Argument und Gegenargument

grüßt euch,

in der von uns gemieteten Garage sind Sachen unseres Vermieters - die ganze rechte Seite ist vollgemüllt. Dafür dürfen wir Sachen von uns in die Scheune tun (Gartenstühle z.B.) oder wir könnten ja die Sachen aus der Garage in die Scheune verfrachten (ziemlicher Aufwand wäre das, da z.T. fest installiert). Da wir die Scheune nur über einen Rasen (mehr ungepflegte Wiese) erreichen können, sollen wir nun entweder für die Rasenpflege sorgen oder dafür bezahlen. Unser Argument: Wir brauchen und wollen die Scheune nicht benutzen, sondern unsere Garage, wenn diese frei wäre, und haben deshalb auch mit dem Rasen nichts zu tun. Gegenargument: Die Scheune wird benutzt, also auch der Rasen, also auch Pflege. Sollen/müssen wirklich wir die Garage freiräumen oder die Rasenpflege bezahlen?

Danke schon mal,
Hannelore

Hallo,

da die Garage mitgemietet ist, muss sie auch für den Mieter zur freien(!) Verfügung stehen. (Eine Wohnung wird ja auch leer übergeben! Bitte jetzt von niemandem Haarspaltereien hinsichtlich Teilmöblierung!)
Vermieter schriftlich auffordern, die Garage binnen 14 Tage zu räumen. Anderenfalls wird die Garage durch den Mieter geräumt unter Kostenaufgabe an den Vermieter. Minderung der Garagenmiete kommt auch in Betracht, da diese nicht genutzt werden kann. Dies unter der Voraussetzung, dass keine Unterstellmöglichkeit in der Garage für den Vermieter vertraglich vereinbart wurde. Normalerweise ist davon aber nicht auszugehen.

Viele Grüsse

Ach so, und auf Nutzung des Schuppens müsst ihr euch auch nicht einlassen, ist nicht Vertragsgegenstand. Selbst wenn doch, greift immernoch freies Ermessen des Mieters.

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