angenommen ein Architekt hätte völlig offensichtliche grobe Baumängel zum einen offensichtlich arglistig verschwiegen und zum anderen trotz völliger Offensichtlichkeit sogar schriftlich geleugnet.
Wäre ein solches Verhalten strafrechtlich relevant?
angenommen ein Architekt hätte völlig offensichtliche grobe
Baumängel zum einen offensichtlich arglistig verschwiegen und
zum anderen trotz völliger Offensichtlichkeit sogar
schriftlich geleugnet.
Wäre ein solches Verhalten strafrechtlich relevant?
Betreffend Mängel nur, wenn durch einen Verstoß gegen die bautechnischen Fachregeln Personen oder Sachwerte konkret gefährdet wurden.
Bei Arglist kann darüber hinaus ein Betrugstatbestand verwirklicht sein.
„offensichtlich arglistig verschwiegen“ bedeutet Vorsatz.
Diesen muss man erst einmal beweisen. Wenn man das nicht kann, ist die Verbreitung derartiger unbewiesenen (unbeweisbaren) Anschuldigungen ganz nahe an einem eigenen strafrechtlichen Tun.
Man sollte erst dann einen Krieg anfangen, wenn die Hoffnung besteht, dass man ihn auch gewinnen kann.
Außerdem sollte man beachten, dass Kriege teuer werden können. Wenn man verliert, auf jeden Fall, aber auch wenn man gewinnt und beim Verlierer nichts (mehr) zu holen ist.