch mittlerweile…naja…so long.
Grüße
Laber