angenommen person A verkauft eine 30 jahre alte stereoanlage bei ebay mit der artikelbeschreibung : verkaufe alte hifi anlage , laut besitzer hat sie zuletzt funktioniert , liegt aber schon ein paar jahre zurück. aüsserlich sieht die anlage noch ganz gut aus . verkauft wird was auf den bildern zu sehen ist , die drei module zwei lautsprecher und schalplattenspieler mit ersatzt nadel . bei fragen einfach mailen . keine garantie oder ähliches ! käufer B droht nun mit anwalt , weil nur der tuner funktioniert . verkäufer A wusste aber nicht ob die anlage funktionsfähig ist , weil er die anlage nicht überprüft hat . was tun , geld rücküberweisen oder abwarten??? danke schon mal für die kompetenten antworten!
Hallo
Als erstes mal eine Frage, Inwieweit würde eine negative Bewertung Ihr Profil „versauen?“
Manchmal muss man auch sowas akzeptieren.
Ansonsten bieten Sie B eine Rückname zu Ihren Bedingungen an.
Sprich er soll die Anlage sorgfältig verpacken. Den Rücktransport über den Paketdienst bezahlen. Danach prüfen Sie die Anlage auf äußere Beschädigung.
Erst danach überweisen Sie den Kaufbetrag zurück.
Es sei denn es war eine High End Anlage, dann würde ich auch das innere überprüfen.
Man unterstelle hier ja nichts böses, aber B ersteigert die Anlage, baut ein wichtiges Ersatzteil für sich aus und dann reklamiert er die Anlage als defekt.
Und immer schön die E Mails speichern. Immer über Ebay kommunizieren.
Immer höflich, aber bestimmt bleiben.
Und … Hand auf Herz haben Sie was verschwiegen?
MFG
Mike
verkäufer A hat nichts verschwiegen und ja verkäufer A könnte mit einer neagativ bewertung leben. aber das ist leider keine antwort die mir weiter hilft! danke
verkäufer A hat nichts verschwiegen und ja verkäufer A könnte
mit einer neagativ bewertung leben. aber das ist leider keine
antwort die mir weiter hilft! danke
Ja dann einfach mal weiterlesen …
mfg
mike
verkäufer A hat nichts verschwiegen und ja verkäufer A könnte
mit einer neagativ bewertung leben. aber das ist leider keine
antwort die mir weiter hilft! danke
Wenn Du eine Antwort erwartest, die die Rechtslage behandelt, bist Du hier im falschen Brett.
Stell die Frage regelkonform im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“.
Gruß
S.J.