Ärger mit der Hausverwaltung

Hallo,

ich habe Ärger mit der Hausverwaltung erst machten sie dauernd Druck um einen wohnnungsschlüßel zu bekommen, weil es so in der Hausordnung steht, was ich nicht wollte, ich will das nicht und es ist mein gutes recht das steht sogar im Grundgesetz., zumal die Verwaltung hinter meinen Rücken getestet hat ob ich das Schlpß ausgetauscht habe. Ja habe ich. Ich wiess die Verwaltung auch am Freitag per Fax darauf hin und schickte ein Urteil das ich im Netz gefunden hatte mit.
Jetzt gab es am Samstag einen Vorfall, ich habe in der Küche am offenen Fenster einen alten Brief vom Gericht verbrannt der Brandgeruch zog durch den Wind in das Treppenhaus, es gab kein Feuer keine Rauchentwicklung, und die rauchmelder sprangen nicht an, jedoch rief jemand die Freuerwehr wegen des Geruchs. Dieser war nicht stark sie mussten an einige Türen klingeln, sie sahen sich die Schüßel an meinten ich solle das nicht mehr machen, was ich garantiert nicht mehr tue, und gingen. Es gab nichts zu löschen.
Heute lag ein Brief der Verwaltung im Briefkasten inhalt: Ich hätte ein Feuer in der Wohnung verurscht den ich vor Eintreffen der Feuerwehr selbst gelöscht hätte, und dank der Rauchentwicklung wären ja die Feuermelder losgegangen und ich hätte Menschenleben gefährdet. Es ist eine Ermahnung. Sie haben nicht mal versucht mit mir zu reden, und der Inhalt ist nicht richtig, es gab keinen Brand es gab keinen Rauch, nur Geruch und es ging kein Feuermelder los. Stattdessen wurde heute morgen ohne Angabe von Gründen einer meiner drei Rauchmelder ausgetauscht Stunden später lag der Brief im Briefkasten .
Ist die Ermahnung gerechtfertigt? Hätte nicht erstmal ein Gespräch gereicht?

Hallo,

Besitzt Du eine zugelassene Feuerstelle wie einen Ofen oder einen Kamin? Hast Du dort den Brief verbrannt? Wenn zweimal nein, dann ist die Ermahnung natürlich gerechtfertigt. Selbst ein Gespräch wäre eine Ermahnung gewesen.

Warum kommt man überhaupt auf die Idee in der Wohnung etwas zu verbrennen (sofern man keine zugelassene Feuerstelle hat) (und von Kerzen mal abgesehen)? Altpapier gehört in den Container. Wenn die Post nicht mehr gelesen werden soll, kann man sie vorher zerreissen - mit der Hand oder geeigneten elektrischen Geräten.

Grüße
Pierre

Also

Da ich beruflich mit Rauchwarnmeldern… so heissen die Dinger , zu tun habe und entsprechende Ausbildung bei Feuerwehr und Brandschutz habe . kann ich sagen , das offenes Feuer in dieser Art grundsätzlich untersagt ist

Diese Rauchwarnmelder werden jedes Jahr bei Mietwohnungen vertraglich geregelt geprüft , der Mieter muss den Wartungsdienst herein lassen
Dieser Wartungsdienst prüft die Rauchmelder und wenn der meist vom Tüv geprüfte Fachmann für Rauchwarnmelder entscheidet das da ein neuer Melder hin muss , aus welchem Grund auch immer , dann wird da Diskussionsfrei ein neuer Rauchwarnmelder angebracht

Wie das mit der rechtlichen Seite des Wohnungsschlüssels aussieht , entzieht sich meiner Kenntniss

gruss

moin
ist schlicht gelogen; sorry! du verbrennst einen Brief ohne Feuer und Rauchentwicklung? Ist mir noch niemals gelungen.

da hätte zumindest dein eigener reagieren müssen! auch der Austausch kommt mir komisch vor.

