Arglistige Täuschung durch verschwiegenen Schimmel

Hallo liebe Leute hier bei WWW.

Der Käufer einer Eigentumswohnung braucht dringend eure Hilfe, weil er anscheinend getäuscht und über den Tisch gezogen wurde.

Der Käufer hat Mitte Juli eine Wohnung in Hochparterre gekauft, zu der auch ein Souterrainzimmer gehört. Die anderen zwei Wohnungen in diesem Haus gehören nur einem Miteigentümer, der eine der Wohnungen selbst bewohnt.

Der Miteigentümer wurde nach Beurkundung des Kaufvertrages von dem Notar über den Verkauf der Parterrewohnung informiert, und setzte sich daraufhin sofort mit dem Käufer der Wohnung in Verbindung, und informierte diesen über eine lange Latte von Mängeln und Schäden, und teilte ihm mit, dass er, als Käufer und Rechtsnachfolger des Verkäufers, für diese Schäden haftbar sei, und dass hohe Kosten für Mängebeseitigung und Sanierung auf ihn zukommen.

Etliche der aufgeführten Mängel und Schäden hätte der Käufer bei der Wohnungsbesichtigung sehen müssen, aber der schwerste Schaden war nicht zu erkennen und SCHEINT vertuscht worden zu sein.

Dabei handelt es sich um starke Schimmelbildung im Souterrainzimmer hinter der Heizung. Die Schimmelbildung soll im August 2011 nach starken Regenfällen begonnen haben und ist durch Fotos, die der damalige Mieter gemacht hat, belegt. Diese Fotos liegen dem Käufer mitlerweile vor und können hier

http://imageshack.us/g/812/schimmel02.jpg/

auszugsweise angeschaut werden. Vier Bilder zeigen die Wand mit Schimmelbefall und zwei, wie die Wand beim Besichtigungstermin ausgesehen hat.

Der Miteigentümer behauptet, dass die Feuchtigkeit der Wand in dem Souterrainzimmer durch von aussen aus dem höher gelegen Hofgarten in das Mauerwerk eindringendes Wasser verursacht wird, und dass der Schaden nie richtig saniert wurde. Konkret geben Miteigentümer und Mieter an, dass nur die Tapete abgerissen wurde, alles ein paar Tage trocknen gelassen wurde, und der Verkäufer dann neu tapeziert hat, und die Tapete danach mit einer Mischung aus Dispersionsfarbe und Schimmelex öfter überstrichen hat.

Der Verkäufer, mit diesem Vorwurf konfrontiert, sagt dazu, dass es sich lediglich um Kondensationsfeuchte handeln würde, die darauf zurückzuführen sei, dass die Mieter diesen Raum nicht beheizt und nicht ausreichend gelüftet hätten, und dass seine Maßnahmen zur Behebung des Schadens völlig ausreichend gewesen seien.

Der Käufer ist nun natürlich völlig verunsichert. Er befürchtet nämlich, dass ihm noch weitere schwerwiegende Mängel verschwiegen wurden, für die er durch Unterzeichnung des Kaufvertrages haften muss. In diesem Kaufvertrag steht geschrieben:

„Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels des Grundstücks der im Sondereigentum und im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Räume und Gebäudeteile sowei beweglichen Gegenstände sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle Ansprüche auf Schadenersatz, es sei denn, der Verkäufer handelt vorsätzlich. Der Käufer hat diese besichtigt; er kauft sie im gegenwärtigen Zustand. Der Verkäufer versichert, dass ihm versteckte Mängel nicht bekannt sind.“

Der Käufer hat sich mitlerweile entschieden, dass er vom Kaufvertrag zurücktreten möchte. Dies möchte er damit begründen, dass er vom Verkäufer hinsichtlich des verschwiegenen Schimmelbefalls, egal ob durch Wasserschaden oder Kondensationsfeuchte verursacht, arglistig getäuscht wurde.

Wie seht ihr das? Hat der Verkäufer den Käufer arglistig getäuscht?

Der Käufer wäre für eure Meinung und euren Rat sehr dankbar
und wünscht ein schönes Restwochenende

Wenn der Käufer seine Hausaufgaben vorher ordentlich gemacht hätte …

Bevor ich hier wie ein Irrer um mich rumhauen würde, würde ich zumindest jetzt mal die Hausaufgaben nachholen. Mängelgutachter in die Wohnung, dass man im Prozess die Rückabwicklung wenigstens sachlich begründen kann und nicht auf den Kosten sitzenbleibt.

vnA

Wenn der Käufer seine Hausaufgaben vorher ordentlich gemacht hätte …

Ja, der Käufer hat sich schon bestimmt 100mal sebst in den Popo gebissen!

Bevor ich hier wie ein Irrer um mich rumhauen würde

Das hat der Käufer ja gar nicht vor

Mängelgutachter in die Wohnung, dass man im Prozess die Rückabwicklung wenigstens sachlich begründen kann und nicht auf den Kosten sitzenbleibt.

