Ärger mit Telefon-/DSL-Anbieter

Hallochen!

Also folgendes Szenario:

DSL-Anbieter teilt Schaltung des Komplett-Anschlusses für den 15.01.08 mit. Anschluss wird auch geschaltet, aber die Leitung ist tot. Man kann weder telefonieren noch ins Internet.

Als nach 2 Wochen, zahlreichen Hotline-Telefonaten, einem Fax und mehreren Techniker-Besuchen immer noch keine Besserung eingetreten ist, erklärt der Kunde per Einschreiben mit Rückschein den Rücktritt vom Vertrag. Gleichzeitig deinstalliert er alle technischen Geräte des Anbieters.

Ungefähr 10 Tage später kommt ein Anruf des Anbieters, der Anschluss könne nun genutzt werden. Antwort: Ist uns egal, es gibt keinen Anschluss, wir sind vom Vertrag zurückgetreten.

Gleichzeitig laufen nebenher urplötzlich Abbuchungen des Anbieters vom Konto des Kunden. Das Angebot soll eigentlich knapp unter 30 Euro im Monat kosten, abgebucht werden aber erst 80 und dann 50 Euro.

Der Kunde erstellt ein Schreiben, in welchem er die Forderungen auflistet

  • Abbuchung 1
  • Abbuchung 2
  • Telefonkosten Hotline
  • Kosten für 2 Einschreiben
  • GESAMT: Knapp 250 Euro
    und setzt eine Frist von 25 Tagen zur Bezahlung. Er widerruft noch einmal ausdrücklich die Genehmigung zum Lastschriftverfahren und droht damit, weitere Abbuchungen zur Anzeige zu bringen (evtl. Diebstahl?). Außerdem fordert er den Anbieter mit Nachdruck auf, den Rücktritt vom Vertrag zu akzeptieren.

Gleichzeitig bucht der Anbieter ein drittes mal ab, was der Kunde jedoch sofort zurückbucht.

Nach 1-2 Wochen kommt eine Eingangsbestätigung, pünktlich zum Fristablauf kommt ein Antwortschreiben. Sinngemäß:

  • Deaktivierung des Anschlusses zum 29.02.
  • Erstattung der Grundgebühr bis 29.02. wegen Kulanz
  • Gutschrift ohne Rechtspflicht und Präjudiz (was auch immer das ist)
  • man bezieht sich auf Rechnungen (wurden nie zugestellt)
  • technische Geräte wurden nicht zurückgeschickt, Warenwert berechnet
  • es sind Gesprächspreise von knapp 70 Euro entstanden, nicht erstattet
  • weitere Kulanzgutschrift 25 Euro
  • insgesamt nach Verrechnung knapp 125 Euro Guthaben auf Kundenkonto

Das will der Kunde natürlich so nicht akzeptieren, da dies grade mal 50% entspricht. Gesprächskosten können nicht entstanden sein, da der Anschluss tot war. Die technischen Geräte werden natürlich zurückgeschickt (Anbieter wird laut eigener Aussage den Warenwert dann erstatten).

Sollte der Kunde das Ganze sofort an einen Anwalt abgeben oder evtl. vorher noch einmal anmahnen oder eine Frist setzen?

Alle Briefe gingen bisher per Einschreiben/Rückschein/Persönlich an den Geschäftsführer.

Danke & Gruß

Hallo MrMoods,
das alles war natürlich sehr ärgerlich und teuer mit den Einschreiben und so weiter.
Der Anbieter hat hier offensichtlich seine Pflichten verletzt und ist wohl schadenersatzpflichtig.
Es kann ratsam sein zu einem Rechtsanwalt zu gehen. Die unterliegende Partei zahlt ohnehin immer alle Kosten.
Es kann aber auch ratsam sein dieses Wissen dem DSL-Anbieter diskret mal mitzuteilen, dann kann alles viel schneller gehen. Und die Portis für die vielen Einschreiben sollte man auch nicht außer Rede stellen.

Viele Grüße
acuario

Hallöchen!

Also folgendes Szenario:

DSL-Anbieter teilt Schaltung des Komplett-Anschlusses für den
15.01.08 mit. Anschluss wird auch geschaltet, aber die Leitung
ist tot. Man kann weder telefonieren noch ins Internet.

Als nach 2 Wochen, zahlreichen Hotline-Telefonaten, einem Fax
und mehreren Techniker-Besuchen immer noch keine Besserung
eingetreten ist, erklärt der Kunde per Einschreiben mit
Rückschein den Rücktritt vom Vertrag. Gleichzeitig
deinstalliert er alle technischen Geräte des Anbieters.

Ungefähr 10 Tage später kommt ein Anruf des Anbieters, der
Anschluss könne nun genutzt werden. Antwort: Ist uns egal, es
gibt keinen Anschluss, wir sind vom Vertrag zurückgetreten.

Gleichzeitig laufen nebenher urplötzlich Abbuchungen des
Anbieters vom Konto des Kunden. Das Angebot soll eigentlich
knapp unter 30 Euro im Monat kosten, abgebucht werden aber
erst 80 und dann 50 Euro.

