Arglistige Täuschung oder Betrug bei Whg Überg

Hallo,

vor kurzem hatte ein Vermieter eine Wohnung an einen neuen Mieter vergeben. Während der Wohnungsübergabe hatte der Vermieter einen neutralen Zeugen dabei, so wie ich es eigentlich üblich ist.
Die Wohnung wurde zusammen begutachtet und es war augenscheinlich alles ok. Die sehr junge Mieterin, die in der Wohung lebte hatte eine engen Verwandte mit dabei. Die Verwandte stellte während der Besichtigung die Handtasche auf die Küchenarbeitsplatte was dem Vermieter erstmal nicht sonderlich auffiel. Nachdem gegen Ende das Mietprotokoll unterschrieben wurde, wollte die Mieterin plötzlich möglichst schnell aus der Wohnung. Die Verwandte der Mieterin nahm die abgestellte Tasche und da fiel dem Vermieter ein 10 cm großer und tiefer Brandfleck in der Arbeitsplatte fest.
Der Vermieter hat dann noch versucht das Mietprotokol zu bekommen, jedoch stieß er auf heftigsten Widerstand und ging der Eskalation noch vor Ort aus dem Weg. Der Vermieter hat nun erstmal die Kaution einbehalten - letzendlich weil er sich über das Vorgehen der Mieterin sehr geärgert hat. Die Frage nun: Liegt hier eine arglistige Täuschung oder Betrug vor?

Und: würdet Ihr direkt zur Rechtsberatung gehen, oder noch eine Instandtsetzung seitens der Mieterin versuchen zu veranlassen ?

Danke schonmal für Eure Einschätzung,

Hallo!

Irgendwie kommt mir das nicht plausibel vor.
es handelt sich wohl um ein Abnahmeprotokoll bei Auszug, denn warum ist die alte Mieterin anwesend ?
Du sprachst von Übergabeprotokoll an neuen Mieter ?

Das unterschriebene Protokoll kann man doch jederzeit anfechten wegen Irrtums und einen Nachtrag machen wegen der verbrannten Arbeitsplatte.
Zeuge des Vermieters war doch dabei. Das halte ich für völlig problemlos.
Vermieter sitzt am längeren Hebel, hat ja die Kaution.

Aber er müsste wohl dem Mieter noch Gelegenheit geben, die Arbeitsplatte zu ersetzen(Problem immer Abzug Alt für Neu). Wenn aber Nachmieter schon einzieht, dann kann man das ja nur mit Geldzahlung beheben. Denn sonst müsste ja der Altmieter noch die anteilige Miete bis Schadenbehebung zahlen, wenn er selbst noch drin werkeln soll.

mfG
duck313

Strafrechtlich relevantes Handeln hat keinerlei privatrechtliche Auswirkung.

vnA

Hallo,

danke für die schnellen Antworten. Ich habe mich wohl etwas falsch asgedrückt, da ich wegen FAQ:1129 den Beitrag nochmal überarbeitet hatte. Es ist naürlich in der Tat so, das es sich um ein Mietübergabeprotokoll handelt, weswegen die alte Mieterin mit anwesend ist. Danke für den Tip das Protokoll anzufechten; Ich denke wenn schon jemand wegen so kleiner Beträgen auf solche Ideen kommt, dann wird man eh nicht um einen proff. Rechtsbeistand rummkommen.

Vielen Dank für die Auskunft!