Ärger mit Schwiegersohn wegen Brieftauben

Hallo! Es ist dringend! Ich brauche schnellstmöglich eine Antwort von einem Anwalt!
Vorliegende Situation:
Auf einem an die Tochter und deren Ehemann 1992 auf der Basis von „Vererbung zu Lebzeiten“ mit Wohnrecht für die Eltern übergebenen Anwesen befanden sich schon bei Übergabe des Anwesens Tauben in einem neu erbauten Taubenschlag. Diese Tauben waren schon vorher da!
Schwiegervater war und ist noch immer aktiver Taubenzüchter und ist Mitglied im Brieftaubenverein. Der Schwiegersohn und die Tochter haben sich mit diesem Hobby einverstanden erklärt und ist es notariell sogar festgelegt, dass Schwiegervater der Taubenschlag „geschrieben“ wurde, insofern auch die darin befindlichen Tauben. Nachdem der Schwiegersohn sich nun neuerdings im Ruhestand befindet, lässt er keine Gelegenheit aus, um die Tauben von seinem Hausdach zu verscheuchen, wo sie lediglich zwischenlanden, um anschließend in den daneben befindlichen Taubenschlag einzufliegen.
Zu Anfang klatschte er nur sporadisch, wenn er Tauben auf seinem Dach sah. Inzwischen entartete dieses Verhalten regelrecht zur Obsession! Das geht so weit, dass die Tiere sich nicht mal mehr in ihren gegenüber befindlichen Taubenschlag hineintrauen. Sie werden ja beständig verscheucht. Sogar am Abend wagen sich die Tiere nicht zurück, da sie so verschreckt sind, dass sie sich in den Schlag nicht mehr hinein wagen. So kreisen sie ständig um das Wohnhaus des Schwiegersohns herum und können nicht anlanden.
Der Rest der Familie und die anderen Kinder finden das untragbar, zumal Vater dermaßen unter der Situation leidet, dass er gesundheitlich schon völlig herunter gekommen ist und nachdem er ohnehin eine angeschlagene Gesundheit hat, müssen wir jetzt irgend etwas unternehmen gegen diesen Schwiegersohn. Dieser ist im übrigen keiner vernünftigen Argumentation mehr zugänglich. Es gab im Vorfeld schon heftige Streitigkeiten mit Vater, wobei man auch einwenden muss, dass Vater sich für die diesbezüglichen Vorkommnisse seinerseits entschuldigt hat, um eine Versöhnung herbei zu führen. Dies hat allerdings nicht gefruchtet. Der Schwiegersohn hat nicht eingelenkt sondern hat im Gegenteil seine in seinen Augen berechtigen Vorwürfe bezüglich der Tauben aufrecht erhalten. Unser Vater hat wirklich versucht, die Sache im Gütlichen zu bereinigen. Es ist ihm leider nicht gelungen. Meine Intension wäre nun, Anzeige gegen den Schwiegersohn wegen Tierquälerei zu erstatten und ihm vom Anwalt einen Brief mit angekündigter Unterlassungsklage zu senden, um ihn herunter zu holen von seinen völlig überzogenen Aktionen. Dass die Tiere auch sehr darunter leiden, ist auch klar. Ich finde es furchtbar, was dieser Mensch da treibt!
Ich fürchte, dass der Alte Herr vorher sterben wird, was wohl auch das fernere Ziel des Schwiegersohns ist, damit er Alleinherrscher über das Anwesen wird.
Zurzeit lebt Vater noch in seinem selbst erbauten Häuschen, das ihm allerdings auch schon nicht mehr gehört.
Es ist dringend Handlungsbedarf und ich brauche einen Rat!
Danke!

Hallo!

Wenn die Familie des Taubenhassers auch auf der Seite des Taubenbesitzers ist, stellt sich mir schon die Frage, warum man das nicht friedlich und einvernehmlich regeln kann.

Objektiv vorhandene stärkere Verschmutzung des Hausdaches muss man halt in angemessenen Abständen beseitigen lassen oder Schutzmaßnahmen einbauen lassen, die überhaupt verhindern das sich die Tauben auf dem Dach niederlassen (Taubenabwehr).

Vielleicht mit Hilfe eines Schiedsmannes. Fragt bei der Gemeinde nach, ob es bei euch einen solchen „Streitvermittler“ gibt und wie man mit ihm in Kontakt kommt. In vielen Ländern ist sein gescheiterter Schlichtungsversuch Voraussetzung für eine spätere Zivilklage.

Wenn bei der Überschreibung des Hauses/Grundstückes ein Sondernutzungsrecht am Taubenschlag (und wohl unausgesprochen eingeschlossen der Taubenhaltung) vereinbart war, dann ist es rechtlich klar, dass man es im bisherigen Umfang auch darf.

Tierschutz ?
Könnte man wohl so sehen, denn wie heißt es da sinngemäß " … wer Tieren mehr als vermeidbar Schaden oder Leid zufügt…" und dazu gehört auch das dauerhafte Vergrämen vom Taubenschlag.

MfG
duck313

Hallo BriSee,

du erwartest hier die Antwort eines Anwaltes, um etwas in die Wege leiten zu können.

Dann wende dich bitte wirklich an einen Anwalt, der dir zur Seite stehen und gegebenenfalls genau die §§ nennen kann, die in Betracht gezogen werden können.

In Österreich gibt es eine erste rechtsanwaltliche Auskunft, also kostenlose Rechtsberatung.

Gruß

dafy

ja klar. kostenlose anwaltliche hilfe in einem anonymen internetforum. am liebsten mit garantie und rückversicherung. und natürlich gefälligst gestern. die sache läuft ja schließlich schon seit einem jahr.

aber sonst geht’s noch?

btw., zwischenmenschliche probleme kann man juristisch nicht lösen.

Danke für das Heruntermachen und die dummen Sprüche! Andere haben mir gute Ratschläge gegeben, wofür ich sehr dankbar bin! In diesem Forum gibts übrigens hundertfach rechtliche Anfragen, die zwischenmenschliche Problematik als Ursache haben. Moralapostel wie Sie sind hier fehl am Platze. Lästern kann man auf Facebook, hier ist sowas unerwünscht.

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Danke für den Tipp! Das mit dem „Anwalt“ war nicht wörtlich gemeint. Im Eifer des Gefechts die falsch Wortwahl… Habe zeitgleich natürlich meinen Anwalt kontaktiert.

Vielen Dank für die wertvollen Tipps und Anregungen! Danke, dass du dich mit dem Problem befasst und mir Deine wervolle Zeit geschenkt hast! Ich weiß das zu schätzen!

Hallo dwarswart,

in dem von dir angeschlagenen Ton sicher nicht.
Solche Töne tun weh und nicht nur dem, dem du sie um die Ohren klatscht, sondern auch denen, die so etwas lesen müssen.

Gruß
dafy

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