Argumentation pro Ackermann gesucht

moin,

hat sich jemand etwas näher mit dem Thema Mannesmann, Ackermann, Esser,… beschäftigt und kann ein paar schlüssige Argumentationen zu Gunsten der Zahlungen an Esser liefern?

thx
moe.

Hallöchen,

hat sich jemand etwas näher mit dem Thema Mannesmann,
Ackermann, Esser,… beschäftigt und kann ein paar schlüssige
Argumentationen zu Gunsten der Zahlungen an Esser liefern?

wo sollen die herkommen?

Esser war als Vorstand der Mannesmann AG zur Führung der Geschäfte verpflichtet. Die Interessenlage ist relativ klar, denn die Bestellung und Abberufung des Vorstands erfolgt durch den Aufsichtsrat und der wiederum besteht aus Vertretern der Anteilseigner (Aktionäre) und der Arbeitnehmer. Dafür bekommt der Vorstand sein Gehalt, was im Falle von Esser schon eine auskömmliche Summe war.

Im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ist deutlich zu lesen, was der Vorstand im Falle des Vorligens (!) eines Übernahmeangebotes zu machen hat:
http://www.bafin.de/gesetze/wpueg.htm#p27

Da steht nichts von persönlichen Meinungsäußerungen, Angriffen auf den Übernehmenden oder Organisation einer Abwehrschlacht. Da steht was von Stellungnahme und die hat schriftlich und sachlich zu erfolgen und nicht ständig in allen Medien und tendenziös.

Das also, was die Verteidigung als Rechtfertigungsgrund der Zahlungen aufgeführt hat, nämlich die Verhinderung der Übernahme, gehörte gar nicht zu Essers Aufgaben sondern widersprach ihnen vielmehr.

Entgegen der landläufigen Meinung gehört es weiterhin nicht zu den Pflichten eines Vorstandes, den Aktienkurs eines Unternehmens zu erhöhen, sondern für das Wohl des Unternehmens zu sorgen, was sich in steigenden Kursen niederschlagen kann, aber nicht muß. Primär geht es um die Sicherung und Steigerung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens. Wie immer mehr Mitarbeiter werden Vorstände aus diesem Grund gerne mal am Unternehmenserfolg beteiligt. Dies kann über gewinnabhängige Tantiemen erfolgen oder – wie leider in steigendem Ausmaß üblich – über Aktienoptionen.

Die Tantiemen dienen damit dem Unternehmenswohl, weil der Vorstand damit an seiner guten Tätigkeit partizipiert und weiter motiviert werden soll (Aktienoptionen erreichen oft das Gegenteil, aber das ist ein anderes Thema).

Die Zahlungen an Esser dienten aber mitnichten dem Wohl des Unternehmens, sondern lediglich seinem eigenen. Es war absehbar, daß er Mannesmann nicht weiter führen würde und es war absehbar, daß es das Unternehmen nicht mehr lange in dieser Form geben würde.

Und aus diesem Grunde waren die Zahlungen an Esser strafbar und aus diesem Grunde gibt es auch keine Argumentation pro Ackermann - zumindest nicht von mir :wink:

Gruß,
Christian

P.S.
Ich habe mir im Frühjahr einen Artikel von Spiegel-Online gespeichert http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,355027,00.html aus dem ich auszugsweise zitiere:

[…]
Deutschlands höchste Strafverfolger stellen dabei fest, dass

es sich bei den Geldzuwendungen nicht, wie von Verteidigern behauptet, um Investitionen im Interesse der Mannesmann AG handelte, sondern, wie bei der 30-Millionen-Mark-Sonderprämie für Esser, um Zahlungen, die allein „im Interesse des Zahlungsempfängers“ begründet gewesen seien. Das wäre eine strafrechtlich relevante Tat;

die Angeklagten über mögliche rechtliche Konsequenzen ihres Tuns durch die Wirtschaftsprüfer informiert worden seien (SPIEGEL 12/2004) und sie überdies im klaren Bewusstsein gehandelt hätten, dass Mannesmann nicht zur Zahlung von irgendwelchen Prämien verpflichtet gewesen wäre. Der „unvermeidbare Verbotsirrtum“, den die Richterin den Angeklagten zugute hielt, scheide also aus;

  • die Angeklagten ihre „Vermögensbetreuungspflicht“ - wie es im
    Juristendeutsch heißt - so „gravierend“ verletzt hätten, dass es den
    Tatbestand der Untreue durchaus erfülle. Entsprechend fallen die Schlussfolgerungen aus. Sämtliche Freisprüche, fordert Karlsruhe, hielten „einer rechtlichen Prüfung nicht stand“ und müssten aufgehoben werden.

