Ärger mit Vermieter wegen Auszahlung Mietkaution

Hallo,

eine Person wohnt in einer Mietwohnung ( 2 Parteien ). Die andere Partei ist der Sohn des Vermieters.
Da der Sohn immer für Ärger sorgt ( laute Musik, Ständig Grillen auf dem Balkon, etc. ), gab es deshalb mit dem VM denselbigen. Der Mieter rufte immer die Polizei, beschwerte sich beim Ordnungsamt, drohte Mietminderung an, usw.

Dadurch wurde das Verhältnis der beiden Parteien ( Mieter und VM ) nicht besser. Um am Ende allem Ärger aus dem Weg zu gehen, hat der Mieter eine neue Wohnung gefunden und die Alte gekündigt.

Nun war Übergabe der Wohnung und das Thema ist beendet. Der Mieter jedoch verlangte noch seine Kaution ( 3 Monatsmieten = 2400 Euro ).

Der VM möchte diese aber erstmal behalten bis die nächste NK Abrechnung erfolgt ist. Der Mieter sagte das er eine KLEINEN Teil einbehalten kann und forderte 2/3 der Kaution.

Der VM entgegnet ihm mit " Kaution gehört mir bis die Abrechnung erfolgt ist".

Was kann der Mieter hier tun ? Man vermutet sogar das der VM am Ende die Kaution einbehalten will und sich beim Mieter nicht mehr meldet.

Gruß

Dann schreibt man dem Vermieter, dass bei den letzten NK-Abrechnungen es lediglich zu Nachzahlungen von 123, 78 und 93 Euro gekommen ist (setze da halt deine Werte ein). Da keine Änderungen im Verbrauchsverhalten stattgefunden haben, rechnet man auch für das laufende Jahr mit einer Nachzahlung in ähnlicher Höhe, so dass man einen Rückbehalt in Höhe von 150€ für angemessen hält, die Restsumme sei dann bitte innerhalb von 14 Tagen auf das Konto DE***** zu überweisen.
Sollte der Vermieter eine größere Summe einbehalten wollen, so möge er das bitte innerhalb von 14 Tagen schriftlich begründen.

Danke.

Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage auf die man sich beziehen kann ? Falls der VM lapidar den Einbehalt damit begründet das er die NK Abrechnung abwarten will ?

Kann man diese Nachricht auch per Email verschicken ? In der Vergangenheit gingen ALLE Kontakte zwischen Mieter und VM per Email.

Mal ein bisschen was zum Lesen:
https://www.mieterverein-hamburg.de/de/tipps-ratgeber/kaution-mietsicherheit/

E-Mails sind Folgen von Nullen und Einsen. Ein Brief, der mit einem Zeugen (der den Inhalt kennt) gemeinsam in den Kasten des Vermieters geworfen wird, ist dagegen ein belegbares Dokument.

3 Like

Mach da garnicht lange rum denn dazu giebt´s inzwischen auch ein BGH Urteil:


Das druckste Dir aus und verlangst, davon ausgehend, mit Fristsetzung die Teilakution vom VM.
Den Rest darf er wirklich wegen der NK behalten bis zur Abrechnung 2019. Die Auszahlung der evtl. entstehendne Restsumme darf er dann aber widerum bis zum 31.12. 2021 ninauszögern.
Der Gesetzgeber gibt Vermietern halt gern kostenlose Darlehen!. ramses90

Da in der Vergangenheit es immer eine Rückzahlung zu Gunsten des Mieters gab ( 200 bis 250 Euro ), dürfte der VM eigentlich ja nur 2150 bis 200 Euro als Sicherheit behalten, oder ?

Was für ein Quatsch. Der Vermieter hat von der Kaution exakt GAR NICHTS, denn die wird von seinem Vermögen getrennt angelegt und entsprechende Zinsen (falls vorhanden) bekommt selbsverständlich derjenige, dem die Kaution gehört - der MIETER.

Du hast sicher eine Quelle für diese Behauptung?

3 Like

sehr gewagt diese aussagen, naja der Verein möchte halt auch Kunden Locken.

Warum so echauffiert, selbst Vermieter?

Doch, wenn er sich diese 12 Monate mit der Rückzahlung zeit läßt, hat er ein zinsloses Darlehen bekommen.

Aber sicher hab ich die: § 556 Absatz 3 BGB
„3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.“ ramses90

Ich finde es nicht in Ordnung, wenn jemand seine persönlichen Vorurteile als Wissen zu verkaufen versucht.

Das ist und bleibt Unsinn, weil er überhaupt keinen Zugriff auf das Konto hat. Und weil selbstverständlich auch während dieser Zeit eventuelle Erträge zugunsten des MIETERS laufen.

Dann rechne mal nach, wann die Abrechnung 2019 wohl spätestens zu erfolgen hat.
Abrechnungszeitraum Ende 2019, da kommt bei mir Ende 2020 raus.

1 Like