weiß jemand ob ein Verkäufer einen alten Hausbrand vor dem Kauf als Mangel angeben muss?
Wir haben am 01.09. ein Haus gekauft, klopfen gerade den alten Putz von den Wänden, darunter ist die Backsteinwand ca 3cm dick verbrannt und verrust.
Es stinkt wie die Hölle!
Dann haben wir weiter aufgemacht, die Holzbodendecke nach unten ist verbrannt und morsch, da wurden stahlträger eingebaut, da die Balken keine Statik mehr haben.
Nach oben haben wir die Decke abgebaut, auch dort alle Holzbalken zum Dach nach oben angekokelt!
Die Frage ist nun, hätte der Verkäufer auf solch einen Mangel hinweisen müssen?
Vorher sah man diesen Mangel nicht, da versteckt.
Hätte ich davon gewusst, hätte ich natürlich weniger Geld bezahlt!
Guten Tag Hauskauf-Geschädigter,
ich bin zwar kein Jurist, aber aus jahrzehntelanger Praxis meine ich, dass das zumindest kein seriöses Verhalten des Haus-Verkäufers ist.
Nach meinem Empfinden hätte er das angeben sollen / müssen, zumindest wenn die Spuren dieses Schadens nicht restlos behoben sind.
Wenn Du etwas unternehmen willst, dann als erstes den Verkäufer angehen, was nichts helfen wird und dann bleibt wohl nichts anderes übrig, als zu einem versierten Anwalt zu gehen.
Die gravierende Frage ist ja, wieviel das Haus weniger wert ist, d. h. was alles renoviert werden muss und was das kosten wird.
Zitiere bitte den Teil in der Frage aus dem der Schaden bis hin zum Abriss des Hauses hervor geht und nicht nur behobene Schäden (Stahlträger) oder optische Mängel an tragenden Teilen beschrieben wurden.
Mir ging es auch nicht um die Auswirkungen, wie der Abriss…
Dennoch, ein Brand ist kein optischer Mangel, den Gestank bekommst du NIE los!
Zu sehen war es auch nicht, da ca 5cm Putz an den Wänden darüber war und die Decken unter den besagten Holzbalkendecke abgehangen waren.
Ich wollte lediglich wissen, ob man solche nicht behobene Mängel angeben muss!
Ob ich rechtlich gesehen eine Chance hab…
Nein, der Verkäufer wird es nicht sein, die wissen davon noch nichts und wiegen sich mit ihrer „gekauft wie gesehen Klausel“ in Sicherheit…
Hallo,
ein kleiner Nachtrag: je nachdem wie schwerwiegend und umfangreich die Schäden in Erscheinung treten, kannst Du ja dem Verkaufer mit Wandlung des Vertrages drohen - zumindest mit dem Anwalt darüber beraten, ob die ganze Sache rückgängig gemacht werden sollte.
wird ein Mangel arglistig verschwiegen (d.h. kannte der Verkäufer ihn und hat nichts davon erwähnt), dann greift der üblicherweise vereinbarte Gewährleistungsausschluß bei privaten Immobilienkaufverträgen nicht, d.h. der Verkäufer haftet für diese Mängel. Das Problem ist, daß die Beweislast dafür, daß der Verkäufer die Mängel kannte, beim Käufer liegt.
Das ist mal leichter und mal weniger leicht zu beweisen.
Wahrscheinlich dachten die nicht, dass ich das Haus komplett entkerne und sie sowieso mit dem Sachmangelhaftungsausschluss fein aus der Sache raus sind!
das ist einerseits kein Beweis und andererseits scheint es ja nun doch so zu sein, daß das Haus seit ein paar Jahren trotz Brand bewohnbar gewesen ist. Spricht nicht unbedingt dafür, daß es a) nicht bewohnbar ist und b) abgerissen werden muß.
bewohnbar ist so eine Sache, manche leben auch in Höhlen, das ist kein Argument für mich…
Die Balken im EG hängen quasi in der Luft.
Jeder Statiker sperrt mir die Baustelle sofort ab, wg Einsturzgefahr.
Dies hat mir das Bauamt auch bestätigt.
Eine Energetische Sanierung nach Enev ist dadurch nicht möglich!
Ein vernünftiger Bodenaufbau ebenfalls nicht.
Zimmermänner schlagen die Hände über dem Kopf zusammen (2 vor Ort!)!
Ich berede dies mit einem Anwalt und einem Bausachverständigen!
Hallo,
ein Gebäude, das - so vermute ich mal, ein Blick in die Bauakte kann Wunder wirken - nachweisbar legal bewohnt war und zum Zeitpunkt der Besichtigung weder nach Brand gerochen hat noch sichtbare Spuren aufwies, hat genau welchen Mangel?
Es mag ja sein, dass Ihr nun hinterfragt, ob die Bauteile noch standfest waren. Aber Geruch durch eine Entkernung zu verursachen, bekommt jeder hin!
Ihr könnt ja Euer Glück versuchen, aber zum Schutze Eures eigenen Vermögens solltet Ihr vielleicht mal bei der damaligen Gebäudeversicherungen anfangen, die den Schaden reguliert hat. Wenn die damals schon Gutachter in das Gebäude geschickt und festgestellt hat, dass das „angekokelte“ noch standsicher war, könnt Ihr den ganzen Schmonz vergessen!
Hallo,
hier eine Frage zu stellen, bedeutet nicht, eine Antwort zu bekommen, die Deiner Meinung entspricht.
Bei jeder Entkernung werden Gerüche freigesetzt, wo vorher keine waren. Wenn Du vorher keine gerochen hast, nun aber welche riechst, ist das ertmal kein Mangel. Eine Brandfolgenbeseitigung kann auch die Einkapselung von Geruchsquellen bedeuten. Macht man die „Kapsel“ weg, riechts halt.
„Durchgebrannte Balken“ soll was heißen? Schon bei Freilegung auseinanderfallend oder hat das nur irgendein Heimwerkergott behauptet? Gegenfrage: Wenn Dein Elternhaus abbrennt und ein vereidigter Sachverständiger sagt „die Balken sind zwar schwarz, aber tragfähig“, lässt Du dann das Haus abreißen?
Woher sollen wir und willst Du wissen, ob da was reguliert wurde, wenn man den Verkäufer das nicht fragt? Versuch doch erst mal den Rest Deines Geldes zu retten, bevor Du ihn zum Fenster rauswirfst.