Der Kunde erstellt ein Schreiben, in welchem er die
Forderungen auflistet

  • Abbuchung 1
  • Abbuchung 2
  • Telefonkosten Hotline
  • Kosten für 2 Einschreiben
  • GESAMT: Knapp 250 Euro
    und setzt eine Frist von 25 Tagen zur Bezahlung. Er widerruft

warum 25 Tage, üblich sind max. 14 Tage

noch einmal ausdrücklich die Genehmigung zum
Lastschriftverfahren und droht damit, weitere Abbuchungen zur
Anzeige zu bringen (evtl. Diebstahl?). Außerdem fordert er den
Anbieter mit Nachdruck auf, den Rücktritt vom Vertrag zu
akzeptieren.

Gleichzeitig bucht der Anbieter ein drittes mal ab, was der
Kunde jedoch sofort zurückbucht.

Nach 1-2 Wochen kommt eine Eingangsbestätigung, pünktlich zum
Fristablauf kommt ein Antwortschreiben. Sinngemäß:

  • Deaktivierung des Anschlusses zum 29.02.
  • Erstattung der Grundgebühr bis 29.02. wegen Kulanz
  • Gutschrift ohne Rechtspflicht und Präjudiz (was auch immer
    das ist)
  • man bezieht sich auf Rechnungen (wurden nie zugestellt)
  • technische Geräte wurden nicht zurückgeschickt, Warenwert
    berechnet
  • es sind Gesprächspreise von knapp 70 Euro entstanden, nicht
    erstattet
  • weitere Kulanzgutschrift 25 Euro
  • insgesamt nach Verrechnung knapp 125 Euro Guthaben auf
    Kundenkonto

Das will der Kunde natürlich so nicht akzeptieren, da dies
grade mal 50% entspricht. Gesprächskosten können nicht
entstanden sein, da der Anschluss tot war. Die technischen
Geräte werden natürlich zurückgeschickt (Anbieter wird laut
eigener Aussage den Warenwert dann erstatten).

Sollte der Kunde das Ganze sofort an einen Anwalt
abgeben oder evtl. vorher noch einmal anmahnen oder eine Frist
setzen?

Alle Briefe gingen bisher per
Einschreiben/Rückschein/Persönlich an den Geschäftsführer.

Danke & Gruß

Hallo,

Als nach 2 Wochen, zahlreichen Hotline-Telefonaten, einem Fax
und mehreren Techniker-Besuchen immer noch keine Besserung
eingetreten ist, erklärt der Kunde per Einschreiben mit
Rückschein den Rücktritt vom Vertrag.

das habe ich noch nie verstanden: warum muß alle Welt immer gleich von irgendwelchen Verträgen zurücktreten (mal abgesehen davon, daß dafür auch gerne mal die Rechtsgrundlage fehlt)? Gerade bei Telekommunikationsgeschichten geht es dadurch weder schneller noch wird es billiger oder insgesamt irgendwie besser. Wenn der Anschluß dann irgendwann da ist, hat man mit dem Verein sowieso nie wieder was zu tun, wenn man mal vom seltenen Fall einer echten Störung absieht.

Rational ist das also nicht, so daß nur Trotzreaktionen vermuten kann, geboren aus dem Gefühl der Hilflosigkeit, das einen beschleicht, wenn man den Hörer in der Hand hat und sich kein Tönchen rührt, oder wenn man eine halbe Stunde in der Warteschleife gehangen hat, seine Lebensgeschichte zum wiederholten mal einem desinteressierten Hotline-Fuzzy erzählen muß, der den ganzen Rotz dann wieder in ein seelenloses Reklamationsmanagement-Tool eintippt, in das ab und zu mal jemand reinschaut, um drei Handgriffe zu tätigen und den Rest dann der Nachtschicht zu überlassen. Ich kann das Gefühl nachvollziehen, ehrlich, aber Rücktritt vom Vertrag ist auch keine Lösung.

Die anderen Vereine sind auch nicht besser. Eigentlich sollte man seinen Anbieter nur nach der Nervigkeit des Warteschleifen-Gedudels auswählen.

Sollte der Kunde das Ganze sofort an einen Anwalt
abgeben oder evtl. vorher noch einmal anmahnen oder eine Frist
setzen?

Er sollte sich über seine Ziele Gedanken machen und ausrechnen, was ihm jede weitere vergeudete Stunde Lebenszeit wert ist.

Alle Briefe gingen bisher per
Einschreiben/Rückschein/Persönlich an den Geschäftsführer.

Na, da wird der Geschäftsführer aber gekuckt haben. Wahrscheinlich denkt er schon darüber nach, jemanden einzustellen, der für ihn die Reklamationen bearbeitet, die persönlich an ihn gerichtet sind. Gerüchten zufolge, soll es den ein oder anderen geben, der das schon getan hat.

Gruß
Christian

Deine Antwort hättest Du Dir ehrlich gesagt völlig sparen können.

das habe ich noch nie verstanden: warum muß alle Welt immer
gleich von irgendwelchen Verträgen zurücktreten (mal abgesehen

Weil man sonst für eine nicht erhaltene Leistung zahlt?!?

