Ein Auftraggeber A sucht nach einem Dienstleister B und gründen ein Unternehmen, in dem Dienstleister B seiner vertraglichen Leistung nicht nachkommt. Die Leistungen des Dienstleisters B sind als unentgeltliche Einlagen anzusehen, werden jedoch bei vorzeitiger Kündigung mit einem definierten Wert an den Dienstleister B ausgezahlt.
Nach unzähligen Mahnungen und mehreren Monaten gesteht der Dienstleister B ein, dass er sich überschätzt hat und den Vertrag nicht erfüllen kann.
Kann nun der Auftraggeber A einen anderen Dienstleister mit den Aufgaben beauftragen und die gesamten Kosten dem Dienstleister B in Rechnung stellen?
Liegt hier eine klare arglistige Täuschung vor, da der Dienstleister B bereits vor Vertragsabschluß die Umsetzung seiner Leistung als „kein Problem“ dargestellt hat. Erst nach Monaten musste er sich eingestehen, dass er sich selbst überschätzt hat.
Hat jemand Erfahrungen damit?