Arger mit Baufirma

auf einem Grundstück war einen Wasserrohrbruch, entdeckt am 13.04.2015, da die Suche nach den alten Leitungen sehr schwierig und kostenintensiv war, entschied sich der Gutachter meiner Versicherung zur Neulegung der Wasserleitung. Eine Firma wurde beauftragt die Kostenvoranschläge einreichte , der Gutachter schaute sich diese an und gab die Freigabe an die Versicherung , die Firma holte sich auch direkt bei der Versicherung die Bewilligung diese Arbeiten durchführen zu dürfen. Die Arbeiten dauerten ca 6 Wochen an. Der Geschäftsinhaber stellte nach einem Arbeitsgang der Versicherung die Rechnung , diese wurde vom Gutachter geprüft und dann zur Bezahlung freigegeben. Zu diesem Zeitpunkt wurde weder einen Kostenvoranschlag noch eine Rechnung gesehen. Am 28.Mai rief der Geschäftsführer am frühen Abend an und teilte mit, das der Fall an die Creditreform abgegenen wird, wenn nicht sofort bezahle. Das gleiche teilte er auch der Versicherungsagentur vor Ort mit. Zu diesem Zeitpunkt waren die Arbeiten immer noch nicht abgeschlossen.. Der Garten war nur bedingt nutzbar, da Baugruben nicht abgesichert waren und bei eine Baugrube auf der Terasse vor dem Kinderzimmer wurde die Schließung strikt abgelehnt.Die Versicherung bzw der Gutachter hat alle Rechnungen geprüft und festgestellt, das Positionen doppelt abgerechnet wurden und auch einiges nicht strimmte. von der Versicherung lkam ediglich die Mitteilung , das alle Rechnungen mit der Firma abgeglichen sind am 10.06. Gestern hab kam eine Mahnung , mit dem Hinweis, das in 4 Tagen ( so das Datum) ohne weitere Mahnung an die Creditreform abgegeben werde. bis heute keine Rechnung der Firma und auch sonst keinen Schlussbericht der Versicherung was wieso und warum ausgezahlt oder gekürzt wurde .
Für die Schließung der letzten Baugrube, wurde externe Firma beauftragt.
Das kann doch alles nicht wahr sein.

Schön. Oder auch nicht. Und wie lautet jetzt die Frage?

Wieso fordert die Baufirma jetzt einen Betrag von mir? Wenn alle Abrechnungen über die Versicherung und den Gutachter liefen.

Warum fragst du nicht bei der Firma nach, mit Hinweis auf die Mitteilung der Versicherung, dass die Rechnungen beglichen wurden?

Hallo,

zwei wichtige Fragen:

Hast Du eine Kopie der Kostenübernahme durch die Versicherung bekommen?

Hast Du einen Auftrag zur Durchführung der Arbeiten unterschrieben?

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?

Habe keine Angst vor der Creditreform. Der Gläubiger muss ihr und diese dann Dir nachweisen, dass tatsächlich Du der Schuldiger bist, und nicht die Versicherung. Zudem muss er den Zugang der Rechnung belegen können. Wenn Du Dir ganz sicher bist, dass Du diese Unterlagen nicht erhalten hast, kannst Du der Mahnung durch die Creditreform gelassen entgegen sehen und widersprechen.

Warum solltest Du trotzdem eine Rechtsschutzversicherung haben? Inkassofirmen arbeiten oft automatisiert und wähnen sich anscheinend gottgleich fehlerfrei. Man findet immer wieder Schilderungen, die aufzeigen, dass sie sich für Briefen von „normalen“ Menschen nicht interessieren, sondern erst aktiv arbeiten, wenn sie Briefen von Anwälten, Gerichten oder der Presse erhalten.

Grüße

als der Geschäftsführer mich Ende Mai angerufen hat war er nicht sehr freundliche. Er erklärte ich sei Grundstückseigentümer und habe die Forderung zu begleichen und er bekommt sein Geld schon

Ja habe Zusage über Kostenübernahme erhalten
Nein keinen Auftrag unterschrieben
Ja habe Rechtsschutzversicherung

Aber ich geh davon aus, das Gutachter Positionen gestrichen hat, wegen nicht zutreffend, doppelte Abrechnung und
ich würde schon sagen " Betrug"

Vor der Creditreform hab ich nur Angst, wegen evtl Schufaeintrag .

Auch vor dieser Drohkulisse muss man erst mal keine Angst haben. Auskunfteien tragen nicht einfach so etwas ein, nur weil eine Gläubiger „hallo“ ruft. Dafür ein gerichtlicher Mahnbescheid nötig. Und da dürfte in Deinem Fall der Unternehmer in Schwierigkeiten kommen, seine Ansprüche Dir gegenüber zweifelsfrei nachweisen zu können.

vielen dank.
Habe auch heute juristischen Rat gesucht,
diese Drohungen mündlich und schriftlich sind stellen den Tatbestand der Nötigung dar,

Servus,

pass gut auf, dass Du nicht vom Regen in der Traufe landest. Ein „juristischer Ratgeber“, der einen derartigen Müll absondert:

ist ganz sicher kein Jurist. Uffbasse!

Schöne Grüße

MM