[…]
So biete die Kammer keine „überzeugende Antwort“ auf die Frage, weshalb
Mannesmann-Großaktionär Hutchison Whampoa dem damaligen Vorstandsvorsitzenden Esser und seinen Mitstreitern großzügige Geldangebote gemacht habe, noch bevor der Übernahmekampf überhaupt abgeschlossen gewesen sei. Zeugen hatten sogar bekundet, Hutchison-Statthalter Canning Fok habe kurz vor dem Angebot davon gesprochen, er wolle die Sache auf besondere Weise lösen - auf die chinesische. Das von Richterin Koppenhöfer angedeutete Motiv der „Dankbarkeit“ halten die Bundesanwälte wohl auch vor diesem Hintergrund für wenig überzeugend.
[…]
Gravierender noch als die Urteilskritik dürfte die Angeklagten ein anderer Vorwurf treffen: die Karlsruher Beurteilung ihrer Motivation und ihrer Bemühungen, die Millionenprämien durch skurrile und sich zum Teil widersprechende Beschlüsse im Aufsichtsrat zu legitimieren.
[…]
Die Angeklagten, so Nehms Fachleute, hätten sich auch nicht um die Frage gekümmert, ob ihre Prämienentscheidung mit der ihnen übertragenen
Vermögensbetreuungspflicht vereinbar war. Das klingt akademisch, hat aber strafrechtliche Brisanz.

Als die Wirtschaftsprüfer der KPMG massive Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zahlungen äußerten, „wäre es die Pflicht“ der Angeklagten gewesen, zumindest „den Vollzug des Beschlusses bis zur Klärung auszusetzen“, argumentiert die Bundesanwaltschaft. Dies sei keinem der Beschuldigten in den Sinn gekommen.

Stattdessen machten sie sich die Sicht eines von Esser beauftragten Anwalts zu Eigen, gaben die Zahlungen frei und änderten nur einige Formulierungen. Die Millionen-Prämie für Aufsichtsratschef Funk beispielsweise wurde mit dessen früheren Verdiensten als Vorstandschef begründet.
[…]

Hi!

und kann ein paar schlüssige
Argumentationen zu Gunsten der Zahlungen an Esser liefern?

Nein - warum man diese Pro-Argumente nicht liefern kann, hat Christian ja schon ausführlich beschrieben.
Aber dies können ja die Verteidiger von Ackermann erneut versuchen und „uns“ ein paar logische Erklärungen liefern.
Aber welchen Nutzen der damalige Konzern von den Zahlungen gehabt haben soll, werden sie wohl auch nicht schlüssig erklären können.
Gruß!
Stephan

Kann er ja nicht mal selber
In diesem einen kurzen Statement das es da gibt sagt er was in Richtung „Damals waren die Zeiten halt so, das waren die Neunziger, heute würde man das nicht mehr machen, damals halt schon…“.

SUUUUPER Argument, ich muss schon sagen!

Hätte wenigstens ein bisschen Faktenstreuung zur allgemeinen Verwirrung erwartet, aber DAS WAR ECHT SCHWACH!

Ich hoffe jedenfalls auf eine Bestrafung ALLER Beteiligten.

Und ja, ich ziehe daraus persönliche Genugtuung - von mir aus nennt mich Kleinbürger!

mfg

hat sich jemand etwas näher mit dem Thema Mannesmann,
Ackermann, Esser,… beschäftigt und kann ein paar schlüssige
Argumentationen zu Gunsten der Zahlungen an Esser liefern?

hi,

das hat doch der BGH festgestellt wie es EXC geschrieben hat, da gibts nix mehr zu rütteln, auch nicht in der nächsten verhandlung. in der sache hat das LG die argumente des BGH zu kenntnis zu nehmen und zu entscheiden. es geht nun beim LG nicht mehr um die frage der „tatbestandsmäßigkeit“ der zahlung, sondern nur noch um die frage der „schuld“. dort geht es nur noch um den „verbotsirrtum“ ob der vermeidbar war oder nicht. dazu hatte ich letztens schon was im brett recht geschrieben:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

mfg vom

showbee