Ärger mit Baufirma

Hallo liebe Experten,

wir wollen ein Haus bauen und haben dazu einen Generalunternehmer beauftragt. Das Grundstück ist gekauft, das Haus seit Anfang Februar in Auftrag gegeben, Finanzierung gesichert, alle Unterlagen/Genehmigungen sind längst eingeholt. Nun könnte also der Baubeginn starten.

Aber genau dies ist unser Problem: Der Generalunternehmer vertröstet uns wieder und wieder. Nennt immer wieder unterschiedliche Ansprechpartner, elf sind es jetzt insgesamt. Immer wieder heisst es: Ja, wir kümmern uns. Sie hören in Kürze von uns. Sie bekommen in den nächsten Tagen Bescheid. Und nichts passiert. Ich habe heute morgen noch mal angerufen bei diesem Unternehmen. Dort wurde mir gesagt: „Ich bin nicht zuständig und ich kann Ihnen auch nicht weiterhelfen, weil unsere Laufwerke gerade kaputt sind.“

Das zieht sich jetzt seit zwei Monaten so hin. Wir sind ehrlich gesagt, entnervt! Was können wir hier tun? Im Vertrag steht zu dem Thema „Wann hat der Baubeginn zu erfolgen“ nichts. Die Verzögerung ist deshalb zu unserem Nachteil, weil wir erstens mal Bereitstellungszinsen für unseren Kredit zahlen müssen, da dieser nicht abgerufen wird. Und zum anderen wohnen wir lustig weiter in Miete. Das kostet ja auch was, und uns wäre sehr daran gelegen, den Hausbau rasch abzuwickeln.

Weiß jemand Rat? Was können wir konkret tun?

Viele Grüße
Anna

Hallo Anna,

da würde ich doch mal ganz schnell überprüfen, wie ihr wieder aus dem Vertrag rauskommt, und mir dann einen neuen Unternehmer suchen. Üblicherweise fährt man ganz gut damit, dass man durch einen Anwalt eine Frist zur Erklärung über den Baubeginn fordert und dann bei Nichteinhaltung entweder dieser Frist oder des dann vereinabrten Baugebinns fristlos kündigt.

Es könnte in diesen bösen Zeiten aber auch sein, dass die Sache durchaus für euch positiv ist (ich hoffe, ihr habt noch nichts bezahlt). Ggf. steht der Unternehmer kurz vor der Insolvenz (passiert momentan auch vielen alteingesessenen bekannten und guten Unternehmen) und wagt daher nicht den neuen Bau zu beginnen. Daher die Geschftsführung auch auf diesen Verdacht schriftlich ganz offen ansprechen und Aufklärung verlangen. Sollte doch schon etwas gezahlt worden sein, immer schön an das Baugeldsicherungsgesetz erinnern und mit Strafanzeige drohen und diese ggf. auch erstatten (macht auch der Anwalt).

BTW: Sobald die Frist mit Ablehnungsandrohung verstrichen ist, macht sich der Unternehmer übrigens schadenersatzpflichtig für alle durch die Verzögerung entstehenden Schäden. Also Beeilung!

Gruß vom Wiz, der glücklicherweise einen Top-Bauunternehmer hat und sich maximal bislang darüber beschweren könte, dass er immer noch keinen Vertrag über das fast schon fertige Haus hat (dieses Risiko geht aber zu 100% zu Lasten des Unternehmers)

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Zusatz
Hallo Anna,

zu meinem Vorredner gibt es noch hinzuzufügen, dass Ihr prüfen solltet, ob dei VOB/B vereinbart wurde. Draus ergeben sich Fristen,

Weiterhin setzt die Firma unter Druck - eine Friststetzung zum Beginn der Bauarbeiten einfach ausprechen.

ABER BITTE AUF DEN VERZUG HINWEISEN UND SCHADENERSATZ ANDROHEN.

Christian

Hallo Wiz, hallo Christian,

danek für Eure Antworten. Ja, VOB/B wurde vereinbart. Auch wurde der Firma ein Fax gesendet, in dem wir ganz klar gesagt haben, wir möchten bis dann und dann einen verbindlichen Termin zum Baubeginn genannt haben. Kalenderwoche reicht aus, es muss kein Tag x sein. Und wieder tut sich nichts!

