Meine mittlerweile verstorbenen Eltern haben im Jahre 1998 eine Argentinien-Anleihe gekauft (WKN 197460).
Später haben sie von einem Abfindungsangebot (ca. 27 % vom Wert) Gebrauch gemacht.
Dazu habe ich x Fragen:
1)Kann ich als Alleinerbe Forderungen für den damaligen Verlust geltend machen und wenn ja, wo?
2)Kann evtl. eine nachträgliche steuerliche Geltendmachung erfolgen?
3)Wann verjähren dbzgl. Forderungen?
4)Wer hat damals auch so einen Schrott gekauft und
welche Erfahrungen bezgl. Schadensausgleich wurden gemacht?
Der Verlust entstand in der privaten Vermögensebene und ist daher steuerlich nicht abzugsfähig.
Zu den restlichen Fragen bin ich leider überfragt.
Nach meinem Verständnis zählt der Verlust zwischen Kauf- und Verkauf von Wertpapieren zu den Verlusten aus Spekulationsgeschäften! Damals!! Seit 2008 gibt es andere Regelungen, die ja aber für Sie nicht zutreffen. Davor war der Verlust, wie auch der Gewinn, nur steuerlich berücksichtbar, wenn er innerhalb eines Jahres statt fand. Das Ganze musste natürlich im Jahr des Verkaufs, bzw. der Abfindung, geltend gemacht werden, also Verkauf 2000 mit der Steuererklärung für 2000 in 2001. Die Verluste können/konnten dann über Jahre übertragen werden.
Es tut mir leid, ich habe keinerlei Erfahrung mit Argentinienanleihen.
Der stuerliche Verlust ist im JAhr des Verkaufs (27 %) abzugsfähig. Ich gehe daber davon aus, dass es sich hier aber um einen nichtsteuerbaren Verlust handelt.
Evtl. haben Ihre Eltern schon für dieses Jahr eine Erklärung abgegeben ?
Sie persönlich können den Verlust nicht geltend machen.
3.) und 4.) Keine Angabe.