Argumente für Ehevertrag

Hallo zusammen,

man stelle sich folgenden Fall vor. Der XY möchte sich bald selbständig machen. Im Falle des Scheiterns soll die junge Familie des XY nicht gefährdet sein. XY hat XX letztes Jahr geheiratet. Ein Ehevertrag könnte vlt. ein Weg sein, die XX vor einem eventuellen Scheitern des XY zu schützen. XY hat nun aber gelesen, dass das nicht geregelt werden muss, da gesetzlich ohnehin so geregelt, dass XY auf seinen ggfs. selbst verursachten Schulden/Insolvenz sitzen bleibt. Stimmt das? Gibt es denn irgendwelche Argumente für einen ehevertrag, die man der XX mitteilen kann, die nachvollziehbar sind und XX nicht verletzen oder die gar mit Scheidungsszenarien in Verbindung gebracht werden? XY will, dass die Firma komplett über ihn mit allen Tiefen aber auch Höhen läuft. andererseits will XY durch den Vertrag nicht seine junge Ehe gefährden. Was kann XY unternehmen, um XX zu einem Ehevertrag zu bewegen?

Viele Grüße

Stimmt!
Hallo!

levay hat vollkommen recht! XYs Selbständigkeit hat mit der Ehe mal grundsätzlich nichts zu tun.
Erst wenn die Ehefrau sich an XYs Rechtsgeschäften beteiligt (z.B. Teilhaberin an dessen Firma wird oder Kreditanträge mit unterschreibt) ist sie mit in der Haftung für ebendiese von ihr eingegangenen Rechtsgeschäfte.
Das gilt natürlich auch andersrum. Ist die Selbständigkeit von XY erfolgreich und wird Vermögen in dieser Firma angehäuft ist das allein seins, bzw. das seiner Firma.

Ich kann nicht nachvollziehen, warum hier ein Ehevertrag gemacht werden soll. Die beschriebenen Gründe sind m.E. keine, die hier überhaupt zum Tragen kommen würden.

Soll ein Ehevertrag bewirken, daß XX bei erfolgreicher Selbständigkeit von XY nach einer Scheidung leer ausgeht ist das eine Frage des nachehelichen Unterhalts und eine wirklich komplizierte Rechtsmaterie, zu der unbedingt ein Jurist befragt werden sollte.

Gruß! Tine

PRO Ehevertrag
Hallo,

was Levay gesagt hat, ist natürlich theoretisch alles richtig.

XY sollte sich aber darüber im klaren sein, dass er ohne Ehevertrag sein Unternehmen im Falle der Scheidung vermutlich liquidieren wird müssen, wenn dieses einigermaßen läuft.

Grund dafür ist, dass XX dann einen Anspruch auf Zugewinnausgleich IN BAR (!) hat, der 50 % des Unternehmenswertes beträgt. Dabei kommt es nicht auf den niedrigen Wert der Steuerbilanz an, sondern den tatsächlichen Verkehrswert. Das überlebt eigentlich kein prosperierendes Unternehmen, weil der Wert ja nicht auf dem Konto liegt, sondern in Immobilien, Maschinen, Kundenstamm etc. steckt.

Familienrecht ist nicht mein Metier, aber ich kenne NIEMANDEN, der davon Ahnung hat und behauptet, die gesetzlichen Vorschriften würden für Selbständige eine angemessene Regelung enthalten.

Der Rest ist in der Tat eher etwas für das Brett Liebe&Blindheit.

Gruß, trobi