Arglistiger Mangel, und jetzt?

Hallo zusammen.

Keine Ahnung, ob ich hier richtig bin - aber vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen.
Nehmen wir an, eine Privatperson kauft vor knapp drei Wochen einen PKW von einem Händler für einen guten Preis, TÜV/AU neu, ein Jahr Garatntie. Schon nach der Überführungsfahrt nach Hause ist klar: Der Wagen läuft nicht richtig in der Spur, verzieht nach rechts. Als der Händler darauf aufmerksam gemacht wird, ist seine Antwort: „Das ist ein Geländewagen, da ist das schon mal so.“ Als das Lenkrad mittlerweile einen Schiefstand von gut 30° hat, wird der Wagen gestern zu einer Achsvermessung in eine Werkstatt gefahren. Da kommt raus: Linker Achsschenkel hinten gebrochen (die nächste Kurve wäre wohl die letzte gewesen), rechter Achsschenkel hinten mit irgendeiner Unterbodenmasse verschmiert. Als der Mechaniker mit einem Schraubendreher etwas kräftiger dagegen drückt, gibt das Konstrukt nach, zum Vorschein kommt ein eingeschweißtes Blech und eine Menge Rost…

Der Verkäufer wird direkt telefonisch informiert und bekommt Fotos geschickt. Die Käuferin schlägt vor, entweder den Wagen vor Ort instandsetzen zu lassen oder den Wagen zurückzugeben. Der Verkäufer bietet sofort an, den Kauf rückgängig zu machen. Die Käuferin verlangt die Rückerstattung des Kaufpreises und sämtliche durch den Wagenkauf entstandenen Kosten: z.B. Achsvermessung, Leihwagen, verfahrene Km. wegen Werkstattbesuch usw.

Der Verkäufer erklärt sich zunächst damit einverstanden. Einige Stunden später erklärt er, von einer Privatperson keine Rechnungen akzeptieren zu können und auch nicht bereit zu sein, alle Kosten zu übernehmen, er versucht den „Preis“ zu drücken.

Meine Frage: Ist es sinnvoll, jetzt nochmal einen KFZ-Gutachter auf den Wagen gucken zu lassen und dann evtl. Strafanzeige zu erstatten bzw. den Rechtsweg zu beschreiten? Oder sollte man lieber den Wagen zurückgeben, auch wenn nicht alle Kosten erstattet werden?

Und wie kann ein Wagen mit verkleisterten Achsschenkeln überhaupt den TÜV überlebt haben?

Danke für Eure Antworten.

Micha

DP Allg. Rechtsfragen,
dort unter dem Titel „Verschwiegener Mangel, Wagen nicht mehr fahrbereit“

Hallo!
Am besten Rücksprache mit einem Anwalt halten.Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben um so besser.Normalerweise hatt ein Autohändler schlechte Karten bei einem Autoverkauf mit Mängeln,auf die er nicht hinngewiesen hat.Bei Privatpersonen ist es nicht so einfach.
Gruß Frank

Meine Frage: Ist es sinnvoll, jetzt nochmal einen
KFZ-Gutachter auf den Wagen gucken zu lassen und dann evtl.
Strafanzeige zu erstatten bzw. den Rechtsweg zu beschreiten?
Oder sollte man lieber den Wagen zurückgeben, auch wenn nicht
alle Kosten erstattet werden?

nach dem beschriebenen sachverhalt:

  1. letzter brief mit aufforderung zur kaufrückabwicklung plus schadenersatz für die bisherigen aufwendungen. belege in kopie beifügen. hinweis auf zukünftigen rechtsweg mit entsprechend höheren kosten schadet nicht.

  2. bei weigerung (auch in teilen): anwalt nehmen. der rest ergibt sich von allein.

Und wie kann ein Wagen mit verkleisterten Achsschenkeln
überhaupt den TÜV überlebt haben?

weil die händler-spezis dafür ihre tüv-spezis haben, was glaubst du denn?