Hallo ihr lieben,
ich habe da wirklich eine wichtige Frage.
Und zwar geht es um folgende Situation:
Zum Anfang August habe ich einen Fitnessvertrag von einer älteren Frau übernommen, da sie kein Sport mehr machen konnte. Wir haben alles geklärt, auf den neuen Vertrag noch mal extra raufgeschrieben, dass es eine Übernahme von debn Vertrag von der Frau ist und bereits zu bereits gekündigkten Zeitpunkt abläuft usw,…
jedenfalls habe ich vor ca. 3 Tagen auf mein Konto geschaut, da haben die mir den Mitgliedsbeitrag für August und September abgebucht, ist auch völlig ok.
Aber dann haben die mir tatsächlich die Anmeldegebühr in Höhe von 69 Euro abgebucht ( diese sollte ich nach Auskunft, der Mitarbeiterin jedoch nicht bezahle ) ich habe jetzt schon versucht mit der Chefin und Mitarbeiterinnen zusprechen, jedoch sagen die, dass die nichts machen können , weil die Anmeldegebühr hätte durchgestrichen werden müssen.
Ich habe daraufhin nur gesagt, dass das die Aufgabe der Mitarbeiterin ist und nicht meine und das ie ja dafür haftet und ich mein Geld wieder zurück will. Zudem steht ja auch auf den Vertrag drauf, dass es eine Übernahme ist, wieso soll ich dass noch mal bezahlen ?
Ich habe schon überlegt ob ich auch aussteigen könnte, aufgrund arglistige täuschung, schließlich habe ich ja gesacht, dass das nicht abgebucht wird zudem hätte ich die andere Frau ja auch als Zeugin. Und unter den Umständen hätte ich es ja nicht gemacht.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen…
faq:1129 (owt)
lesen. Immer alles lesen. VOR der Unterschrift!
Hallo!
Ohne Zeit zu verlieren, möchte ich zuerst sagen, dass wer auch immer irgend einen Vertrag abschliesst, in der Regel eine 2 Wöchige Überlegungs & Kündigungsfrist hat.
Solch eine Kündigung müsste dann wirklich bin in 2 Wochen erfolgen! Empfehlenswert wäre es unbedingt, diese Kündigung per Einschreibebrief mit Rückantwort zu versenden! Für wichtige Kündigungen, wären auch Zeugen immer vorteilhaft!
Persönlich habe ich noch nie etwas davon gehört dass man einen Fitnessvertrag übernehmen kann. Dies hängt vielleicht vom Fintenesstudio ab…
Wenn ein Vertrag mit der ehemaligen Fitnessvetragsbesitzerin und dem Fitnesstudios erschlossen wurde, indem deutlich steht dass Sie den bestehenden Vertrag übernehmen, dann kann keine Anmeldegebühr erhoben werden!
Gegebenenfall könnte mann alles abgebuchte Geld, wieder auf sein Konto buchen lassen, dazu müsste man aber vorher erst einmal mit der Bank sprechen. Danach könnte man, wenn man dennoch dort Fitness betreiben möchte, selbst, Monatlich das geld überweisen, aber dem Fitnesstudio die Einzugsermächtigung entziehen.
MfG
D-MAX
Guten Tag,
vielen vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich bin echt aufgeschmissen, da ich Azubi bin und wie man wei, das Geld da nicht so groß ist.
Also ich musste alles auf einen neuen Vertrag schreiben, da wurde dann oben drüber auch aufgeschrieben, dass es eine Übernahme von den Vertrag von der ehemaligen Fitnessvertragsbesitzerin ist, jetzt hat mein Vater sogar da angerufen und ich wollte mich auch beim öffentlichen Recht erkundigen, da ich Azubi bin leider habe ich darauf aber kein Anspruch.
Fakt ist, dass ich vor ca. 1 Stunde angerufen wurde und mir gesagt wurde, dass die Mitarbeiterin da nur zu Aushilfe arbeitet und dass der ehemaligen Vertragsbesitzerin gesagt wurde, dass ich den Vertrag zu gleichen Konditionen übernehmen müsste, also mit neuen 12 Monaten etc.
