Arglistige Täuschung?

Ein Auftraggeber A sucht nach einem Dienstleister B und gründen ein Unternehmen, in dem Dienstleister B seiner vertraglichen Leistung nicht nachkommt. Die Leistungen des Dienstleisters B sind als unentgeltliche Einlagen anzusehen, werden jedoch bei vorzeitiger Kündigung mit einem definierten Wert an den Dienstleister B ausgezahlt.

Nach unzähligen Mahnungen und mehreren Monaten gesteht der Dienstleister B ein, dass er sich überschätzt hat und den Vertrag nicht erfüllen kann.

Kann nun der Auftraggeber A einen anderen Dienstleister mit den Aufgaben beauftragen und die gesamten Kosten dem Dienstleister B in Rechnung stellen?

Liegt hier eine klare arglistige Täuschung vor, da der Dienstleister B bereits vor Vertragsabschluß die Umsetzung seiner Leistung als „kein Problem“ dargestellt hat. Erst nach Monaten musste er sich eingestehen, dass er sich selbst überschätzt hat.

Hat jemand Erfahrungen damit?

Hallo,

Liegt hier eine klare arglistige Täuschung vor, da der
Dienstleister B bereits vor Vertragsabschluß die Umsetzung
seiner Leistung als „kein Problem“ dargestellt hat. Erst nach
Monaten musste er sich eingestehen, dass er sich selbst
überschätzt hat.

nein. http://de.wikipedia.org/wiki/Arglistige_T%C3%A4uschung

Gruß

S.J.