Hallo ihr Lieben,
wir haben vor 6 Wochen unseren 2 Jahre alten Caddy verkauft an Privat.Der Käufer kam zur Besichtigung und hat den Wagen in der Garage angesehen.Leider konnten wir diesen nicht rausfahren,da vom längeren stehen die Batterie leer war.Aber er saß drin und ist drumherum gegangen.Nach einigem verhandeln
um den endgültigen Preis haben wir von 9.900 € auf 9.000 € nachgelassen,da das Auto einen Schaden an der hinteren rechten Seite hat.Dieser war ihm bekannt und er hat ihn begutachtet.Desweiteren haben wir ihm auch noch Bilder davon zugesendet.Er hat bei seinem 2.Besuch nach ca.14 Tagen dann den Kaufvertrag unterschrieben und nach weiteren 4 Wochen den Wagen dann nach nochmaliger Besichtigung abgeholt.Nach einer Woche kommt ein Anruf,dass der Wagen innen schmutzig sei und wir die Reinigung (300€)zahlen sollten.Nach weiteren 2 Tagen kam erneut ein Anruf,er sei mit dem Auto in der Werkstatt gewesen und die hätten den Schaden welcher ihm bekannt war auf 1000 € geschätzt.Wir haben ihn als Laien etwa 500 € geschätzt.Diese 1000€ möchte er nun auch noch haben und weiter hat er Steinschlag und Kratzer gefunden welche insgesamt laut Autowerkstatt nochmals ca.600€ kosten sollen.Wir sind nun etwas verunsichert.Und eigentlich fühlen wir uns abgezockt.Sollen wir uns einen Anwalt nehmen oder ist der Käufer im Recht und wir sollten lieber gleich zahlen um weitere Kosten zu vermeiden?
Herzlichen Dank für eure Hilfe!!!
Sandra M.
Hallo,
im Kaufvertrag haben Sie bestimmt reingeschrieben: Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Garantie und Gewährleistung.
Alle Schäden waren dem Käufer bekannt. Auch wenn er sie nicht gesehen hat, ist das unwichtig. Den Unfallschaden haben Sie besprochen und sicherlich auch in den Kaufvertrag reingeschrieben; wenn nicht, unter Zeugen erwähnt? Ich würde abwarten und erst wenn er einen Anwalt einschaltet, müssen Sie auch einen Anwalt nehmen. Sie haben insgesamt sehr gute Karten.
MfG kahlken
Hallo kahlken,
herzlichen Dank für die schnelle Antwort!Der Kaufvertrag ist aus dem Schreibwarenladen .Wir schrieben außerdem hinein:gekauft wie gesehen.Und wir haben bei Unfallfrei keinen Haken gesetzt.Der Käufer beruft sich auf §441 BGB.Nun warten wir mal ab.
Herzliche Grüsse Sandra