Arglistige Täuschung Unfallwagen

Ich möchte mich inzwischen entschuldigen für eventuelle rechtschreibliche oder grammatikalische Fehler. Ich wohne seit 2 Jahre in Deutschland und lerne noch immer jeder Tag etwas neues. Wie zum Beispiel diese Geschichte.

Also, dies ist mir passiert:
Vor 3 Wochen habe ich einen Gebrauchtwagen gekauft, 2,5 Jahre jung und nur 32.000 km gefahren. Leider habe ich in den letzten Tage herausgefunden das es sich um einen Unfallwagen handelt.

In der Anzeige auf mobile.de stand nichts über Mängel oder Unfälle (die Anzeige habe ich gespeichert).

Beim ersten telefonischen Kontakt hat der Händler gesagt das der Wagen in perfekter Zustand war und keine Unfälle durchgemacht hatte.

Nach einer langen Bahnreise und eine Probefahrt habe ich wieder gefragt nach Mängel und Unfälle. Der Händler wiederholte dass der Wagen ‚topp‘ war. Ich entschied mich also zu einem Erwerb.

Beim vorlegen des Kaufvertrages fiel mir auf das es trotzdem vermeldet war das das Fahrzeug ein Unfallwagen war mit ‚schweren Frontschaden‘. Als ich fragte warum das war, sagte der Händler dass er das offiziell reinschreiben musste wegen der Gewährleistung, dass das nur einen ‚Trick‘ war für seine Administration.

Ich habe ihn zu letztem Mal gefragt ob er schwören konnte dass mit dem Wagen wirklich nichts los war. Er sagte wieder der Wagen sei im perfekten Zustand und hat mir die Hand geschüttelt. Ich habe dann den Kaufvertrag unterschrieben und bin mit dem Wagen heim gefahren.

Jetzt, 3 Wochen später, habe ich herausgefunden dass es sich doch um einem Unfallwagen handelt. Der Vorbesitzer hat mir das heute telefonisch bestätigt (er hat das Fahrzeug nach einen Zusammenstoß - einen anderen Wagen seitlich gerammt - für € 1.500 an einem Händler verkauft) und morgen fahre ich zum TÜV für ein Gutachten.

Ihr braucht mir nicht zu sagen wie blöd es ist das ich den Kaufvertrag unterschrieben habe, das weiß ich schon. Es ist vor allem blöd weil ich die ganze Zeit ein dummes Gefühl hatte und die Sache nicht traute. Aber der Wagen sah wirklich gut aus (ich kenne mich natürlich nicht aus), fuhr sich gut und ich hatte keinen Lust wieder mit dem Zug ohne Erfolg heim zu fahren. Ich dachte das Gefühl war nur Nervosität.

Also gut, ich habe mich düpieren lassen, morgen finde ich heraus wie schlimm es mit dem Schaden ist. Meine Fragen:

  1. Wenn es nicht so schlimm ist, kann ich dann juristisch gesprochen Anspruch erheben auf dem Schaden und so etwas Geld zurückbekommen?

  2. Wenn es schlimm ist, kann ich dann juristisch gesprochen der Wagen wieder zurückbringen und die Ankaufsumme erstattet bekommen?

Nochmals, ich habe den Kaufvertrag unterschrieben worin es gemeldet ist dass der Wagen einen Unfallwagen ist, obwohl der Händler geschworen hat alles sei in Ordnung.

Vielen Dank im voraus für Tipps. Und wenn ihr wollt, dürft ihr auch noch sagen wie blöd ich bin. :frowning:

Ich bin zwar kein Jurist aber ich kenne einen ähnlichen Fall.
Das Problem wird vermutlich sein, dass du nachweisen musst das er es mündlich zugesichert hat und da wirst du vermutlich ein Problem bekommen weil es Schwarz auf Weiss geschrieben steht.

Willenserklährungen müssen ja eigentlich im Klaren über die Kaufsache abgeschlossen werden, war hier für mein Empfinden nicht der Fall, aber der Nachweis ist ne andere Sache.

Da solltest du dich auf jeden Fall an echte Juristen wenden !

Hallo,
also ich als Laie würde jetzt auch mal sagen, das du wenig Chancen hast, zudem es im Kaufvertrag ja steht das es sich um einen Unfallwagen handelt.
Als du gefragt hast, ob es ein Unfallwagen war, hat der Verkäufer lediglich, so wie ich das verstanden habe, gesagt, dass der Wagen „top“ ist. Er hat nicht gesagt, das es sich um KEIN Unfallwagen handelt.
Und ein Auto kann auch top-in Ordnung sein, nachdem der Schaden des Unfalls behoben wurde. Ich denke mal, das meinte er damit.
Aber wie gesagt, ich bin nur ein Laie und kein Jurist. Und du solltest dich auf alle Fälle mal an einen Anwalt wenden.

