Hallo liebe Leute hier bei WWW.
Der Käufer einer Eigentumswohnung braucht dringend eure Hilfe, weil er anscheinend getäuscht und über den Tisch gezogen wurde.
Der Käufer hat Mitte Juli eine Wohnung in Hochparterre gekauft, zu der auch ein Souterrainzimmer gehört. Die anderen zwei Wohnungen in diesem Haus gehören nur einem Miteigentümer, der eine der Wohnungen selbst bewohnt.
Der Miteigentümer wurde nach Beurkundung des Kaufvertrages von dem Notar über den Verkauf der Parterrewohnung informiert, und setzte sich daraufhin sofort mit dem Käufer der Wohnung in Verbindung, und informierte diesen über eine lange Latte von Mängeln und Schäden, und teilte ihm mit, dass er, als Käufer und Rechtsnachfolger des Verkäufers, für diese Schäden haftbar sei, und dass hohe Kosten für Mängebeseitigung und Sanierung auf ihn zukommen.
Etliche der aufgeführten Mängel und Schäden hätte der Käufer bei der Wohnungsbesichtigung sehen müssen, aber der schwerste Schaden war nicht zu erkennen und SCHEINT vertuscht worden zu sein.
Dabei handelt es sich um starke Schimmelbildung im Souterrainzimmer hinter der Heizung. Die Schimmelbildung soll im August 2011 nach starken Regenfällen begonnen haben und ist durch Fotos, die der damalige Mieter gemacht hat, belegt. Diese Fotos liegen dem Käufer mitlerweile vor und können hier
http://imageshack.us/g/812/schimmel02.jpg/
auszugsweise angeschaut werden. Vier Bilder zeigen die Wand mit Schimmelbefall und zwei, wie die Wand beim Besichtigungstermin ausgesehen hat.
Der Miteigentümer behauptet, dass die Feuchtigkeit der Wand in dem Souterrainzimmer durch von aussen aus dem höher gelegen Hofgarten in das Mauerwerk eindringendes Wasser verursacht wird, und dass der Schaden nie richtig saniert wurde. Konkret geben Miteigentümer und Mieter an, dass nur die Tapete abgerissen wurde, alles ein paar Tage trocknen gelassen wurde, und der Verkäufer dann neu tapeziert hat, und die Tapete danach mit einer Mischung aus Dispersionsfarbe und Schimmelex öfter überstrichen hat.
Der Verkäufer, mit diesem Vorwurf konfrontiert, sagt dazu, dass es sich lediglich um Kondensationsfeuchte handeln würde, die darauf zurückzuführen sei, dass die Mieter diesen Raum nicht beheizt und nicht ausreichend gelüftet hätten, und dass seine Maßnahmen zur Behebung des Schadens völlig ausreichend gewesen seien.
Der Käufer ist nun natürlich völlig verunsichert. Er befürchtet nämlich, dass ihm noch weitere schwerwiegende Mängel verschwiegen wurden, für die er durch Unterzeichnung des Kaufvertrages haften muss. In diesem Kaufvertrag steht geschrieben:
„Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels des Grundstücks der im Sondereigentum und im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Räume und Gebäudeteile sowei beweglichen Gegenstände sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle Ansprüche auf Schadenersatz, es sei denn, der Verkäufer handelt vorsätzlich. Der Käufer hat diese besichtigt; er kauft sie im gegenwärtigen Zustand. Der Verkäufer versichert, dass ihm versteckte Mängel nicht bekannt sind.“
Der Käufer hat sich mitlerweile entschieden, dass er vom Kaufvertrag zurücktreten möchte. Dies möchte er damit begründen, dass er vom Verkäufer hinsichtlich des verschwiegenen Schimmelbefalls, egal ob durch Wasserschaden oder Kondensationsfeuchte verursacht, arglistig getäuscht wurde.
Wie seht ihr das? Hat der Verkäufer den Käufer arglistig getäuscht?
Der Käufer wäre für eure Meinung und euren Rat sehr dankbar
und wünscht ein schönes Restwochenende