Hallo zusammen,
wir haben im Mai eine neue Wohnung gesucht und auch gefunden. Das Haus war angenehm und entsprach unseren Vorstellungen. Die anderen Wohnungen waren vermietet und daraufhin haben wir einen Zeitmietvertrag unterschrieben. Der Vermieterin haben wir als Sicherheit zwei Warmmieten im Voraus überwiesen. Als wir jedoch letzte Woche das Übergabeprotokoll unterschrieben haben, waren alle anderen Mieter ausgezogen oder geräumt worden. Dementsprechend sieht das Haus aus und die fluchtartig verlassenen Wohnungen auch aus. Bei der Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll haben wir dieses nicht gesehen, da wir zu sehr mit der Sache beschäftigt waren. Als wir jedoch am nächsten Tag unsere Vorbereitungen zum Einzug treffen wollten, mussten wir feststellen, das es mittlerweile zu Geruchsbelästigungen aus einer anderen Wohnung kommt, sich Schimmel im Hausflur ausbreitet und zu guter Letzt der Hauptanschluß für Gas (Warmwasser, Heizung) verplombt ist. Das heißt kein Warmwasser und keine Heizung. Gibt es eine Möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen, da wir beim besten Willen dort nicht mehr einziehen wollen, da wir auch davon ausgehen, das der Vermieter Zahlungsschwierigkeiten hat, weil sonst der Hausanschluß für Gas nicht gesperrt werden würde.
Hallo, Sie haben mein vollstes Mitgefühl. Es ist nicht so ganz meine Fachrichtung, Mietrecht hat viele…
Soweit ich weiß, ist der Mietvertrag nicht gültig, da es schon seit einiger Zeit keine Zeitmietverträge mehr gibt!
JA, Sie sind getäuscht worden und zwar arglistig.
Ich kann Ihnen nur den Rat geben, zu einem Fachanwalt zu gehen, die gezahlten Beträge werden Sie wohl nicht wieder sehen
Sorry, das ich nicht mehr schreiben kann, viel Erfolg und alles Gute Ihnen.
Da gibt es nur eins: Zum Mieterverein oder zum Fachanwalt.
MfG USKO
Hallo,
tut mir leid, da kann ich nicht weiterhelfen, da dort einige juristische Feinheiten zu beachten sind.
Daher rate ich sofort den Gang zum Anwalt.
Es bleibt in diesem Fall lediglich, dem Vermieter ein Mängelprotokoll zu übergeben, wo sämtliche Punkte aufgelistet sind und eine Frist zur Behebung zu setzen. Ob Geruchsbelästigung oder Schimmel im Flur zu einer fristlosen Kündigung berechtigt, vermag ich von der Ferne aus nicht zu beurteilen - es kommt hier sicher immer auf den Einzelfall an, wie stark es ausgeprägt ist und ob vielleicht sogar eine gesundheitliche Gefährdung damit einhergeht. Sofern nach der Frist immer noch kein Warmwasser vorhanden sein sollte, wäre dieser Punkt möglicherweise ein Kündigungsgrund. Sie sollten sich auf alle Fälle von Ihrem örtlichen Mieterverein beraten lassen, bevor Sie rechtliche Schritte unternehmen. Auch sollte dabei geprüft werden, ob überhaupt ein „Zeitmietvertrag“ zustande gekommen ist oder ob es sich nicht vielmehr um einen normalen Vertrag mit regulärer Kündigungsfrist handelt. In diesem Fall würde ich empfehlen, regulär zu kündigen, weil die Gefahr besteht, auf den vorausbezahlten Mieten sitzenzubleiben, wenn der Vermieter insolvent ist.
hallo zero tolerance !
