wenn ein Verkäufer ein Handy für 0,- EURO anpreist und weiterhin im Text deutlich macht, dass es sich dabei um KEIN LEIH-HANDY handelt, jedoch hinter einem kleinen grauen Sternchen auf eine Leihgebühr verweist und diese dann auch verlangt, liegt dann ein Fall von arglistiger Täuschung vor? Der Käufer solch eines Angebotes mag ja schnell vermuten, dass demzufolge auch keine Leihgebühr anfällt.
Ist solch ein zustande gekommener Vertrag anfechtbar bzw. unwirksam?
genau genommen kann man daran denken, dass es ja stimmt. Ein Leihvertrag ist unentgeltlich, so dass es sich vorliegend um ein Miet-Handy handeln würde.
Dies widerum wirft die Frage auf, ob ein Täuschen durch Tatsachen (im Ergebnis also eine Irreführung) möglich ist. Sieht man das nicht so, könnte man immer noch nach § 119 BGB anfechten.
Auswirkung hat die Frage jedoch zum einen hinsichtlich der Anfechtungsfrist (1 Jahr bei arglistiger Täuschung - unverzüglich nach Kenntnis bei sonstigem Irrtum), sowie eines potentiellen Schadenersatzanspruchs gem. § 122 BGB, wobei vorliegend ein überwiegendes Verschulden des Anbieters anzunehmen ist.
Alternativ könnte man noch daran denken, dass überhaupt kein Vertrag zustande gekommen ist, da es sich um, einen versteckten Einigungsmangel hinsichtlich des Vetragsgegenstandes (Miet- oder Leihvertrag) handeln könnte.
i.E. ist der Vertrag meines Erachtens anfechtbar.
Aber normalerweise sollte sich auch der „Käufer“ wundern, wenn jemand ein HAandy faktisch verschenkt, oder?
mfg
akkon
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Aber normalerweise sollte sich auch der „Käufer“ wundern, wenn
jemand ein HAandy faktisch verschenkt, oder?
Nein, von verschenken war in dem Angebot keine Rede. Die reißerische Headline lautete: Handy XYZ für 0,- * bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages. Das Sternchen verweist aufs Kleingedruckte unten auf der Seite des Anbieters.
Dann folgte die Aussage: KEIN LEIH-HANDY! DAS HANDY IST IHR EIGENTUM!
Daraufhin bin ich davon ausgegangen, dass lediglich die monatliche Grundgebühr anfällt. Mit mir sind noch viele andere Käufer in diese Falle getappt und offensichtlich hat auch schon jemand Klage eingereicht.
Ich werde jedenfalls vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. den Vertrag anfechten.