Arglistige Täschung wegen Räumlichkeit?

Hallo liebe Mitglieder,
hier einmal ein Anliegen.
Mal angenommen Partei A schließt ein Mietvertrag ab!
Er beinhaltet einen Abstellraum, der außerhalb der Wohnung liegt, aber im Hausflur.
Es sind 2 Parteien die, diesen Hausflur betreten.
Es wurde auch versichert, dass dieser Raum zur alleinigen Nutzung steht.

Jetzt stellt sich heraus, dass dieser besagte Abstellraum auch im Vertrag der Partei B steht und diese aber keinen Schlüssel hat.
Die Partei B bat schon mehrmals, bevor Partei A unterschrieben hat, nach einem Schlüssel.

Die Sachlage ist ja dann so, das dieser Abstellraum rein theoretisch eine gemeintschaftliche genutzte Fläche wäre?
In den Mietverträgen aber als solche nicht bezeichnet worden sind.

Ist das arglistige Täuschung gegenüber Partei A oder sogar gegen beide Parteien vom Vermieter?
Könnte eine dieser Parteien den Mitvertrag anfechten?

Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten und natürlich für die Mühen.

Grüße

Hallo !

Hat A nun einen Schlüssel für den Abstellraum,wenn ihm schon „ausdrücklich“ die alleinige Nutzung zugesagt wurde ?

Dann ist doch für ihn alles OK. Er kann ihn nutzen.

B muss sich dann an den Vermieter wenden,wenn auch ihm etwas zugesagt wurde,was er aber bisher noch nicht nutzen konnte,weil abgesperrt ?

A hat mit B nichts zu tun. Und B nicht mit A.

Jeder kann(wenn so zugesagt und man das auch beweisen kann) auf einem eigenen Abstellraum bestehen. Wie VM daraus kommt ist seine Sache,beide Mieter könnten die Miete mindern,bis Abhilfe ermöglicht würde.
Arglistige Täuschung ? Kann man schon annehmen oder VM ist schludrig und weiss nicht was er wann wem versprochen(vermietet) hatte.

MfG
duck313

Hallo lieber Duck313.

Hat A nun einen Schlüssel für den Abstellraum,wenn ihm schon
„ausdrücklich“ die alleinige Nutzung zugesagt wurde ?

Ja, der Partei A wurde die alleinige Nutzung zugesprochen.

B muss sich dann an den Vermieter wenden,wenn auch ihm etwas
zugesagt wurde,was er aber bisher noch nicht nutzen
konnte,weil abgesperrt ?

Er konnte diesen Raum schonmal nutzen, der neue Schlüssel wurde ihm aber vorenthalten (Schloss wurde mal getauscht).

A hat mit B nichts zu tun. Und B nicht mit A.

Ist vollkommen richtig.

Jeder kann(wenn so zugesagt und man das auch beweisen kann)
auf einem eigenen Abstellraum bestehen. Wie VM daraus kommt
ist seine Sache,beide Mieter könnten die Miete mindern,bis
Abhilfe ermöglicht würde.

Abhilfe ist in dem Fall ausgeschlossen, da in der nähe keine anderen Abstellmöglichkeiten vorhanden sind.

Arglistige Täuschung ? Kann man schon annehmen oder VM ist
schludrig und weiss nicht was er wann wem
versprochen(vermietet) hatte.

Die Vermieterin wusste, dass es in beiden Verträgen steht.
Dort sind sich beide Parteien sicher.

Danke für deine Interesse und Abhilfe.

Grüße