Sollte es wirklich der fall sein, das die gasversorgung vom versorhungsunternehmen eingestellt wurde, so muss der/die Vermieter/in davon schon mehrere wochen gewusst haben. das bedeute das du /sie tatsächlich na § 123 bgb arglistig getäuscht wurdest.
demnach ist der mietvertrag rechtsungültig und anfechtbar, sprich fristlos kündbar.
anscheinend ist deine / ihre vermieterin nicht ganz " astrein ", das bedeutet, das es in dem fall schwierig sein könnte deine / eure kaution auf friedlichen weg zurück zu bekommen. in dem fall sollte sofort ein anwalt eingeschaltet werden.
ich hoffe euch / dir geholfen zu haben und würde mich freuen von dir / ihnen auch eine bewertung zu erhalten
lg vivien
Rechtlich die geringsten Probleme , würde es wohl geben , wenn sie auf die Kaution verzichten und sofort wieder kündigen. Alles andere könnte (muss aber nicht ) teuer werden.
Sie müssen garnicht eine arglistige Täuschung durch den Vermieter beweisen, was übrigens nicht so einfach wäre.
Da hier die Grundausstattung einer Wohnung (Wasser, Heizung, etc.) nicht mehr gegeben ist, sollten Sie das Mietverhältnis fristlos kündigen und die gezahlte Kaution zurück verlangen.
Da es einen Rücktritt vom Mietvertrag nicht gibt, sollten Sie unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn bei solchen klammen Vermietern dürfte das Geld sicherlich schon ausgegeben sein.
Hallo,
ob der Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann, bezweifle ich.
Möglich wäre jedoch eine fristlose Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs.
Voraussetzung ist, dass die Wohnung nicht vertragsgerecht genutzt werden kann.
Dies ist wohl der Fall, wenn kein Warmwasser vorhanden ist. Da im Sommer keine Heizung läuft, würde dies nicht ausreichen. Auch ist unerheblich, dass die anderen Wohnungn leer stehen, da dies keinen unmittelbaren Einfluss auf die Nutzungsmöglichkeit Ihrer Wohnung hat.
Durch die Geruchsbelästigungen und Schimmel in der Wohnung (nicht nur im Hausflur) könnte der Gebrauch ebenfalls eingeschränkt sein.
Notwendig ist in jedem Fall, die Vermieterin unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung aufzufordern.
Erst nach fruchtlosem Fristablauf kann die fristlose Kündigung erklärt werden.
Ich rate jedoch dringend dazu einen Anwalt aufzusuchen.
Ich hoffe dies hilft ein wenig.
Hallo ZeroTolerance,
da Sie keine Möglichkeit haben warmes Wasser zu erzeugen, stellt der Vermieter Ihnen auch keine nutzbare Mietsache zur Verfügung. Damit erfüllt er auch nicht die Bedingungen des Mietvertrags.
Kündigen Sie fristlos. Vermutlich brauchen Sie auch den Mieterbund oder einen Rechtsvertreter.
Gruß Fred.
Hallo,
das ist eine üble Situation. Lassen Sie sich zunächst sicherheitshalber sofort bestätigen, dass Ihre zwei Monatsmieten getrennt vom Vermögen der Vermieterin für Sie angelegt sind, sonst ist das Geld im Falle einer Insolvenz weg.
Bezüglich der Versorgung mit Warmwasser und Heizung lassen Sie sich ebenfalls sofort bestätigen, bis wann der Anschluss gesperrt ist. Wenn es sich um eine vorübergehende Reparatur handelt, müssen Sie das akzeptieren, aber wenn die Stadt bestätigt, dass der Anschluß wegen Schulden der Vermieterin abgeklemmt wurde, dann hilft nur „neue Wohnung suchen“. Machen Sie Fotos von der Situation im Haus. Ob Sie dann arglistige Täuschung nachweisen können und damit auch Schadenersatz fordern können,hängt davon ab, ob und wie sie die Täuschungsabsicht nachweisen können.
Viel Glück wünscht Heihei
Hallo, Zeitmietvertrag? Sowas gibt es nur noch in ganz besonderen Ausnahmen, ansonsten sind sie nichtig! Wenn ein Grund zur fristlosen Kündigung vorliegt, brauchen sie natürlich nicht einziehen. Ab zum Mieterschutzbund
Ciao Zero,
so dubios sich die Umstände auch anhören - ich wäre vorsichtig mit Formulierungen wie „arglistiger Täuschung“!
