Hallo,
eine Person wohnt in einer Mietwohnung ( 2 Parteien ). Die andere Partei ist der Sohn des Vermieters.
Da der Sohn immer für Ärger sorgt ( laute Musik, Ständig Grillen auf dem Balkon, etc. ), gab es deshalb mit dem VM denselbigen. Der Mieter rufte immer die Polizei, beschwerte sich beim Ordnungsamt, drohte Mietminderung an, usw.
Dadurch wurde das Verhältnis der beiden Parteien ( Mieter und VM ) nicht besser. Um am Ende allem Ärger aus dem Weg zu gehen, hat der Mieter eine neue Wohnung gefunden und die Alte gekündigt.
Nun war Übergabe der Wohnung und das Thema ist beendet. Der Mieter jedoch verlangte noch seine Kaution ( 3 Monatsmieten = 2400 Euro ).
Der VM möchte diese aber erstmal behalten bis die nächste NK Abrechnung erfolgt ist. Der Mieter sagte das er eine KLEINEN Teil einbehalten kann und forderte 2/3 der Kaution.
Der VM entgegnet ihm mit " Kaution gehört mir bis die Abrechnung erfolgt ist".
Was kann der Mieter hier tun ? Man vermutet sogar das der VM am Ende die Kaution einbehalten will und sich beim Mieter nicht mehr meldet.
Gruß