Und mal ganz abgesehen davon: Was jetzt meine Meinung ist. Wenn er nur 32000 Kilometer gelaufen hat und noch so jung ist, dann würde ich den Wagen behalten, wenn alle Mängel gut beseitigt wurden.
Denn es kommt doch darauf an, das dich ein Wagen, von A nach B bringt, oder?
Also: Geh wirklich zum Gutachter, und danach zum Anwalt. Dann weisst du mehr.
Würd mich freuen, wenn du mal reinschreibst was der Gutachter und der Anwalt gesagt haben. Würd mich auch intressieren.
Gruss
Waldemar.

Hallo,

Ich möchte mich inzwischen entschuldigen für eventuelle
rechtschreibliche oder grammatikalische Fehler.

Was das betrifft vorab ein großes Lob: Dein Text ist wesentlich besser als so manches, was man in Foren ertragen muss!

Was Dein eigentliches Problem betrifft: Gibt es Zeugen oder warst Du mit dem Verkäufer alleine? Ich denke, ohne Zeugen wirst Du vor Gericht nicht beweisen können, was der Verkäufer gesagt hat. Dann kannst Du Dir die ganze Mühe und Kosten sparen.

Die nächste Frage ist, ob evtl. noch etwas über die Gewährleistung zu machen ist, wenn belegbar ist, dass das Auto ja repariert, also fahrbereit war. Zumindest bei auftretenden Mängel sehe ich da eine Chance. Aber das ist sicherlich etwas für das Rechtsbrett.

Viel Erfolg bei der Sache!
Guido

Vielen Dank für die Antworten bisher!

@ yamusa: Ich werde wahrscheinlich Informationen einholen bei einem Jurist, aber hoffe trotzdem dass ich keinen brauchen werde. Mal schauen was heute beim TÜV herauskommt.

@ Waldemar: Ich habe den Händler 3 Mal gefragt ob alles in Ordnung mit dem Wagen ist. Zum letzten Mal, als ich sah das im Kaufvertrag stand dass es ein Unfallwagen ist, habe ich ihn direkt gefragt ob das Auto wirklich kein Unfall erlebt hatte.

Ich hoffe dass der Motor (läuft bisher sehr gut und sparsam) und die Karosserie keine unüberwindliche Mängel haben, weil dann behalte ich den Wagen sowieso, wurde vielleicht nur noch probieren etwas Geld zurück zu bekommen. Ich melde noch was man mir heute beim TÜV beratet.

@ Guido: Es gab eine Zeuge: meine 5-jährige Tochter (die jetzt die ganze Zeit fragt warum diese Erwachsene gelogen hat). Die werde ich bestimmt nicht vor Gericht zeugen lassen. :wink:

Das einzige was ich als ‚Beweis‘ habe ist die Anzeige auf mobile.de wo keine Meldung gemacht wird von Unfälle oder Mängel. Ich werde auch sicher mobile.de kontaktieren, weil dies ist meine Meinung nach eine ganz schlimme Sache.

Es ist auch nicht logisch dass ich eine Bahnfahrt von 600 km mache um einen Unfallwagen an zu schauen und zu kaufen. Wenn ich gewusst hätte es wäre ein Unfallwagen, hatte ich sicher den Mann gefragt mir zu zeigen was repariert ist, hatte ich vielleicht gesehen dass die Magier des Osten die Stoßstange mit Holz am Karosserie befestigt hatten und hatte ich 100% sicher noch versucht den Preis zu senken.

Aber gut, ich weiß nicht ob solche Logik wert hat im Gerichtssaal. Ich melde mich später noch.

Gut, ich war beim TÜV und der Mechaniker hat bestätigt das der Wagen einen schweren Unfall gehabt hat. Der Motor ist gespart geblieben, aber die Karosserie hat einen richtigen Knack bekommen. Ich kann auch bestimmt rechnen mit einem schnelleren Reifenverschleiß und Rost. Diese Leute haben alles wirklich am billigsten repariert.

Ich habe morgen noch eine Vereinbarung mit einem Anwalt der sich laut des TÜV-Mannes auskennt mit solche Sachen. Ich werde noch berichten was daraus kommt.

