Argentienanleihe

Meine mittlerweile verstorbenen Eltern haben im Jahre 1998 eine Argentinien-Anleihe gekauft (WKN 197460).
Später haben sie von einem Abfindungsangebot (ca. 27 % vom Wert) Gebrauch gemacht.
Dazu habe ich x Fragen:
1)Kann ich als Alleinerbe Forderungen für den damaligen Verlust geltend machen und wenn ja, wo?
2)Kann evtl. eine nachträgliche steuerliche Geltendmachung erfolgen?
3)Wann verjähren dbzgl. Forderungen?
4)Wer hat damals auch so einen Schrott gekauft und
welche Erfahrungen bezgl. Schadensausgleich wurden gemacht?

Hallo,

Meine mittlerweile verstorbenen Eltern haben im Jahre 1998
eine Argentinien-Anleihe gekauft (WKN 197460).

Für beides mein Beileid.

Später haben sie von einem Abfindungsangebot (ca. 27 % vom
Wert) Gebrauch gemacht.

Wie viele andere auch.

Dazu habe ich x Fragen:
1)Kann ich als Alleinerbe Forderungen für den damaligen
Verlust geltend machen und wenn ja, wo?

Nein… deine Eltern haben zu Lebzeiten in diesem freiwilligen Angebot mitgemacht (nach dem Motto: lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach) - du erbst ja lediglich was übrig ist.
Wie wilst du fremde Verluste geltend machen?

2)Kann evtl. eine nachträgliche steuerliche Geltendmachung
erfolgen?

Nicht durch dich…

3)Wann verjähren dbzgl. Forderungen?

Wie gesagt… du hast keine Forderung.

4)Wer hat damals auch so einen Schrott gekauft und
welche Erfahrungen bezgl. Schadensausgleich wurden gemacht?

Tausende und fast alle haben sich so verhalten wie deine Eltern, weil es dabei wenigstens sicher war keinen Totalverlust zu erleiden.

Gruss HighQ