Meint Ihr, es bringt was, jetzt aus dem Vertrag auszusteigen? Das wird für usn sehr teuer, denn erstens ergeben sich wieder Verzögerungen, aber man muss auch sehen, dass wir eine Baugenehmigung für das Haus einholen mussten, das kostet auch was. Und zweitens: der Hauspreis war Grundlage für die Genehmigung unserer Baufinanzierung. Drittens ist schon Geld angezahlt worden. Würde sich also nach Ausstieg aus dem Vertrag mit der schlamperten Baifirma die Frage stellen, wer uns genau dieses Haus zu genau diesem Preis baut. Und wie wir unser angezahltes Geld zurückbekommen.´

Vielmehr ist uns daran gelegen, die Firma zum Baubeginn zu zwingen. Notfalls Schadenersatz! Denn wir sind die Dummen: Zahlen die teure Miete und mit jedem Monat mehr happige Zinsen fürs Darlehen. Und das alles nur, weil der eine nicht zuständig ist und der andere im Urlaub? „Sie hören von uns“ - damit wollen wir usn nicht länger hinhalten lassen.

Was sind denn die FRisten nach VOB/B?

Viele Grüsse
Anna

Hallo Anna,

wenn schon Geld angezahlt worden ist, würde bei mir hier jetzt die Luft brennen. Da ginge sofort ein anwaltliches Schreiben mit kurzer Frist zur Bestimmung des Baubeginns per Einschreiben raus. Schön sauber nach VOB. Und dann gleich die Androhung von Schadenersatzforderungen, Kündigung des Vertrages, Strafanzeige wegen Betruges, Verstoß gegen das Baugeldsicherungsgesetz und das ganze Procedere. Parallel würde ich sofort alle Kontakte anwerfen, die mir etwas über den finanziellen Zustand des Unternehmens in Erfahrung bringen könnten.

Die Sache klingt nicht wirklich gut, wenn ich mir ansehe mit wieviel Insolvenzen im Baubereich ich mich gerade herumschlage. Du musst leider damit rechnen, dass die Anzahlung flöten sein könnte, und da brauchst du jetzt ganz schnell Gewissheit. Hast du eine Fertigstellungsbürgschaft des Unternehmers? Wenn nein, diese jetzt auf jeden Fall verlangen, notfalls auf eigene Kosten. Wird diese nicht beigebracht bzw. lehnen Banken eine solche ab, dann weg mit Schaden. Nur nicht einen an sich schon mit einem Bein in der Pleite stehenden Unternehmer jetzt auch noch zum Beginn nötigen. Dann besser mit einem anderen Unternehmer wieder bei Null anfangen. Was mir so in den letzten Fällen in diesem Bereich so alles über den Tisch gekommen ist, spottet jeder Beschreibung. Da werden dann z.T. vollkommen unzureichend aus Altmaterial gebaute zugige und windschiefe Hütten abgeliefert, nur um noch mal die Knete zu kassieren. Für ordentliches Material und Fachkräfte ist schon lange kein Geld mehr da und so fallen die Dinger dann oft nach kurzer Zeit mehr oder weniger zusammen. Und dann hast du erst richtig den Salat, weil du dann niemand mehr hast, gegenüber dem du Gewährleistungsrechte durchsetzen könntest.

Also ab zu einem Kollegen vor Ort, der dann die nötigen Schritte einleitet.

Gruß vom Wiz

Lasst euch von der Baufirma nicht mehe an der Nase herumführen.

Handelt und übt Druck auf diese Firma aus.

Christian

Hallo
Den Vertrag sofort kündigen. Da wirst du nur über den Tisch gezogen, und wenn nicht das zahlst du, wie du selber schon geschrieben hast anderwertig drauf. Ich würde dir raten, dich mit deinem Anwalt in Verbindung zu setzen und zu schauen, dass ihr da so gut wie möglich herauskommt. In weiterer Folge müsst ihr euch dann natürlich eine neue Baufirma suchen, aber das ist glaub ich das kleinere Übel. Ein Freund von mir hat selber eine Baufirma in Wien und erzählt mir ständig von solchen betrügerischen/kriminiellen Firmen. Das bei dir ist also kein Einzelfall. Mach dir nichts weiter draus. Ich weis ist leicht gesagt aus meiner Position aber ist glaub ich der beste und billigste Weg.