Die Zahlung von 2 Warmmieten als Kaution/Sicherheit ist unüblich, solang sie jedoch nciht drei Kaltmieten überschrietet ist dagegen nix einzuwänden. Hin oder her, sie ist getrennt vom Vermögen des Vermieters zu verwahren. Der Einzalhungsbeleg auf ein Treuhandkonto reicht als Beleg.
Fakt 1: Dein Mietverhältnis schliesst nicht das Vorhandensein anderer Mieter ein. Angaben zu den Nachbarwohungen gehören auch nicht ins Übergabgeprotokoll. Da ihr einen befristeten Vertrag geschlossen habt und der vermieter euch ggf auch weitere unübliche Konditionen (Mitzins) gewährt hat, ist dies grad Indiz für besondere Umstände. Eine Nachfrage Eurer seites wäre durchaus sinnvoll gewesen. So viel man bei Wohungssuche und Umzug auch um die Ohren hat: vor diesem Hintergrund relativiert sich Arglist zu mindest.
Fakt 2: Diese Umständen ungeachtet, muss die Mietsache dem vereinbarten Gebrauch entsprechen. Sprich Schimmelbildung, Geruchsbelästigung und kein Zugang zu den Versorgungsmedien etc ist nicht hinnehmbar.
Vorgehen:
- Der Mieter ist unverzüglich über den „Mangel an der Mietsache“ zu benachrichtigen.
- Wenn ihr „Arglist“ vermutet, dann macht es schriftlich. Zählt die Mängel dezidiert auf und setzt für die Abstellung realsitische Fristen.
- Bsp: Versorgungsmedien umgehend, max 3 Werktage! Zu Geruchsbelästigung und Schimmel (im Sommer?) sollte innerhalb von 14 Tage eine bealstbare Aussage vom Vermieter eingehen.
- Kündigt bei Nichbeachten entsprechende Konsequenzen an: Reduzierung der Kaltmiete etc.
- Sollte es um Zhalungsschwierigkeiten mit dem Nahversorger gehen. Lohnt es sich ggf sich direkt an diesen zuwenden und nachzufragen. Es ist unter Umständen auch möglich direkt an ihn zu zahlen. Auf jeden werden die Informationen der Netzbetreiber hilfreich sein um die Gesammtsituation entsprechend zu würdigen.
Bei einem Zeitmietvertrag gelten besondere Rechte. Ihr sollte daher Aufwand und Nutzen abwägen … auf wie lange ist der Zeitvermietvertrag geschlossen, etc.?
Ich wünsche Euch viel diplomatisches Geschick!
cumar
Hallo zusammen und danke für die zahlreichen Antworten. Zum Thema Zeitmietvertrag, habe ich mich etwas unpassend ausgedrückt. Es handelt sich um einen Vertrag in welchem wechselseitig die ordentliche Kündigung innerhalb von 4 Jahren nicht möglich ist. Diese Klausel ist jedoch ungültig - nach BGH und wir somit eventuell das Glück haben sollten, wenn nicht außerordentlich aus dem Vertrag zu kommen, zumindest ordentlich mit 3 Monaten kündigen können. Die Überweisung die wir an den Vermieter getätigten haben waren zwei Monatsmieten im Voraus und nicht als Kaution. Hier haben wir eine Bürgschaft hinterlegt. Ziel unseres Ansinnens ist es jedoch, für so eine Bude dem Vermieter nicht unser teuer verdientes Geld in den A… zu blasen, sondern aus dem Vertrag zu kommen, da wir die Sache nicht ordentlich nutzen können. Werden uns hierzu jetzt anwaltlichen Rat einholen, weil so geht es auf keinen Fall - zur Not wird auch das Gesundheitsamt eingeschaltet.
Danke nochmals für Eure hilfreichen Antworten.
hallo tolerance. bitte gib doch ne bewertung ab, ob meine antwort hilfreich war
lg vivien
Ich rate einen Anwalt einzuschalten oder den Mieterverein zu kontaktieren. Und die Überweisung würde ich von der Bank rückbuchen lassen.