Gerade bei Telekommunikationsgeschichten geht es dadurch weder
schneller noch wird es billiger oder insgesamt irgendwie

Doch. Denn innerhalb von 2-3 Wochen war der neue Anschluss vom neuen Anbieter OHNE Probleme da.

besser. Wenn der Anschluß dann irgendwann da ist, hat man mit
dem Verein sowieso nie wieder was zu tun, wenn man mal vom
seltenen Fall einer echten Störung absieht.

Das glaube ich kaum. Wenn es schon so losgeht, wird es nur noch Probleme geben.

Sollte der Kunde das Ganze sofort an einen Anwalt
abgeben oder evtl. vorher noch einmal anmahnen oder eine Frist
setzen?

Er sollte sich über seine Ziele Gedanken machen und
ausrechnen, was ihm jede weitere vergeudete Stunde Lebenszeit
wert ist.

Du hast scheinbar nicht ganz verstanden, daß hier 250 Euro im Raum stehen? Ich mein, wenn das für Dich Peanuts sind, ist es schön für Dich. Für andere Leute ist das ne Menge Geld, das nun tatsächlich auf dem Konto fehlt.

Na, da wird der Geschäftsführer aber gekuckt haben.
Wahrscheinlich denkt er schon darüber nach, jemanden
einzustellen, der für ihn die Reklamationen bearbeitet, die
persönlich an ihn gerichtet sind. Gerüchten zufolge, soll es
den ein oder anderen geben, der das schon getan hat.

Naja, aber es funktioniert im Gegensatz zu normalen Briefen und Faxen. Und das ist das einzige was zählt.

Hallo,

das habe ich noch nie verstanden: warum muß alle Welt immer
gleich von irgendwelchen Verträgen zurücktreten (mal abgesehen

Weil man sonst für eine nicht erhaltene Leistung zahlt?!?

nach der Schilderung wurde nichts gezahlt, solange der Anschluß nicht stand.

Gerade bei Telekommunikationsgeschichten geht es dadurch weder
schneller noch wird es billiger oder insgesamt irgendwie

Doch. Denn innerhalb von 2-3 Wochen war der neue Anschluss vom
neuen Anbieter OHNE Probleme da.

Zwei bis drei Wochen sind genau wieviel kürzer als zehn Tage?

besser. Wenn der Anschluß dann irgendwann da ist, hat man mit
dem Verein sowieso nie wieder was zu tun, wenn man mal vom
seltenen Fall einer echten Störung absieht.

Das glaube ich kaum. Wenn es schon so losgeht, wird es nur
noch Probleme geben.

Welche Probleme sollten das sein? Die Leitung steht und Ende.

Sollte der Kunde das Ganze sofort an einen Anwalt
abgeben oder evtl. vorher noch einmal anmahnen oder eine Frist
setzen?

Er sollte sich über seine Ziele Gedanken machen und
ausrechnen, was ihm jede weitere vergeudete Stunde Lebenszeit
wert ist.

Du hast scheinbar nicht ganz verstanden, daß hier 250 Euro im
Raum stehen? Ich mein, wenn das für Dich Peanuts sind, ist es
schön für Dich. Für andere Leute ist das ne Menge Geld, das
nun tatsächlich auf dem Konto fehlt.

Zunächst geht es ja wohl „nur noch“ um 125 Euro. Weiterhin darf getrost davon ausgegangen werden, daß die Übergabe an einen Rechtsanwalt nicht bedeutet, daß man mit der Sache nichts mehr zu tun hat. Von einer Investition von weiteren 10 oder 20 Stunden darf man getrost ausgehen.

Zugegebenermaßen gibt es auch Menschen, die lieber ohne Ende Zeit in etwas investieren, was ein Handwerker in einer Stunde und für 50 Euro hinbekommt, aber ich stehe auf dem Standpunkt, daß Zeit eben auch Geld ist und Freizeit erst recht.

Darüber hinaus ist ja nicht gesagt, daß die 125 Euro erstattet werden, nur weil ein Anwalt mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragt wird. Wie ich ja schon andeutete, bestand nicht unbedingt ein Rücktrittsrecht. Es kann also durchaus sein, daß sich von den 125 Euro ein nicht unbeträchtlicher Teil als berechtigt herausstellt. Es kann ebenfalls gut sein, daß man am Ende zumindest teilweise auf den Gebühren des Rechtsanwaltes sitzenbleibt.

Es liegt natürlich bei jedem selbst, wie er seine eigene Zeit bewertet, aber 10 oder 20 Stunden für vielleicht 30 oder 50 Euro kommen mir aber etwas unverhältnismäßig vor.

Na, da wird der Geschäftsführer aber gekuckt haben.
Wahrscheinlich denkt er schon darüber nach, jemanden
einzustellen, der für ihn die Reklamationen bearbeitet, die
persönlich an ihn gerichtet sind. Gerüchten zufolge, soll es
den ein oder anderen geben, der das schon getan hat.

Naja, aber es funktioniert im Gegensatz zu normalen Briefen
und Faxen. Und das ist das einzige was zählt.

Es kommt nicht nur auf den Adressaten an, sondern auch auf den Inhalt sowie die internen Prozesse.

Gruß
C.

