Liebe Leute im Forum,
ich habe da eine Frage bezüglich einer Riesenproblematik einer Sanitärfirma. Die Arbeiten sind laut Sachverständigen und Zweitmeinung Fliesenleger totaler murks den eine Firma bei mir vor 1 Woche ausgeführt hat. Sprich, Fliesen sind noch nicht dran, Duschtasse wurde wieder entfernt wegen Wasserschaden (falsch gesetztes HT-Rohr). Die Feuchtigkeitsmessung beträgt 52 % im Sockel durch aufsteigendes Wasser, bei den Bauplatten an der Wand ist durch unsachgemäßes verarbeiten der Materialien Wasser eingeschlossen. Laut Sachverständiger würden diese Platten (sind mehrere gestückelt) in 6 Monaten wieder sich lösen, da Feuchtigkeit aufgenommen wird. Zudem ist der Boden zerstört, die Liste ist ellenlang, könnte hier noch zig Punkte aufführen. Zumindest wurde von Sachverständiger und Sanitärfirma (Zweitmeinung) geraten alle Platten raus, 7 Tage trocknen lassen, Boden neu abdichten, etc. Die Firma, die das verursacht hat, hat weder Bock gehabt vorbei zu kommen (haben einen gewissen Zusatzkommentar in der Rechnung stehen) noch stimmen die Aufführung der Materialien/Menge in Rechnung. Ein Anwaltstermin ist erst diese Woche. Ich wollte vorab fragen, ob dies wirklich noch in „Nachbesserungsrecht“ fällt oder man dies verwirkt hat. (Chef hat auch mehrfach den Hörer mir aufgelegt mit dem Kommentar, daß ich die Unwahrheit sagen würde). Nervlich/gesundheitlich geht es mir sehr schlecht. Habe nun eine Duschecke die unnutzbar ist. Ich verstehe hier das Nachbesserungsrecht von anderen Aussagen nicht (telefonische Anfragen Gutachter), die nicht verstehen, daß es hier darum geht, daß alles falsch gelaufen ist und negiert wird und nicht um eine schief gesetzte Fliese. Zudem ist die Rechnung horrende. Die Firma hatte Hausverbot bzw. Baustellenverbot bekommen.
Vielen Dank für Eure Antworten.