Und dass ich eh Glück habe, dass ich nur 9 Monate da bin.
Es war ein großes Hin und Her und jetzt wollen die sich Dienstag noch mal melden, kann ich auch austreten , weil das Vertrauen nicht mehr da ist ?
Und auf der Mailbox haben die mir gesprochen, dass ich einen Monat wenn mein Vetrag ausläuft weiter trainieren darf umsonst, dass hat die Frau im Telefonat nicht erwähnt.
Ich habe die Nachrricht aufjedenfall gespeichert, damit falls die mir Dienstag sagen, es geht nicht dass sie es zurück buchen ich aufjedenfall diese Option habe!
Ich habe auf gar keine mehr lust da zu trainiere, da wie gesagt das Vertrauen weg ist und wer weiß, was da noch alles passiert.
Auf der Mailbox wurde zudem gesagt, dass es meine Aufgabe wäre die Anmeldegebühr durchzustreichen, aber das ist doch nicht meine Aufgabe oder?
LG
Hallo!
Erst einmal muss ich fragen, wie lange ist es her, dass dieser Vertrag, die Übernahme, unterschrieben wurde?
Wenn es weniger als 2 Wochen her ist, müssten Sie ganz einfach, dort per Kündigungsschreiben austretten können. Dazu müssen Sie dann einfach ein Kündigungsschreiben anfertigen, und dieses per Einschriebebrief mit Rückantwort versenden!
Wenn Sie Azubi sind, könnte es sein dass Sie noch Minderjährig sind, und somit müsste es auch geklährt werden, ob Ihr Vormund, also Ihre Eltern, überhaupt mit dieser Übernahme/Vertrag einverstanden waren, weil normaler weise können Sie als Minderjährige keinen Vertrag ohne Vormund abschliessen! Dies könnte auch als Kündigungsgrund angegeben werden!
Was wichtig ist, wenn man einen Vertrag abschliesst, ist natürlich immer alles durch zu lesen. Aber dennoch, müssen Sie über alles informiert werden vom Vertragspartner, sollte etwas nicht erwähnt werden wie „Sie hätten dies und dass durchstreichen müssen“ so wäre dies ein Versäumnis!
MfG
D-MAX
Absoluter Unsinn
Hallo,
Ohne Zeit zu verlieren, möchte ich zuerst sagen, dass wer auch
immer irgend einen Vertrag abschliesst, in der Regel eine 2
Wöchige Überlegungs & Kündigungsfrist hat.
das ist absoluter Unsinn. In einigen wenigen Ausnahmefällen gibt es ein Widerrufsrecht. In diesem Fall sehe ich selbst mit viel Phantasie nicht, dass ein solches besteht.
Wenn Du keine Ahnung von der Materie hast, dann nimm die Finger von der Tastatur. Offensichtlich glauben Dir hier Leute diesen Stuss und ergreifen Maßnahmen, die absolut nach hinten losgehen.
Gruß
S.J.
vielen vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die einfach nur aus juristischem Unwissen und somit aus völlig falschen Behauptungen besteht.
noch einmal: kompletter unsinn
und bitte nicht glauben.
:
Hallo,
Ohne Zeit zu verlieren, möchte ich zuerst sagen, dass wer auch
immer irgend einen Vertrag abschliesst, in der Regel eine 2
Wöchige Überlegungs & Kündigungsfrist hat.
das ist absoluter Unsinn. In einigen wenigen Ausnahmefällen
gibt es ein Widerrufsrecht. In diesem Fall sehe ich selbst mit
viel Phantasie nicht, dass ein solches besteht.
Wenn Du keine Ahnung von der Materie hast, dann nimm die
Finger von der Tastatur. Offensichtlich glauben Dir hier Leute
diesen Stuss und ergreifen Maßnahmen, die absolut nach hinten
losgehen.
Gruß
S.J.
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Hallo S.J.!