Hallo,
nein, zwei Wochen von der „Außenwelt“ heute abgeschnitten zu sein ist nicht mehr tragbar. Der Urposter könnte ja auch ein einsamer Mensch sein. Dann ist es einfach nicht mehr hinzunehmen, das man derartige Wartezeiten hat. Technisch ist alles heute so eingerichtet, das ein Anschluss in wenigen Minuten umgestellt sein kann!!
Oder glaubt irgendjemand das der Bundespräsident nach einem Wunsch für eine x-te Geheimnummer länger als drei Minuten warten muß?

Gruß
acuario

Hallo,

nein, zwei Wochen von der „Außenwelt“ heute abgeschnitten zu
sein ist nicht mehr tragbar.

bei mir war es eine gute Woche, die ich durchaus überlebt habe. Außerdem hatte ich zu allem Überfluß Urlaub und konnte nicht mal auf der Arbeit Telephon und Internet nutzen. Ich kenne andere Menschen, die auch längere Zeiträume ohne bleibende Schäden überlebt haben. Es soll sogar Menschen geben, die gar kein Telephon haben.

Davon abgesehen, ist kaum davon auszugehen, daß unser Vorredner kein Mobiltelephon hat. Die Minute ist in Deutschland inzwischen für 9 Cent zu haben - Freischaltung erfolgt innerhalb einer Stunde. Die Freunde von Arcor haben mir sogar die Differenz zwischen der betreffenden und dem Schnitt der früheren Mobiltelephonrechnungen erstattet.

Der Urposter könnte ja auch ein
einsamer Mensch sein. Dann ist es einfach nicht mehr
hinzunehmen, das man derartige Wartezeiten hat.

Diese Bewertung wird im Zweifel ein Gericht vornehmen. Mal abgesehen davon, daß m.E. ein Recht zum Rücktritt nicht unbedingt bestand, hat ihm der Rücktritt nichts gebracht: der Wechsel zum anderen Anbieter hat länger gedauert als es bei dem ursprünglichen Anbieter noch gedauert hätte.

Anschlileßend hätte man die Sache mit dem Ersatz der entstandenen Aufwendungen und der Entschädigung für die zusätzliche Wartezeit zwischen Kunde und Anbieter in Ruhe ausdiskutieren können, wobei da was wesentlich besseres herausgekommen wäre als jetzt zwischen Nichtkunde und Nichtanbieter herauskommen wird. Der Nichtanbieter wird nämlich nur wenig Interesse daran haben, sich mit jemandem zu einigern, der aller Voraussicht nach niemal Kunde werden wird.

Nochmal: ich versehe den Frust nur zu gut. Mit einer besonneren Vorgehensweise wäre mehr gewonnen gewesen und jetzt noch ohne Ende Zeit und Geld in einen Krieg gegen Windmühlen zu investieren, halte ich für wenig zielführend - zumal da eben auch nicht mehr viel rauszuholen ist (s.o.).

Gruß
Christian

[OT] Re^4: Ärger mit Telefon-/DSL-Anbieter
Du hast es leider nicht ganz verstanden. Ich erkläre es Dir hier noch einmal, diesmal etwas ausführlicher:

  • Verbindliche Zusage für den 15.01.08
  • 2 Wochen lang tote Leitung
  • in den 2 Wochen mind. jeden 2. Tag anruf bei der Hotline
  • Hotline trifft keine einzige klare Aussage, vertröstet immer nur
  • 2 angekündigte Technikerbesuche, wo keiner auftaucht
  • 2 Technikerbesuche, die erfolglos bleiben
  • Techniker teilen dem „Anbieter“ immer wieder den gleichen Fehler mit
  • „Anbieter“ schickt trotzdem immer wieder Techniker
  • Anbieter bucht ab, obwohl die Leitung tot ist (Grundgebühr)
  • Angeblich über 100 Euro Gesprächskosten auf einer toten Leitun?!?

Wenn die Leistung nicht erbracht wird, trete ich vom Vertrag zurück. So einfach ist das für mich. Es kann nicht sein, daß ich meinen Teil des Vertrages einhalten und zahlen soll, dafür aber keine Leistung bekomme.

nach der Schilderung wurde nichts gezahlt, solange der
Anschluß nicht stand.

Wie ich sagte: Die Leitung war geschaltet, aber tot und somit nicht nutzbar. Trotzdem wurde abgebucht. Zudem auch noch für angeblich entstandene Gesprächsgebühren. Wie sollen die denn auf einer toten Leitung zustande kommen???

Doch. Denn innerhalb von 2-3 Wochen war der neue Anschluss vom
neuen Anbieter OHNE Probleme da.

Zwei bis drei Wochen sind genau wieviel kürzer als zehn Tage?

Ich versichere Dir, daß es definitiv noch länger als 2 Wochen gedauert hätte. Allein schon, weil angeblich Gesprächsgebühren angefallen sind, obwohl die Leitung tot war. Man hätte sich hier garantiert noch Monate lang immer wieder aufs Neue wegen fehlerhafter Rechnungen herumgeschlagen.

Das glaube ich kaum. Wenn es schon so losgeht, wird es nur
noch Probleme geben.

Welche Probleme sollten das sein? Die Leitung steht und Ende.

Siehe oben. Du bist ein bissel sehr naiv.

