Arglistige Täuschung beim Hauskauf

Hallo zusammen,

wir haben vor etwa einem Jahr ein gebrauchtes Haus gekauft, welches laut Vorbesitzer, keine Mängel hat. Wir haben nach dem Einzug sehr schnell feststellen müßen, dass im Erdgeschoss eine Luftfeuchtigkeit von ca. 80% bis hin zu 94% besteht. Die folge ist Schimmel an Möbeln und Kleidung. Daraufhin kontaktierten wir die Verkäufer, die nicht davon gewusst haben wollen. Gerade heute entdeckte ich eine nasse Mauer. Wir haben bereits einen Anwalt eingeschaltet, der uns aber kaum Hoffnungen macht, da wir in der Beweispflicht seien und nachweisen müßten, das die Vorbesitzer davon gewusst haben müssen. Doch wie soll man das Beweisen??? Ein richterliches Gutachten wurde vom Anwalt bestellt und wir dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die den momentanen Zustand verändern würden.
Es ist nicht zu überspühren, das die Luftfeuchtigkeit sehr hoch ist und selbst die Kleidung, Bettwäsche und selbst meine Haare sind klamm.
Was können wir tun? Wie sollen wir den Umstand beweisen?
Für Eure Antworten danke ich im voraus!

GOLDBLUME

Hallo,

grundsätzlich kauft man ein gebrauchtes Haus und sollte vorher (durch Gutachter) den Zustand prüfen lassen.

Wurde im notariellen Kaufvertrag etwas aufgenommen, womit man vielleicht einen Anspruch begründen kann.
Schimmelfreues Haus, trocken oder so etwas?
Gibt es etwas schriftliches wonach „keine Mängel“ vorhanden sind?

Hat der Vorbesitzer selbst im Haus gewohnt? Gibt es vielleicht Zeugen wie Handwerker?

Ihr habt mein volles Mitgefühl - hattet ihr einen Gutachter beim Hauskauf dabei!?
Ich stimme dem Anwalt zu und eurer Gesundheit zugunsten gebt das Geld für Anwalt und Klage lieber für die Beseitigung etc. aus!
Ich glaube, mehr als dass der Verkäufer ggf. sehr schlechtes Karma mit einem ggf. Betrug angesammelt hat, wird dem nicht passieren…

Beweise:

Nachbarn, Firmen, die dort mal gearbeitet haben?

Ansonsten gilt: gekauft wie gesehen.
Das ist leider Pech für Sie, aber nach 1 Jahr… der Anwalt hat schon recht.

Geld für Gericht sparen und der Nässe auf den GRund gehen, sanieren lassen.

Mit alten Häusern kann man immer Pech haben. Warum haben Sie es sehr schnell bemerkt und trotzdem 1 Jahr vergehen lassen?

Gruß falko

Hallo Goldblume,

ihr müsst das richterliche Gutachten abwarten und könnt erst dann weitere Maßnahmen in Angriff nehmen. Der Anwalt wir euch sicher gut beraten.

Hulda aus Fulda

Hallo,
einen Gutachter hatten wir nicht bei der Besichtigung dabei, nur einen guten Freund, der sich mit Häusern auskennt. Das Zimmer, in dem die Luftfeuchtigkeit am höchsten ist, haben wir nicht besichtigt, da dort der Pflegebedürftige Ehemann der Hausbesitzerin lag. Es wurde auch nichts weiter schriftlich im Vertrag festgehalten.
Danke für Deine schnelle Antwort!

LG GOLDBLUME

Danke für Deine Antwort :smile:

Wenn eine Einigung nicht möglich ist, versuchen Sie eine Schlichtung durch einen Schiedsmann/-frau. Ihre Gemeinde sagt Ihnen die Anschrift.

Danke für deine Antwort!

Hallo,
die Nachbarn haben wir schon gefragt, aber sie konnten oder wollten uns nicht weiterhelfe, wissen von nichts. Zum Glück haben wir eine Rechtschutzversicherung die die Kosten übernimmt. Wir hatten bereits einen Gutachten im Haus, weil wir zuerst dachten, das ein Wasserrohr kaputt ist. Die Versicherung schickte uns daraufhin den Gutachter, der aber kein Wasserrohrbruch finden konnte. Das hatte uns erst einmal beruhigt, bis die Luftfeuchtigkeit weiter stieg und wir verschimmelte Dinge entdeckten. Diese Ungewissheit, nicht zu wissen wo das Problem liegt ist kaum noch zu ertragen.
Wenn es etwas neues gibt, werde ich berichten.

Viele Grüße
GOLDBLUME

Hallo,
eine Schlichtung wird kaum möglich sein, da das Ehepaar weit weg gezogen ist und für uns nicht greifbar ist.
Danke für Deine Antwort.

Viele Grüße
GOLDBLUME

Wenn eine Einigung nicht möglich ist, versuchen Sie eine
Schlichtung durch einen Schiedsmann/-frau. Ihre Gemeinde sagt
Ihnen die Anschrift.

Hallo Goldblume,
also es ist es einmal richtig, dass ihr auf richterliche Anordnung keine veränderung im Haus vornehmen dürft. Dies gilt natürlich nur solange, wie keine weiteren Bausubstanzschäden durch die Nässe entsteht. Ihr müsst Euch erst mal einen Bausachverständigen zu rate ziehen. Dieser wird dann mit verschiedenen Messmethoden die genaue Feuchtigkeit im Haus bzw. in den Wänden ermitteln. Dadurch ist feststellbar, ob es sich um einen langwierigen Nässeverlauf handelt (also Feuchtigkeit war schon vor dem Kauf im Mauerwerk) oder nicht. Den Dachverständigen müsst Ihr bis zum abschließenden erst einmal Kostenmäßig vorstrecken, lohnt sich aber auf alle Fälle. Meistens kommt da bei raus, dass Vorbesitzer schon länger von der Feuchtigkeit gewusst haben und nur deswegen verkauft haben! Also, Gelbe Seiten aufgeschlagen und unter Bausachverständige nachgucken. Viel Glück!!

MfG