Ärger und Probleme mit Sanitärfachfirma

Liebe Leute im Forum,

ich habe da eine Frage bezüglich einer Riesenproblematik einer Sanitärfirma. Die Arbeiten sind laut Sachverständigen und Zweitmeinung Fliesenleger totaler murks den eine Firma bei mir vor 1 Woche ausgeführt hat. Sprich, Fliesen sind noch nicht dran, Duschtasse wurde wieder entfernt wegen Wasserschaden (falsch gesetztes HT-Rohr). Die Feuchtigkeitsmessung beträgt 52 % im Sockel durch aufsteigendes Wasser, bei den Bauplatten an der Wand ist durch unsachgemäßes verarbeiten der Materialien Wasser eingeschlossen. Laut Sachverständiger würden diese Platten (sind mehrere gestückelt) in 6 Monaten wieder sich lösen, da Feuchtigkeit aufgenommen wird. Zudem ist der Boden zerstört, die Liste ist ellenlang, könnte hier noch zig Punkte aufführen. Zumindest wurde von Sachverständiger und Sanitärfirma (Zweitmeinung) geraten alle Platten raus, 7 Tage trocknen lassen, Boden neu abdichten, etc. Die Firma, die das verursacht hat, hat weder Bock gehabt vorbei zu kommen (haben einen gewissen Zusatzkommentar in der Rechnung stehen) noch stimmen die Aufführung der Materialien/Menge in Rechnung. Ein Anwaltstermin ist erst diese Woche. Ich wollte vorab fragen, ob dies wirklich noch in „Nachbesserungsrecht“ fällt oder man dies verwirkt hat. (Chef hat auch mehrfach den Hörer mir aufgelegt mit dem Kommentar, daß ich die Unwahrheit sagen würde). Nervlich/gesundheitlich geht es mir sehr schlecht. Habe nun eine Duschecke die unnutzbar ist. Ich verstehe hier das Nachbesserungsrecht von anderen Aussagen nicht (telefonische Anfragen Gutachter), die nicht verstehen, daß es hier darum geht, daß alles falsch gelaufen ist und negiert wird und nicht um eine schief gesetzte Fliese. Zudem ist die Rechnung horrende. Die Firma hatte Hausverbot bzw. Baustellenverbot bekommen.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Man kann doch schlecht den Zutritt verweigern und gleichzeitig Nachbesserung verlangen !

Das ist doch inzwischen ein Rechtsfall. Da hat man offenbar einen Sachverständigen aber keinen Anwalt ?

Wie läuft so was gewöhnlich ab:
Man hat Mängel. Die muss man der Firma anzeigen und eine Frist setzen, sie zu beheben.
Verstreicht die Frist oder misslingt die Nachbesserung oder ist die Nachbesserung durch die Firma unzumutbar ,kündigt man den Vertrag und beauftragt eine andere Firma damit und verlangt diese Kosten von der 1. Firma zurück.
Es ist natürlich gut, wenn man diese Mängel auch beweisen kann. Dazu kann es durchaus sinnvoll sein wenn man sich an einen Gutachter wendet, der nach Ortsbesichtigung die Mängel dokumentiert und Maßnahmen zur Abhilfe vorschlägt.
Am besten einen „Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“ in dem zutreffenden Fachgebiet.

Mfg
duck313

Die Mängel wurden angezeigt, jedoch hat man kein Interesse daran diese zu korrigieren. Aber es sind keine Mängel, sondern ALLES ist falsch. In der Rechnung selber steht, daß von dem Wasserschaden man wußte, aber nicht überprüfen konnte. Es ist keiner vorbei gekommen. Der Anwaltstermin ist erst diese Woche. Früher ging nicht. Der Sachverständige war sehr schnell da, da es sich um einen Wasserschaden handelte. Wir haben nicht Zutritt verweigert, sondern Baustellenverbot erteilt. Auf eine Nachbesserung wird verzichtet von seitens Firma aus. Darf eine Firma auf Nachbesserungsrecht in Nachhinein pochen, obwohl man sich weigerte? Das Baustellenverbot kam erst später.

Das soll Dir alles der Anwalt erklären, wie man rechtlich weiter vorgehen muss.

Firma lehnt wohl ab, weil sie den Mangel (auch alles falsch gemacht ist ein Mangel) bestreitet. Sie kann zwar ablehnen nachzubessern oder alles neu zu machen, aber um die Kosten dafür kommt sie nicht herum. Die kann man dann später von ihr zurückfordern, bzw. die Rechnung gleich kürzen.

