Hallo,
vor 2 Monaten bin ich in eine Wohnung umgezogen. Im Mietvertrag musste ich unterschreiben, dass ich mind. 1Jahr dort wohnen bleibe.
Hatte ich auch vor aber nun habe ich festgestellt, dass die Wohnung sehr feucht ist, die Vormieter wegen Schimmelbildung ausgezogen sind und dass das Haus nicht ordentlich isoliert ist. Ein baugleicher Nachbarblock wurde einegenr Zeit isoliert, dieser nicht.
Der Vermieter wusste also über die Problematik bescheid.
Kann ich auf Grund dieser Tatsache vom Mietvertrag zurück treten bzw.früher kündigen?
Hallo!
eins hat mit dem anderen erst einmal nichts zu tun .
Eins ist eine „normale“ Klausel, nach der eine Mindestmietzeit vereinbart wurde.
Nehmen wir mal an,die ist rechtlich korrekt und wirksam.
Das bedeutet aber nicht,man kann bei Mängeln der Mietsache nicht vorher raus. Man kann in schlimmen Fällen fristlos kündigen und zieht sofort aus und fordert sogar Schadenersatz ein.
Ob andere Mietblocks besser isoliert sind, ist rechtlich unbedeutend. Es sei denn,man hatte dazu etwas gesagt bekommen.
Das es früher Schimmel/Feuchte gab ist auch unbedeutend,es sei denn ,Mieter hat speziell danach gefragt.
Es zählt nur,ob jetzt aktuell Feuchte und Schimmel vorhanden ist. Wenn nein,kann man voraussichtlich auch nicht aus dem Vertrag raus. Denn noch ist die Wohnung ja mängelfrei.
Argliste Täuschung ? Worin wurde man denn arglistig(= vorsätzlich,in „schlechter“ Absicht) getäuscht,wenn nichts besprochen oder zugesagt wurde ?
Für den Bauzustand und die zu erwartenden Heizkosten gibts den Wärmepass des Hauses,den man sich hätte vorlegen lassen können. Und wenn nichts zu den voraussichtlichen Heizkosten gesagt wurde,dann kann man sich auch nicht darauf berufen,wenn man z.B. das doppelte verheizen muss um es warm zu bekommen.
mfG
duck313
Danke für die Antwort
Da ich noch keine Abrechnung für die Heizkosten bekommen habe, kann ich noch nicht sagen, wie groß die Differenz zur besprochenen und vereinbarten Vorauszahlung sein wird.
Die Wohnung ist auch jetzt sehr feucht. Trotz mehrmaligen Stoßlüftens am Tag,läuft mir das Wasser von innen von den Fenstern und wenn z.B. eine Decke längere Zeit an der Wand liegt, wird sie klamm.
Ich dachte, dass unter diesen Umständen, die Jahresklausel evt. ihre Gültigkeit verliert
und ich die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung nutzen könnte
MfG
ilonti