Jetzt noch mit einem Gutachter in die Wohnung zu kommen wird schwierig, da der Käufer noch keine Schlüssel hat, da der Kaufpreis noch nicht bezahlt wurde. Da wäre der Käufer von dem Goodwill des Verkäufers abhängig.

Ist denn ein Gutachter überhaupt notwendig? Ist es denn nicht so, dass es unerheblich ist, wodurch der Schimmel entstanden ist, sondern nur dass er verschwiegen wurde?

Hallo,

grundsätzlich wird geprüft, ob es sich um einen „versteckten Mangel“ handeln könnte, also ob bei der Besichtigung der Immobilie durch den Käufer dieser den Mangel hätte erkennen können.
Wenn der Mangel „zugestellt“ z.B. durch Schrankwand oder „überstrichen“ wurde, um den Mangel nicht sichtbar zu machen, handelt es sich um Täuschung.
Wäre der Mangel allerdings bei genauerer Prüfung der Immobilie ersichtlich gewesen, ist die Rechtssprechung uneinheitlich.

Siehe weiter unten im Text:

Etliche der aufgeführten Mängel und Schäden hätte der Käufer
bei der Wohnungsbesichtigung sehen müssen, aber der schwerste
Schaden war nicht zu erkennen und SCHEINT vertuscht worden zu
sein.

Dabei handelt es sich um starke Schimmelbildung im
Souterrainzimmer hinter der Heizung. Die Schimmelbildung soll
im August 2011 nach starken Regenfällen begonnen haben und ist
durch Fotos, die der damalige Mieter gemacht hat, belegt.
Diese Fotos liegen dem Käufer mitlerweile vor und können hier

http://imageshack.us/g/812/schimmel02.jpg/

auszugsweise angeschaut werden. Vier Bilder zeigen die Wand
mit Schimmelbefall und zwei, wie die Wand beim
Besichtigungstermin ausgesehen hat.

Der Miteigentümer behauptet, dass die Feuchtigkeit der Wand in
dem Souterrainzimmer durch von aussen aus dem höher gelegen
Hofgarten in das Mauerwerk eindringendes Wasser verursacht
wird, und dass der Schaden nie richtig saniert wurde. Konkret
geben Miteigentümer und Mieter an, dass nur die Tapete
abgerissen wurde, alles ein paar Tage trocknen gelassen wurde,
und der Verkäufer dann neu tapeziert hat, und die Tapete
danach mit einer Mischung aus Dispersionsfarbe und Schimmelex
öfter überstrichen hat.

Der Verkäufer, mit diesem Vorwurf konfrontiert, sagt dazu,
dass es sich lediglich um Kondensationsfeuchte handeln würde,
die darauf zurückzuführen sei, dass die Mieter diesen Raum
nicht beheizt und nicht ausreichend gelüftet hätten, und dass
seine Maßnahmen zur Behebung des Schadens völlig ausreichend
gewesen seien.

***Ob es sich um einen Schaden durch Regenguß von außen oder durch falsche Belüftung durch den vorherigen Bewohner handelt, kann m.E. nur durch einen Gutachter geklärt werden.
***

Der Käufer ist nun natürlich völlig verunsichert. Er
befürchtet nämlich, dass ihm noch weitere schwerwiegende
Mängel verschwiegen wurden, für die er durch Unterzeichnung
des Kaufvertrages haften muss. In diesem Kaufvertrag steht
geschrieben:

„Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels des
Grundstücks der im Sondereigentum und im gemeinschaftlichen
Eigentum stehenden Räume und Gebäudeteile sowei beweglichen
Gegenstände sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle
Ansprüche auf Schadenersatz, es sei denn, der Verkäufer
handelt vorsätzlich. Der Käufer hat diese besichtigt; er kauft
sie im gegenwärtigen Zustand. Der Verkäufer versichert, dass
ihm versteckte Mängel nicht bekannt sind.“

***Wenn der Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass es sich um Schäden handelt, die nicht aufgrund falscher Belüftung des Raumens entstanden ist, dürfte dann die arglistische Täuschung des Verkäufers sich ergeben und damit die Versicherung des Verkäufers, dass versteckte Mängel nicht bekannt sein, vorsätzlich wahrheitswidrig abgegeben worden sein.

Wie seht ihr das? Hat der Verkäufer den Käufer arglistig
getäuscht?

***Dass kann m.E. nur ein Gutachter entscheiden, denn es ist durchaus möglich, dass das Zimmer einen Schimmelschaden durch fehlerhafte Belüftung erlitten hat, wobei natürlich dies eher unwahrscheinlich ist, aber bei Rücktritt vom Kaufvertrag braucht man eindeutige Beweise.

Schönen Sonntag noch,

lG