Ich weiss nciht was ich dir getan habe! Ebenso weiss ich nicht ob du einen schlechten Tag gehabt hast! Eines weiss ich jedoch sehr gut: Du bist OFFTOPIC! Zudem auch Agressiv!
Würdest du dir mal die Zeit nehmen, und mal richtig durch lesen, würdest du bemerken dass dort klar und deutlich steht "Ohne Zeit zu verlieren, möchte ich zuerst sagen, dass wer auch
immer irgend einen Vertrag abschliesst, in der Regel eine 2 Wöchige Überlegungs & Kündigungsfrist hat".
Dies bedeutet, dass es nicht immer so ist!!!
Also anstelle selbst „irgend einen Stuss“ zu schreiben, kann ich dir da nur empfehlen „Finger von der Tastatur“!
MfG
D-MAX
P.S.:
Denkst du dass du dich in dieser Materie auskennst? Weil dann müsstest du doch Aufmerksam auch alles durchlesen…was aber nciht der Fall war… was darauf zurückschliessen lässt dass du nur gerne hier viel Wind machst 
Wenn du nicht lesen kannst, dann empfehle ich dir zur Schule zu gehen!
Wenn du nicht verstehst was geschrieben steht, dann bitte nicht so einen Agressiven Müll ablassen!
Ich habe NUR versucht zu helfen. Ich habe deutlich geschrieben „in der Regel“ usw…
Wenn du dies nicht verstehst, dann ist es dein Problem.
Ich bitte dich nur darum nciht mehr in einen solch Agressiven ton zu schrieben. Ebenso, es zu unterlassen etwas wie „stuss“ oder " nicht glauben" zu schreiben.
OT:Re^2: noch einmal: kompletter unsinn
Ich habe NUR versucht zu helfen. Ich habe deutlich geschrieben
„in der Regel“ usw…
Es ist aber leider keine Hilfe, wenn man derartig verfälschende Sachen schreibt. Es gibt einen Unterschied zwischen „in der Regel“ und „in Ausnahmefällen“. Meines Wissens gibt es das Rücktrittsrecht nur beim Fernabsatzgesetz und bei Haustürgeschäften. Erkennbar liegt hier weder das eine noch das andere vor.
Wenn du dies nicht verstehst, dann ist es dein Problem.
Nein, leider das des UP, der in die Irre geleitet wird - was den von dir monierten agressiven Ton erklärt: Eine Art Schutzfunktion für den UP und eine Abschreckung gegenüber Wiederholung.
Gruß Bombadil2
Ich weiss nciht was ich dir getan habe!
Du verbreitest Falschinformationen.
Eines weiss ich jedoch
sehr gut: Du bist OFFTOPIC!
Nein.
„Ohne Zeit zu verlieren, möchte ich zuerst sagen, dass wer
auch immer irgend einen Vertrag abschliesst, in der :Regel eine 2 Wöchige Überlegungs & Kündigungsfrist hat“.
Ja - und das ist falsch. Der Regelfall ist, daß es KEIN Kündigungsrecht gibt. Es gibt ein paar Ausnahmen, die aber hier nicht zutreffen.
Dies bedeutet, dass es nicht immer so ist!!!
Aber in der Regel - und das ist nunmal falsch.
M.
Ich habe NUR versucht zu helfen. Ich habe deutlich geschrieben
„in der Regel“ usw…
ja. Und auch wen Du es noch zehnmal schreibst - es ist
FALSCH
M.
Und dann noch beratungsresistent
Offensichtlich ist Dir nicht bekannt, was eine Regel und was eine Ausnahme ist. Statt den Fehler einzusehen hältst Du nun auch noch dagegen und beharrst auf dem Unsinn.
Das Widerrufsrecht ist eben nicht die Regel, sondern eine Ausnahme. Somit ist Deine Aussage schlichtweg falsch. Auch wenn Du es nun zu relativieren versuchst: Egal. Denn in diesem Fall besteht eben keine Ausnahme, die einen Widerruf rechtfertigen würde. Insofern ist Dein Geschreibsel Off-Topic, sicher nicht meines.
PS: Ich hatte heute einen ausgesprochen guten Tag.
S.J.