Zunächst geht es ja wohl „nur noch“ um 125 Euro. Weiterhin

Achso, und deswegen sollen dem Anbieter nun die restlichen 125 geschenkt werden, obwohl er keine Leistung erbracht hat? Du hast ne Logik, alle Achtung.

Von einer Investition von weiteren 10
oder 20 Stunden darf man getrost ausgehen.

Nö. Der kriegt alle Unterlagen und gut ist.

Darüber hinaus ist ja nicht gesagt, daß die 125 Euro erstattet
werden, nur weil ein Anwalt mit der Wahrnehmung der Interessen
beauftragt wird.

Und wie genau sind die 125 Euro berechtigt, wenn keine Leistung erbracht wurde und das Produkt, welches nach Auffassung des Anbieters 1,5 Monate in Gebrauch war, knapp unter 30 Euro im Monat kosten sollte? 1,5 * 30 = 45 Euro. Der Rest sind dann die angeblichen Gesprächsgebühren, die mit der absolut toten Leitung verursacht wurden. Stimmt, Du hast Recht, das ist absolute Zeitverschwendung.

Es kann ebenfalls gut sein, daß man
am Ende zumindest teilweise auf den Gebühren des
Rechtsanwaltes sitzenbleibt.

Rechtsschutz.

Es liegt natürlich bei jedem selbst, wie er seine eigene Zeit
bewertet, aber 10 oder 20 Stunden für vielleicht 30 oder 50
Euro kommen mir aber etwas unverhältnismäßig vor.

Also ich denke, wir reden hier eher von 250 Euro für ca. 3 Stunden.

Diese Diskussion ist völlig offtopic und daher für mich nicht von Interesse. Bitte beantworte meine Frage oder schreib nichts mehr dazu. Danke.

[OT] Re^4: Ärger mit Telefon-/DSL-Anbieter

bei mir war es eine gute Woche, die ich durchaus überlebt
habe. Außerdem hatte ich zu allem Überfluß Urlaub und konnte
nicht mal auf der Arbeit Telephon und Internet nutzen. Ich
kenne andere Menschen, die auch längere Zeiträume ohne
bleibende Schäden überlebt haben. Es soll sogar Menschen
geben, die gar kein Telephon haben.

Es geht hier nicht darum, eine oder zwei Wochen zu überstehen. Das ist Nonsens. Es geht hier darum, daß für eine nicht erbrachte Leistung kassiert wurde.

Diese Bewertung wird im Zweifel ein Gericht vornehmen. Mal
abgesehen davon, daß m.E. ein Recht zum Rücktritt nicht
unbedingt bestand, hat ihm der Rücktritt nichts gebracht: der
Wechsel zum anderen Anbieter hat länger gedauert als es bei
dem ursprünglichen Anbieter noch gedauert hätte.

Jawohl, Herr Wahrsager. Würd ich nur auch so schön in die Zukunft sehen können.

Anschlileßend hätte man die Sache mit dem Ersatz der
entstandenen Aufwendungen und der Entschädigung für die
zusätzliche Wartezeit zwischen Kunde und Anbieter in Ruhe
ausdiskutieren können, wobei da was wesentlich besseres
herausgekommen wäre als jetzt zwischen Nichtkunde und
Nichtanbieter herauskommen wird. Der Nichtanbieter wird
nämlich nur wenig Interesse daran haben, sich mit jemandem zu
einigern, der aller Voraussicht nach niemal Kunde werden wird.

Und wo genau liegt der Unterschied beim Zeitaufwand in den beiden Fällen? Ob ich nun diskutiere, weil ich zurückgetreten bin und mein Geld haben will, oder ob ich nun diskutiere, weil ich geblieben bin und mein Geld zurück haben will. Das ist doch Jacke wie Hose. Zudem schrieb ich schon in der anderen Antwort, daß der Anschluss wahrscheinlich noch länger eine Macke weg gehabt hätte und somit monatlicher Ärger vorprogrammiert war.

Nochmal: ich versehe den Frust nur zu gut. Mit einer
besonneren Vorgehensweise wäre mehr gewonnen gewesen und jetzt
noch ohne Ende Zeit und Geld in einen Krieg gegen Windmühlen
zu investieren, halte ich für wenig zielführend - zumal da
eben auch nicht mehr viel rauszuholen ist (s.o.).

Erstens soll hier nichts „rausgeholt“ werden, sondern nur das zu Unrecht bezahlte zurückerstattet werden. „Rausholen“ klingt so nach Profit. Und was bitte ist denn nicht besonnen an der Vorgehensweise, 2 Wochen lang jeden 2. Tag freundlich nachzufragen, ob es etwas Neues gibt und sich dann mit Sprüchen a la „Woher soll ich wissen ob Ihr Fax hier ist, seh ich aus wie’n Faxgerät?“ abspeisen zu lassen? Oder mehrmals auf Techniker zu warten, die nicht auftauchen? Oder mehrmals erfolgreich auf Techniker zu warten, die jedes Mal feststellen, daß der Fehler beim Anbieter liegt und dieser den Port neu schalten muss, dieser das aber nicht tut sondern einfach nochmal einen Techniker schickt?

Wie schon zur anderen Antwort gesagt: Diskussion extrem OT.