Eine teure Lektion: Unterschreibe nie einen Kaufvertrag worin steht dass das Auto einen Unfallwagen ist, auch wenn ein Händler schwört es sei kein Unfallwagen. Ich werde den Händler noch anrufen, aber zuerst mit dem Anwalt reden. Hoffentlich gibt es eine Möglichkeit den Wagen zurück zu bringen, aber wahrscheinlich nicht.

Moin!

Gut, ich war beim TÜV und der Mechaniker hat bestätigt das der
Wagen einen schweren Unfall gehabt hat. Der Motor ist gespart
geblieben, aber die Karosserie hat einen richtigen Knack
bekommen. Ich kann auch bestimmt rechnen mit einem schnelleren
Reifenverschleiß und Rost. Diese Leute haben alles wirklich am
billigsten repariert.

Was wirst Du nun tun?

Ich habe morgen noch eine Vereinbarung mit einem Anwalt der
sich laut des TÜV-Mannes auskennt mit solche Sachen. Ich werde
noch berichten was daraus kommt.

Bitte tu das.

Eine teure Lektion: Unterschreibe nie einen Kaufvertrag worin
steht dass das Auto einen Unfallwagen ist, auch wenn ein
Händler schwört es sei kein Unfallwagen. Ich werde den Händler
noch anrufen, aber zuerst mit dem Anwalt reden. Hoffentlich
gibt es eine Möglichkeit den Wagen zurück zu bringen, aber
wahrscheinlich nicht.

Viele Händler sind natürlich neunmalklug und meinen, sie könnten jeden Mist in einen Vertrag schreiben und es würde nicht zählen, was mündlich vereinbart worden ist.

Fakt ist jedoch, dass ein Staatsanwalt den Fall zur Bewertung bekommen wird und wenn dieser der Meinung ist, dass Du glaubwürdig bist, kann trotz schriftlichen Kaufvertrages die mündliche Nebenabrede als gegeben gewertet und der Kaufvertrag rückabgewickelt werden.

Ich würde im Zweifel durchaus Klage einreichen und sehen, was passiert. Vielleicht lenkt der Händler ja ein und macht Dir ein angebot.

Falls Du auf dem Auto sitzen bleibst, musst Du entscheiden, was Du damit anstellen möchtest. Besorge Dir schon mal ein Gutachten über die Reparaturkosten. Gibt´s auch beim TÜV.

Gruß,
M.

Hallo,
also das ist ja nun wirklich eine Arglistige Täuschung. Wieviel hat der Wagen denn gekostet? Weil du gesagt hast, das du deine Tochter nicht vor Gericht aussagen lassen würdest.
Also je nachdem wieviel der Wagen gekostet hat, würde ich meine Tochter schon aussagen lassen, damit du den Wagen zurück geben kannst.
So schlimm ist eine Aussage vor Gericht für deine Tochter nicht. Da sie erst 5 Jahre alt ist, wird der Richter sie wahrscheinlich ausserhalb der Öffentlichkeit befragen. Mit anderen Worten: Der Richter wird wahrscheinlich alleine mit ihr reden. Aber ich bin kein Jurist, kenne das nur aus dem Fernsehen. Vielleicht sollte man auch ned soviel fernsehen. grins. Frag diesbezüglich auch deinen Anwalt.
Ich freue mich zu hören, was beim Anwalt rausgekommen ist.
Gruss
Waldemar.

Also, ich habe mit dem Anwalt gesprochen. Er hat gesagt das das Maximale was er tun kann, ist einen Betrag zurückfordern wenn das Fahrzeug laut gemäß einem Gutachten des TÜVs der Wert des Fahrzeugs niedriger ist als was ich bezahlt habe (8000 Euro). Und sogar viel niedriger, weil sonst werden die Kosten für seine Arbeit hoher ausfallen als den zurückgeforderten Betrag. Also unter 5000 Euro, und er kann nicht garantieren dass es klappen wird.

Er hat mich beraten beim TÜV herauszufinden was das Fahrzeug so ungefähr für einen Wert hat (ohne ein Gutachten machen zu lassen, weil dass ist ziemlich teuer, kann leicht 500 EUR kosten). Ich versuche jetzt den Mann vom TÜV der gestern so nett war mich zu beraten an zu rufen weil er hat schon das ganze Fahrzeug angeschaut.

Morgen versuche ich nochmal den Mann an zu rufen. Ich habe noch nicht entschieden was ich machen werde. Erst mal abwarten was der wirkliche Wert des Autos ist. Dann rufe ich mal mit mobile.de und mit dem Händler.

Ich berichte wieder wenn etwas passiert ist.