Liebe/-r Experte/-in,
habe einen 18jährigen Sohn der Leistungen von der Arge bekommt.Bin Erwerbsunfähigkeitsrentner und bin wieder Verheiratet und beziehe eine Nettorente von 1391,00Euro.
Muss ich mich an den Kosten der Arge beteiligen und wenn ja wie- lange.
Danke im vorraus für eure Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe
Lieber Uwe,leider kann ich dir auf diesem Wege auch nicht weiterhelfen. Ich empfehle Dir Dich mit dem für Dich zustehenden Amtsgericht in Verbindung zu setzen
um dort eine Bewilligung zu einer Rechtsauskunft bei einem Fachanwalt für Deine Probleme zu erhalten. Bei Genehmigung durch das Gericht wende dich an den Anwalt
Auskuft über einen solchen Anwalt könnte dir das Gericht geben. Viel Erfolg bei Deinen Bemühungen.
MfG bock1942
Hallo Uwe,
so wie ich es verstehe, waren Sie bereits vor der neuen Heirat Erwerbsunfähig mit der angegebenen Rente und Ihr Sohn bekam bereits ALG II.
Dann ist das ALG II auch auf die Bedarfsgemeinschaft Vater/Sohn berechnet. Jetzt sind Sie neu verheiratet, Glückwunsch, und haben weiterhin die Rente und Ihr Sohn auch ALG II. Die Bedarfsgemeinschaft hat sich um 1 Person verändert, was Sie natürlich angeben müssen.
Dadurch wird das ALG II für Ihren Sohn möglicherweise neu berechnet. Wenn Ihre Frau jetzt auch verdient, könnte für Ihren Sohn eine Änderung eintreten.
Alles Gute
Opa2009
So lange ihr Sohn nur Arbeitslosengeld 1 bekommt können Sie verdienen was immer Sie wollen. Rutscht ihr Sohn aber ins Arbeitslosengeld 2 (besser bekannt Hartz 4) wird ihre EU Rente und wen Sie mit ihrer Frau zusammen mit ihren Sohn wohnen dessen Verdienst mit angerechnet. Da Sie schon alleine eine sehr hohe EU Rente haben wird der Sohn aus jetziger Sicht nichts bekommen. Sprich - Sie müssen ihn durch füttern. Und das so lange wie ihr Sohn bei ihnen oder mit ihnen zusammen wohnt.
Hallo,
bis Ihr Sohn 25 Jahre alt ist, müssen Sie unter Umständen für seinen Lebensunterhalt aufkommen.
Gruß
Hallo,
das kommt darauf an. Wohnt der volljährige Sohn bei Ihnen und Ihrer Frau in der Wohnung/ Haus? Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis (davon gehe ich aufgrund Ihrer Rente aus) und mit wieviel Prozent? Für den GdB im Ausweis gibt es nämlich einen Freibetrag, der von Ihrem Einkommen/Rente in Abzug gebracht wird. Hat Ihre Frau auch Einkommen/ Einnahmen? Wohnen Sie in Eigentum oder zur Miete?..Es gibt viele Komponenten, die hier berücksichtigt werden müssen.
Wenn die ARGE Sie in die Pflicht nehmen will, erheben Sie Widerspruch und wenden Sie sich bitte zwecks Rechtsberatung an einen Anwalt für Sozialrecht (falls Sie in einer Rechtsschutzversicherung sind) oder an einen Sozialverband (z.B. VdK), dort erhalten Sie sehr preisgünstige Hilfe und Unterstützung!
Viel Glück… siebengebirgler aus Bonn
Hi,
Normalerweise müsstest du schon zur Kasse gebeten worden sein, weil immer erst das nähere Umfeld nach Finanzierungsmöglichkeiten abgesucht wird, BEVOR die zahlen.
Allesdings weiß ich nicht wie es mit Rentnern aussieht. Evtl. „Schonung“?
Ich würde abwarten.
Gruß,
Andi
Hallo uwe,
ich kann dir zu deiner frage leider keine verbindliche aussage machen.
meiner meinung nach müssen die eltern bis zum 24.lebensjahr den umständen nach für die kinder sorgen. also sich auch bei leistungen der arge beteiligen.bei deinem einkommen und den verpflichtungen deiner frau gegenüber dürfte das nur ein geringer beitrag sei,wenn überhaupt.
mfg.peter
Hallo Uwe,
es ist gut möglich, dass du dich beteiligen musst, bzw. für den Unterhalt deines Sohnes aufkommen mußt! Ob das so ist und in welcher Höhe hängt von der Berechnung ab! Du wirst deine Finanzielle Lage beim Amt angeben müssen! Rente, eventuell Verdienst deiner neuen Frau, höhe der monatlichen Ausgaben wie z.B. Miete! Was aber bei der Berechnung alles anerkannt wird und was nicht, kann ich dir leider nicht sagen!
Liebe Grüße
sunshine82
Hallo Uwe,
habe erst jetzt Deine Frage vom Okt. bekommen, denke aber mal, dass sich alles für Dich erledigt hat. Trotzdem schöne Grüße
Frau Bluna