Du hast ein Recht auf Herausgabe des Schlüssels; notfalls Schloss tauschen; welches aber bei Auszug wieder eingebaut werden muss. In diesem Fall ist die Hausverwaltung berechtigt bei Gefahr in Verzug deine Wohnungstür per Schlüsseldienst öffnen zu lassen; die Kosten werden dir auferlegt. Eine Ermahnung ist m.E, gerechtfertigt; offenes Feuer hat in einer Mietwohnung nix zu suchen, es sei; du hast eine entsprechende Möglichkeit wie Ofen oder Kamin.
MfG

so? kannst du dann grad mal das gesetz nennen, in dem das steht?

Hallo Kollchen,

zur Sache mit dem Feuer bzw. Rauchentwicklung kann ich leider nichts sagen. Und ob es der Bewohner hinnehmen muss, dass laut Hausordnung jeder Schlüssel bei Hausverwaltung hinterlegen muss, wage ich zu bezweifeln. In keiner von mir je gesehenen Musterhausordnung steht so was drin.

Robert

ist eine kerzenflamme ein feuer? ist zigarettenqualm rauchentwicklung?

es ging um einen brief und nicht um einen stapel papier. selbstverständlich kann man das ohne feuer und rauch machen.

warum genau sollte das automatisch der fall sein?

Hi

jetzt mal gerade nicht aus dem Stehgreif , aber das ist doch Allgemeinwissen.
Dazu braucht man keine Feuerwehrausbildung oder ähnliches zu haben.

irgendwann in seinem Leben wird einem gelehrt das man bei grüner Ampel über die Srrasse geht und das man keine Feuer in Räumlichkeiten macht

Ein Rauchwarnmelder schlägt nicht bei der kleinsten Rauchentwicklung an , da muss ein Schwellwert überschritten werden , sonst würde der bei jeder Zigarette angehen , vielleicht war er auch defekt oder überaltert weshalb der Prüfer den dann auch ausgetauscht hat

gruss

na, wenn das allgemeinwissen ist, dann nenn doch das gesetz. das mit der grünen ampel kann man doch auch ganz schnell finden. bis dahin: ich glaube dir nicht. und nun?

übrigens, allgemeinwissen ist es auch, dass spinat ganz viel eisen enthält.

Hi

Für mich ist die Diskussion hier beendet .
Erstens hat Spinat nicht wesentlich mehr Eisen als andere Gemüse , es gab mal einen Schreib- bzw Übermittlungsfehler , wo das Komma falsch gesetzt wurde in den 60 Jahre und das mal kurzzeitig behauptet wurde , das ist aber seit rund 50 Jahren korrigiert ,

Mir kommt diese Diskussion gerade so rüber wie vor einigen Jahren eine Amerikanerin welche die Firma Sharp Küchengeräte Hersteller verklagt hatte , weil Ihre Katze beim trocknen in der Mikrowelle verstorben ist und es nirgendwo geschrieben steht das man eine Katze nicht in der Mikrowelle trocknen kann

Jemand der mit normalen Menschenverstand denkt , kommt erst gar nicht auf solche Ideen

gruss und tschüss

… ach und nochwas , die jährliche Wartung der Rauchmelder ist in Mietshäusern Pflicht , der Vermieter hat mit einer Fachfirma einen Wartungsvertrag , der Mieter MUSS die Firma nur zur Prüfung rein lassen , der Vertragspartner , also die Rechnung geht an den Vermieter
… auch das ist Allgemeinwissen

dachte ich mir. übersetzt heißt das natürlich: du kennst kein entsprechendes gesetz. was mich nicht wundert: ich kenne auch keins, was hier passen könnte.

das heißt aber weiter, deine behauptung:

ist hübsch, hat aber keinerlei rechtliche relevanz.
und wenn man nun daran denkt, dass es sich um eine rechtsfrage gehandelt hat, folgt daraus: die antwort ist nutzlos.

q.e.d.