Wenn die Leistung nicht erbracht wird, trete ich vom Vertrag
zurück. So einfach ist das für mich.

So einfach ist das eben nicht. Für einen Rücktritt ist zunächst einmal das Setzen einer angemessenen Frist erforderlich (323 BGB). Fünf Minuten sind nicht angemessen.

nach der Schilderung wurde nichts gezahlt, solange der
Anschluß nicht stand.

Wie ich sagte: Die Leitung war geschaltet, aber tot und somit
nicht nutzbar. Trotzdem wurde abgebucht.

Das ging aus dem ursprünglichen Text nicht hervor.

Doch. Denn innerhalb von 2-3 Wochen war der neue Anschluss vom
neuen Anbieter OHNE Probleme da.

Zwei bis drei Wochen sind genau wieviel kürzer als zehn Tage?

Ich versichere Dir, daß es definitiv noch
länger als 2 Wochen gedauert hätte.

Im ursprünglichen Text stand, daß nach 10 Tagen der Anruf kam, daß der Anschluß geschaltet sei. Ob er nun wirklich funktionierte oder nicht, ging aus dem Text nicht hervor (außerdem waren die Geräte ja schon längst abgebaut).

Das glaube ich kaum. Wenn es schon so losgeht, wird es nur
noch Probleme geben.

Welche Probleme sollten das sein? Die Leitung steht und Ende.

Siehe oben. Du bist ein bissel sehr naiv.

Ich bin nicht naiv, sondern habe so etwas nicht nur einmal erlebt. Der Bereitstellung des Anschlusses ist der kritische Punkt, danach kann normalerweise nichts mehr passieren.

Zunächst geht es ja wohl „nur noch“ um 125 Euro. Weiterhin

Achso, und deswegen sollen dem Anbieter nun die restlichen 125
geschenkt werden, obwohl er keine Leistung erbracht hat?

Nein, ich sage nur, daß es sich unter Berücksichtigun von Zeit- und Geldaufwand nicht unbedingt lohnt, da noch ein großes Rad zu drehen; nicht zuletzt deshalb, weil Deine Forderungen nicht unbedingt alle berechtigt sein müssen.

Von einer Investition von weiteren 10
oder 20 Stunden darf man getrost ausgehen.

Nö. Der kriegt alle Unterlagen und gut ist.

Ach so. Du wirst sicherlich nicht mit ihm sprechen müssen, keine Schriftsätze bekommen und lesen, Dich zwischendurch wieder und wieder aufregen usw.

Es kann ebenfalls gut sein, daß man
am Ende zumindest teilweise auf den Gebühren des
Rechtsanwaltes sitzenbleibt.

Rechtsschutz.

Mal abwarten.

Es liegt natürlich bei jedem selbst, wie er seine eigene Zeit
bewertet, aber 10 oder 20 Stunden für vielleicht 30 oder 50
Euro kommen mir aber etwas unverhältnismäßig vor.

Also ich denke, wir reden hier eher von 250 Euro für ca. 3
Stunden.

125 Euro hast Du schon sicher also gehts um 125 Euro, die Dir nicht sicher sind. Wenn Du mit drei Stunden hinkommst, ist es ja fein. Ich glaube nicht daran.

Diese Diskussion ist völlig offtopic und daher für mich nicht
von Interesse. Bitte beantworte meine Frage oder schreib
nichts mehr dazu.

Das hast Du nicht zu entscheiden.

Gruß
C.

1 „Gefällt mir“

Diese Bewertung wird im Zweifel ein Gericht vornehmen. Mal
abgesehen davon, daß m.E. ein Recht zum Rücktritt nicht
unbedingt bestand, hat ihm der Rücktritt nichts gebracht: der
Wechsel zum anderen Anbieter hat länger gedauert als es bei
dem ursprünglichen Anbieter noch gedauert hätte.

Jawohl, Herr Wahrsager. Würd ich nur auch so schön in die
Zukunft sehen können.

Gabs nun den Anruf, daß die Leitung stehe oder nicht?

Nichtanbieter herauskommen wird. Der Nichtanbieter wird
nämlich nur wenig Interesse daran haben, sich mit jemandem zu
einigern, der aller Voraussicht nach niemal Kunde werden wird.

Und wo genau liegt der Unterschied beim Zeitaufwand in den
beiden Fällen?

Der liegt darin, daß ein Anbieter an einer gütlichen Einigung mit einem Kunden mehr gelegen ist als mit einem Verbraucher, der niemals Kunde werden wird.

Hatte ich das nicht schon geschrieben?

Erstens soll hier nichts „rausgeholt“ werden, sondern nur das
zu Unrecht bezahlte zurückerstattet werden. „Rausholen“ klingt
so nach Profit.

In Deinen Ohren vielleicht.

Und was bitte ist denn
nicht besonnen an der Vorgehensweise, 2
Wochen lang jeden 2. Tag freundlich
nachzufragen, ob es etwas Neues gibt und sich dann mit
Sprüchen a la „Woher soll ich wissen ob Ihr Fax hier ist, seh
ich aus wie’n Faxgerät?“ abspeisen zu lassen? Oder mehrmals
auf Techniker zu warten, die nicht auftauchen? Oder mehrmals
erfolgreich auf Techniker zu warten, die jedes Mal
feststellen, daß der Fehler beim Anbieter liegt und dieser den
Port neu schalten muss, dieser das aber nicht tut sondern
einfach nochmal einen Techniker schickt?