Und mal ehrlich, welche Firma schreibt auf Rechnung drauf, es sei ein Wasserschaden erkannt worden, aber man hat nichts dagegen unternommen ?

Das kann nämlich bedeuten, man hat Dich als Bauherrn auf einen nicht selbst verursachten Wasserschaden aufmerksam gemacht und gefragt ob man den beheben soll. Und gleichzeitig wohl gefragt ob man trotzdem weiterarbeiten soll. Das kann zur Haftungsbegrenzung führen !

Noch mal, hier muss der Anwalt helfen.

Ich kann dir da nicht weiterhelfen. Da hilft in meinen Augen nur eine Rechtsberatung. Einzigen Tipp den ich dir noch geben kann, ist Kontakt mit der Handwerkskammer oder der Innung aufzunehmen. Eventuell können die noch vermitteln.

Doch, glaub mir, die Firma hat das in einem Zusatztext geschrieben.

Den letzten Abschnitt verstehe ich leider nicht: Wie soll der Schaden von mir verursacht worden sein? Der Wasserschaden oder das falsche Material und die falsche Verarbeitung inkl. Zerstörung einer Sache? Selbst wenn die mich auf einen Schaden aufmerksam machen würden??? Ich habe die Firma darauf aufmerksam gemacht, (Beweise liegen vor). Was heißt hier Haftungsbegrenzung? Das bedeutet, daß die meinen es sei der Bauherr/Auftraggeber schuld? Da geht mir die Hutschnur hoch, wenn sowas auch noch behauptet wird. Aber der Sachverständige ist entsetzt, schreibt seinen Bericht momentan (O-Ton: Es ist ja wirklich nichts gut gemacht worden). Anwalttermin steht, Unterlagen und Beweise sind auch gesammelt.

Die Handwerkskammer hat kein Interesse daran, rät mir zum Anwalt. Der eigene Mitarbeiter der Firma, die das verursacht hat, hatte mir schon im Flur gesagt, daß ich einen Anwalt nehmen soll. Ohne mit der Wimper zu zucken. Die Innung kann man ja nochmal anfragen, aber habe gehört, daß sowohl Innungen als auch Kammern, egal welcher Bereich, oft desinteressiert sind, auch die im medizinischen Bereich.

Das ist leider typisch. Den Zwangsmitgliedern Beiträge aus der Tasche ziehen, aber bloß keine Arbeit haben wollen. Da kannst du nur hoffen, das dein Anwalt clever ist und frühzeitig Vermögen sichert. Wäre nicht der erste Handwerksbetrieb der nach verlorenem Prozess insolvent ist. Und am nächsten Tag läuft der Laden auf die Frau.
Wenn selbst die Mitarbeiter dazu raten einen Anwalt einzuschalten, glaube ich nicht das du der einzige bist der Probleme mit der Firma hat.
Viel Glück

Die Firma lief vorher auf den Vater. Wahrscheinlich bald auf die Frau. :wink: Wie soll mein Anwalt Vermögen sichern? Mein Anwalt vertritt meine Interessen (sollte zumindst so sein). Vermögen sichern ist doch Betriebssache, bzw. Insolvenzverwalter. Eine Rechnung haben wir zwar erhalten, jedoch werden diese nicht anweisen bzw. widersprechen mit Anwalt. Gutachter hat Unterlagen fertig, bekomme ich bis Samstag per Post. Alles andere wird seinen weg nehmen. Gestern erfahren, daß die komplette Arbeit raus muß und von vorne wieder neu gemacht, weil nichts eingehalten wurde, was fachliches Wissen betrifft. Die „Arbeit“ würde mir in 6 Monaten von der Wand fallen oder Risse bilden. Da würde auch kein „Zuspachteln“ helfen. Kann mir jeden Tag mehrfach die „Wertarbeit von einem Meisterfachbetrieb“ anschauen.

Ohje, na dann wünsche ich viel Erfolg.

Zum Thema „Meisterfachbetrieb“ fällt mir immer wieder ein:

„Guten Tag, ich hätte eine fachlich sehr schwierige Frage.“
„Gerne, wollen Sie den Meister sprechen, oder lieber jemanden der sein Handwerk versteht?“

Viel Erfolg und lass uns hören wie es ausgegangen ist.
Gerne auch mit ein paar Bildern.

Gruß
Marcel