mich beschäftigt eine Sache schon ein Stück. Und zwar dreht es sich dabei um einen Sachverhalt aus dem Bereich privates Darlehen. Folgende Situation: eine Person unterschreibt im guten Glauben einen Vertrag (in diesem Fall einen privaten Darlehensvertrag mit der anderen Partei), aber wurde über dessen Inhalt arglistig getäuscht. Als Beispiel: ein Versicherungsvertreter kommt zu einem Rentner mit dem Vorwand eine neue Versicherung abschließen zu wollen. Dem Rentner wird die Art der Versicherung genannt, statt ihm aber einen Versicherungsvertrag vorzulegen bekommt er stattdessen einen Vertrag über ein privates Darlehen in welchem er als Darlehensnehmer steht und das Geld in bar erhalten hat.
Das dieser Darlehensvertrag nach Paragraph 123 BGB anfechtbar ist, ist mir bekannt. Weiterhin ist mir bekannt, das es auch ein Betrug im Sinne des Paragraphen 263 StGB wäre. Aber wie sieht es in der Realität aus? Hätte der Rentner eine Chance?
Bisher habe ich nur Urteile gefunden, in welchen der Betrogene verloren hat. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass es so einfach sein soll. Wenn es so einfach wäre dann würde es doch jeder machen oder?
Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass es
so einfach sein soll. Wenn es so einfach wäre dann würde es
doch jeder machen oder?
Sagen wir mal so herum: Wäre jeder so blöd, einen Vertragsentwurf zu unterschreiben, den er ohne Hilfe nicht versteht oder noch nicht mal durchgelesen hat, würde das in der Tat jeder Vertreter so machen. Die Tatsache, dass es nicht jeder Vertreter so macht, zeigt daher, das solche Kunden eher selten vorkommen und die große Mehrheit der Bürger in der Lage ist, aufzupassen, was sie unterschreibt. Deswegen verlieren die wenigen solchermaßen „arglistig Getäuschten“ auch ihre Prozesse.
Ich muss jedoch sagen, das man doch sehr schnell eine Unterschrift bekommen kann. Wenn man die Person in eine gewisse Situation versetzt. Und wer den Gegenüber kennt kann Ihn auch gut einschätzen und weiß auch ob sich die Person die Dinge durchliest.
Die Fragestellung war auch nicht nur auf Versicherungsvertreter bezogen, dies war ldiglich ein Beispiel. Es gibt noch hunderte solcher Situationen wo der Gegenüber oftmals aufgrund einer Vertrauensituation einfach unterschreibt oder weil er sich unter Zeitdruck oder ähnlichen Gesetzt fühlt. Jeder der z.B. mit Karte bezahlt unterschreibt ziemlich ungelesen. Auch wenn man dort eher schlecht etwas unterschieben kann. Was ich auch sagen möchte ist halt, dass wenn es solche Paragraphen gibt, Sie mir aber nichts nützen da ich nie einen Beweis erbringen kann, welcher das unterschriebene Vertragsdokument außer Kraft setzt dann sollte der Rechtsstaat doch irgendetwas daran ändern! Aber wie es wirklich in der Realität aussieht ist mir nun trotzdem nicht besser bekannt geworden, außer das alle (zumindest so gut wie in allen Urteilen) Getäuschten bisher verloren haben.
ich nie einen Beweis erbringen kann, welcher das
unterschriebene Vertragsdokument außer Kraft setzt dann sollte
der Rechtsstaat doch irgendetwas daran ändern!
und wie soll das funktionieren ? Vertragsabschlüsse nur in Gegenwart eines unabhängigen Zeugen ? Wenn ich irgend etwas unterschreibe ohne vorher zu lesen dann bin ich ich zuerst einmal selbst schuld. Und wenn mich jemand bei einem Abschluß unter Druck setzen will dann werde ich mißtrauisch und unterschreibe halt nicht. Daß es Menschen gibt die leicht beeinflußbar sind und alles mögliche unterschreiben ist sicherlich wahr; auch daß diese von skrupellosen Geschäftemachern ausgenutzt werden. Aber wie gesagt: Wie will man das verhindern ? Indem man alle Verträge vor Inkrafttreten zuerst einmal von einer unabhängigen Stelle überprüfen läßt ?
Nein nicht mit unabhängige Zeugen sondern mit einer Schriftform der notariellen Beglaubigung. Zumindest bei allen Verträgen, welche existenzielle Auswirkungen haben. Das wäre dann z.B. bei privaten Darlehen ab einer bestimmten Summe der Fall. Genauso bei Bürgschafen welche eine gewisse Summe erreichen.
Denn der Notar verliest dies bei Unterzeichnung, somit kann dieser Fall nicht mehr eintreten. Oder man sagt einach, das private Darlehen ab Summe xxx nicht in Bar übergeben werden dürfen und eine Überweisung verlangen.
Nein nicht mit unabhängige Zeugen sondern mit einer
Schriftform der notariellen Beglaubigung. Zumindest bei allen
Verträgen, welche existenzielle Auswirkungen haben. Das wäre
dann z.B. bei privaten Darlehen ab einer bestimmten Summe der
Fall. Genauso bei Bürgschafen welche eine gewisse Summe
erreichen.