Nicht besonnen ist, einen Rücktritt ohne Fristsetzung zu erklären und die Mitteilung, daß der Anschluß nun stehe, zu erklären, man sei zurückgetreten und wolle den Anschluß nicht mehr.

Wie schon zur anderen Antwort gesagt: Diskussion extrem OT.

Vor allem aber wird sie von Deiner Seite aus etwas unfreundlich. Das geht auch anders, selbst wenn man verschiedener Meinung ist.

C.

1 „Gefällt mir“

Gabs nun den Anruf, daß die Leitung stehe oder nicht?

Ja. Es ist aber weder bewiesen, daß sie das wirklich tat, noch, daß es in Zukunft nicht zu Abrechnungsfehlern gekommen wäre.

Hatte ich das nicht schon geschrieben?

Ja, aber woanders.

Nicht besonnen ist, einen Rücktritt ohne Fristsetzung zu
erklären und die Mitteilung, daß der Anschluß nun stehe, zu
erklären, man sei zurückgetreten und wolle den Anschluß nicht
mehr.

Teil 1: Es wurde nirgendwo geschrieben, daß es keine Frist gab.
Teil 2: Das ist m.E. richtiges Verhalten.

Wie schon zur anderen Antwort gesagt: Diskussion extrem OT.

Vor allem aber wird sie von Deiner Seite aus etwas
unfreundlich. Das geht auch anders, selbst wenn man
verschiedener Meinung ist.

Sie wird nicht unfreundlich, sondern knapp gehalten, weil Du zum Frecken nicht einsiehst, daß Du OT bist. Du beantwortest in keinster Weise die Frage, sondern erzählst hier nur in der Gegend rum. Ist ja schön, wenn das Deine Meinung ist, aber sie trifft das Thema nicht.

Gabs nun den Anruf, daß die Leitung stehe oder nicht?

Ja. Es ist aber weder bewiesen, daß sie das wirklich tat,
noch, daß es in Zukunft nicht zu Abrechnungsfehlern gekommen
wäre.

Hier werden theoretische Fälle geschildert und in der Schilderung stand nur was von einem Anruf, in dem die Bereitsstellung des Anschlusses versichert wurde. Wenn das der Fall war, war das a) schneller als der andere Anbieter liefern konnte und b) im Hinblock auf den Rücktritt nicht ganz unerheblich.

Hatte ich das nicht schon geschrieben?

Ja, aber woanders.

Wenn Du das Zitat nicht so gekürzt hättest, könnte man sehen, daß das genauso direkt darüber stand.

Nicht besonnen ist, einen Rücktritt ohne Fristsetzung zu
erklären und die Mitteilung, daß der Anschluß nun stehe, zu
erklären, man sei zurückgetreten und wolle den Anschluß nicht
mehr.

Teil 1: Es wurde nirgendwo geschrieben, daß es keine Frist
gab.

Was nicht geschrieben wird, spielt keine Rolle. Ist ja hier kein Rateforum.

Wie auch immer: Wurde eine Frist gesetzt und wie war die?

Teil 2: Das ist m.E. richtiges Verhalten.

Dein Erachten spielt nicht zwangsläufig eine Rolle.

Wie schon zur anderen Antwort gesagt: Diskussion extrem OT.

Vor allem aber wird sie von Deiner Seite aus etwas
unfreundlich. Das geht auch anders, selbst wenn man
verschiedener Meinung ist.

Sie wird nicht unfreundlich, sondern knapp gehalten,

Aha, lies Deine letzten Beiträge mal mit ein bißchen Abstand. Vielleicht siehst Du das dann ja so wie ich.

zum Frecken nicht einsiehst, daß Du OT bist. Du beantwortest
in keinster Weise die Frage,

Tja, auch das sehe ich anders. Die Fristsetzung, die ich dauernd erwähne, ist für einen wirksamen Rücktritt erforderlich. Insofern bin ich durchaus am Thema.

C.

Wie auch immer: Wurde eine Frist gesetzt und wie war die?

In Anbetracht dessen, daß der Anbieter vom 15.01.08 einschließlich an täglich telefonisch (hab grad extra nochmal nachgeschaut) über den Defekt informiert wurde und somit bereits in Kenntnis gesetzt war, hat der Kunde am 23.01.08 per Fax eine Frist von 5 Tagen bis zum 28.01.08 gesetzt.

Die Telefonate mit der Hotline können mittels EVN des Handys (den der Anbieter anerkannt hat und begleichen will) nachgewiesen werden.

Der Anbieter hatte somit 13 bzw. 14 Tage Zeit, den Fehler zu beheben.

Selbst wenn diese Fristsetzung zu kurz war, was ich nicht denke, dann hätte durch eine Reaktion des Anbieters die Frist verlängert werden können. Der Anbieter hat nicht reagiert.

Wie auch immer: Wurde eine Frist gesetzt und wie war die?

