Mein Freund,gelernter Metallbauer, hat sich ein Schweißmöglichugelegt…
Um damit arbeiten zu können, benötigt er Argongas!
Dieses haben wir nun zu uns schicken lassen!
Wir wohnen mit unserem Vermieter in einem 2-Familien-Haus und er hat bereits davor gewusst, dass bald eine Gasflasche geschickt wird…
Heute kam die Flasche an… Und als hätte ich es nicht schon vorher gewusst…
Mein Vermieter möchte, dass die Flasche so schnell wie möglich verschwindet,da Gasflaschen in einem Mietshaus/ einer Mietswohnung nicht erlaubt seien!
Stimmt das???
JAAAAA klar, bei 2 Fam Haus hat Vermieter Sonderkündigungsrechte, erst recht wenn er selbst dieses bewohnt.
Sachen gibt es, was wäre wenn die explodiert und das Haus zerstört. Könnten Sie den Schaden bezahlen?
dazu muss ich sagen, die Flasche ist NICHT angeschlossen!!! Sie steht einfach nur im Keller!
dazu muss ich sagen, die Flasche ist NICHT angeschlossen!!! Sie steht einfach nur im Keller!
Und Argon ist nicht brennbar!!
Hallo,
diese Flaschen sind nicht verboten, in der Wohnung zu lagern.
Eine 100%-ige Auflistung zur Lagerung finden Sie unter „Druckgase TRG“, welche Argon, Propan, Acetylen und Sauerstoff enthalten. Da ich zufällig selbst Sauerstoff benötige und die Tanks in der Wohnung habe, kann ich Ihnen diese verbindliche Auskunft geben.
Dass Ihrem Vermieter das nicht so sehr gefällt, kann ich mir trotzdem gut vorstellen. Versuchen Sie, ihm das anhand der Bestimmungen zu erklären ,dass es ungefährlich-da nicht brennbar ist.
Nur Schweißen, das würde ich „meinen Vermietern“ in der Wohnung allerdings auch verbieten.
MfG
Waldi64
Vielen Dank für die rasche Antwort!
Und nein, natürlich schweißen wir in der Wohnung nicht, die Utensilien sind hier nur gelagert!
hallo,
das lagern von schweißtechnik und gasflaschen hat nichts mit der regelgerechten nutzung einer wohnung zu tun und kann vom vermieter unterbunden werden. ein richtig ieziger vermieter hätte wahrscheinlich ein ultimatum zur entfernung gesetzt und danach fristlos gekündigt - wahrscheinlich mit einiger aussicht auf erfolg.
viele grüße
salomo
Werter Fragesteller!
Ihr Vermieter hat recht, wenn er die Lagerung und die Arbeit mit Argon nicht gestattet.
mit Gruß, „Großer Sucher“
Das weiß ich leider nicht. Fragen Sie doch mal bei der Polizei oder Feuerwehr nach.
Bassauer
Hallo,
ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter vorschreiben kann, was man in seiner Wohnung macht oder lagert. Es steht ja sicher nicht ausdrücklich im Mietvertrag, dass das Lagern von Gasflaschen nicht erlaubt ist oder? Sollen die Schweißarbeiten denn bei euch zu Hause durchgeführt werden oder nimmt Dein Freund die mit zur Arbeit?
Ich hoffe etwas geholfen zu haben.
MfG
Sabine Kruse
„Nicht erlaubt“ oder „nicht sinnvoll“ …
Ob es Dir mietrechtlich verboten werden kann, eine Gasflasche zu lagern, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Dass es nicht besonders sinnvoll ist (selbst wenn alle relevanten Schutzvorschriften eingehalten werden!) und auch nicht zum normalen Gebrauch einer Mietswohnung zählt dürfte eindeutig sein.
„Um damit arbeiten zu können“ -> Dein Freund will doch nicht etwa in der Mietwohnung zum Schweißen anfangen?? Das geht gar nicht!
Viele Grüße,
FvS
Sorry, aber damit kenne ich mich nicht aus.
MfG
petra0801
Hallo,
wo wird die Flasche gelagert? im Garten oder in der Wohnung? mfg
Erlaubt ist relativ. Aber in einer Wohnung hat so eine Flasche eigentlich nichts zu suchen. Argon ist ein Schutzgas und verträngt Sauerstoff.
Schaut euch doch einfach mal die Verwendungshinweise an:
http://www.knauber-energie.de/fileadmin/user_upload/…
MfG Ulli P
Nein um Gottes Willen! Natürlich schweißen wir nicht in der Wohnung!