Denn der Notar verliest dies bei Unterzeichnung, somit kann
dieser Fall nicht mehr eintreten. Oder man sagt einach, das
private Darlehen ab Summe xxx nicht in Bar übergeben werden
dürfen und eine Überweisung verlangen.
Es gibt Gott sei Dank noch Dinge die NICHT so akribisch gesetzlich geregelt sind. Gegängelt wird schon bei genügend Sachen…
dann muß aber auch bedacht werden daß ein Notar nicht umsonst arbeitet und sich Vertragsabschlüsse auch erheblich verzögern können. Für einen Notartermine kann man bis zu mehrere Wochen Wartezeit einkalkulieren. Was glaubst du eigentlich wie oft bei einem Notartermin nur genickt wird, ohne daß die Vertragspartner wirklich was verstanden haben ? Und ab wann ist ein Darlehen existentiell von Bedeutung; wer legt das fest ? Ich persönlich würde mich ganz schön bedanken, wenn ich zum Notar müßte nur weil ich einem Verwandten mal finanziell aus der Bredouille helfen möchte. Man sollte auch bedenken daß Übervorteilungen oder Betrügereien ja nicht die Regel sind. Bei zigtausenden Veträgen, die täglich in Deutschland abgeschlossen werden ist doch wohl der allergrößte Teil korrekt. Ich mach so was auch täglich mit; meine Schwiegereltern unterschreiben auch laufend ganz tolle Angebote und ich muß dann eine Menge Überzeugungsarbeit leisten damit die widerrufen werden. Die sind allerdings so überzeugt von diesen Angeboten, daß sie einem notariellen Vertrag wohl auch zustimmen würden. Ich selbst bin auch schon auf eigene Verwandtschaft reingefallen; allerdings muß ich sagen daß ich selbst dran schuld war. Der Staat kann einfach nicht alles Regeln, irgendwelche Schlaumeier werden immer Lücken finden und diese ausnutzen.
Mich würde interessieren, wie da die Rechtslage in Deutschland ausschaut:
Grundsätzlich ist klar, dass schriftliche Verträge so gelten, wie sie geschrieben sind und dass wer etwas ungelesen unterfertigt die Folgen trägt. Man kann sich also grundsätzlich nicht darauf berufen, einen schriftlichen Vertrag nicht gelesen zu haben.
Die Frage ist aber doch die: was ist, wenn ein schriftlicher Vertrag ungelesen unterzeichnet wird, der vom soeben besprochenen abweicht. D.h. der Vertreter bespricht mit dem Partner den Vertrag X, und hält dann kurz darauf als es zur Vertragsunterzeichnung kommt dem Partner den Vertrag Y zum Unterzeichnen unter die Nase, den dieser ungelesen unterschreibt.
Bei uns in Österreich wird das so gesehen, dass in diesem Ausnahmefall ein beachtlicher Erklärungsirrtum vorliegt, der zur Anfechtung berechtigt (bei Vorsatz dann natürlich auch Arglist). Nun, die Willensmängel sind in Ö und D nicht gleich geregelt, daher meine Frage aus Interesse.
in Deutschland kann dann wegen Irrtums angefochten, da sich der Getäuschte in einem Inhaltsirrtum befindet. Denn er hat sich durch die Aussage eine Meinung/Bild vom Vertrag gemacht. Dies steht auch so ähnlich im obigen Beispiel. Jedoch kann dies schlecht bewiesen werden, genauso sieht es auch aus wenn jemand bedroht wird: unterschreiben Sie!!! sonst drück ich ab!!! Wie will der Bedrohte dies später beweisen? Toll, es gibt Gesetze aber im Ernstfall völlig sinnlos. Es wird dann Aussage gegen Aussage stehen und dann ist noch die Unterschrift übrig.
Hallo,
ja der Richter entscheidet am Ende, seine Entscheidung wird jedoch nach der Art und Menge der Beweise stattfinden. Die Beweislast der Bedrohung liegt hier beim Bedrohten, denn dieser will ja anfechten.
ja der Richter entscheidet am Ende, seine Entscheidung wird
jedoch nach der Art und Menge der Beweise stattfinden.
Nein. Nur darauf, was der Richter glaubt. Weshalb es auch nicht automatisch zu Fehlurteilen kommt, wenn jemand seinen kompletten Freundeskreis als Zeugen aufwendet.
Die Beweislast der Bedrohung liegt hier beim Bedrohten, denn
dieser will ja anfechten.
Wenn der Vertrag nur unter Drohung zu Stande gekommen ist, kann man wohl davon ausgehen, dass er sehr nachteilig für den Bedrohten ist (wozu sonst die Drohung?). Allein daraus kann sich schon ein hinreichender Beweis für den Richter ergeben.
Anyway - jeder Fall ist natürlich ein Einzelfall. Deshalb könnten wir bis morgen diskutieren, ohne zu einem Ergebnis zu kommen.
Gruß
loderunner (ianal)
Ein Fall wie von mir beschrieben ist mir konkret bekannt, und da entschied der Richter entgegen aller Zeugenaussagen (es waren zwei) nur der Aussage der beklagten Partei zu glauben. Und ich glaube auch, dass die die einzige war, die die Wahrheit gesagt hat.