In Anbetracht dessen, daß der Anbieter vom 15.01.08
einschließlich an täglich telefonisch (hab
grad extra nochmal nachgeschaut) über den Defekt informiert
wurde und somit bereits in Kenntnis gesetzt war, hat der Kunde
am 23.01.08 per Fax eine Frist von 5 Tagen bis zum 28.01.08
gesetzt.

Die Telefonate mit der Hotline können mittels EVN des Handys
(den der Anbieter anerkannt hat und begleichen will)
nachgewiesen werden.

Der Anbieter hatte somit 13 bzw. 14 Tage Zeit, den Fehler zu
beheben.

Die Frist betrug 5 und nicht 14 Tage. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Gericht das als angemessen auffassen würde.

Selbst wenn diese Fristsetzung zu kurz war, was ich nicht
denke, dann hätte durch eine Reaktion des Anbieters die Frist
verlängert werden können. Der Anbieter hat nicht reagiert.

Das ist für die Wirksamkeit des Rücktritts irrelevant.

Gruß
C.

Ergänzung

Selbst wenn diese Fristsetzung zu kurz war, was ich nicht
denke, dann hätte durch eine Reaktion des Anbieters die Frist
verlängert werden können. Der Anbieter hat nicht reagiert.

Auch wenn die Frist zu Kurz war, ist das egal. Der Anbieter hat sich ja (wenn auch auf Kulanz) bereit erklärt, sämtliche Grundgebühren zu erlassen.

Strittig sind momentan die Gesprächskosten, welche theoretisch gar nicht entstanden sein können.

Siehe oben zur „Ergänzung“. Ich tippe aber grad noch an einer weiteren, also einen Moment Geduld bitte. Danke.

Ergänzung 2 - Kosten
Hier kurz nochmal alles, was im Schreiben des Anbieters steht:

  • Deaktivierung des Anschlusses zum 29.02.08
  • Kulanz-Erstattung der Grundgebühren vom 16.01.08 bis 29.02.08
  • Grundgebühr für 01.03.08 bis 31.03.08 wurde bereits storniert
    - Gesprächskosten bis 29.02.08 angefallen: 11,22 EUR
    - Warenwert technische Geräte 68,01 - Erstattung bei Rücksendung
    - Gemäß Rechnung vom 26.02.08 weitere Gesprächskosten 53,45 EUR
  • Kulanz-Gutschrift für die Unannehmlichkeiten 25 EUR
  • Hotline-Kosten von 110,55 EUR werden erstattet
  • Kundenkonto weist nun insgesamt eine Gutschrift von 123,99 EUR auf

Hier versteht der Kunde nun erstens nicht, wie bei einer toten Leitung bzw. einer anschließend nicht genutzten Leitung (mangels angebauter Geräte) Gespräche geführt werden können. Weiterhin ist fraglich, wieso hier einmal der Zeitraum bis 29.02. und einmal die Rechnung vom 26.02. genannt werden.

Ich hoffe, nun ist verständlicher, was strittig ist.

Hallo,

- Gesprächskosten bis 29.02.08 angefallen: 11,22
EUR

- Warenwert technische Geräte 68,01 - Erstattung bei
Rücksendung

- Gemäß Rechnung vom 26.02.08 weitere Gesprächskosten
53,45 EUR

also reden wir nicht mehr über 125 ausstehende Euro, sondern über 65 Euro, da die 68 für die Geräte bei Rücksendung ja erstattet werden.

Die Lösung für das Problem ist dann doch recht einfach: EVN verlangen und dann weitersehen. Dafür braucht man keinen Anwalt.

Gruß
C.

Hallo und guten Tag, das ganze kommt mir sehr bekannt vor :-), nämlich Nichteinhaltung eines Vertrages durch die Telekom. Ich zitiere, was mir passiert ist: ein Heidelberger Inkasso/Rechtsanwaltsbüro wird engagiert, das spezialisiert auf so etwas ist, das ganze wird an´s örtliche Amtsgericht gegeben, dabei wird darauf verwiesen, dass der Kunde seine Rechnungen nicht bezahlt hat, die technischen Probleme bleiben draußen (davon haben ja die Richter eh keine Anhnung) und mir persönlich wurde anheim gestellt gläubig aufschauend zum Staatsbetrieb Telekom „es ist nicht immer die Wahrheit, was man für die Wahrheit hält“ und sinngemäß „eine Rechnung muß beglichen werden, auch wenn gar keine Leistung erbracht wurde (!)“. Ich nuß allerdings dazu sagen, dass ich keinen Anwalt bemüht hatte, da ich mich berechtigterweise oder auch moralisch aber auch nach dem TKG im Recht sah. Das wurde aber vom Amtsgericht ignoriert, für das zählte nur die Tatsache der Nichtzahlung, die Gründe dafür wurden ignoriert. Ich habe durch einen cleveren Kniff die Zahlung vermieden und bin aus den Fängen der Telekom entwischt, aber es ist zu befürchten, dass da inzwischen die Hintertüren geschlossen wurde. Es gilt also der alte Grundsatz: Sollte man gutes Geld schlechtem hinterherwerfen oder einfach diesen Staatsbetrieb Mores lehren und im Internet (kann mann ja Gott sei DanK) das Fürchten „leeren“?