Argumente für Vorfälligkeitsentschädigung

Hallo,

in folgender Situation befinden wir uns:

-2 Wohnungen im Jahr 2008 als Kapitalanlage gekauft
-Katastrophaler Zustand mit dem Ziel einer Kernsanierung
-Sanierung ist bis heute nicht vollständig fertig gestellt
-Kaufpreis pro Immobilie 100.000 €
-Finanzierung durch die Bank zu 110 %
-Vereinbarte Laufzeit 10 Jahre
-Tilgung 1 %
-Keine Sondertilgungsmöglichkeit

Es treten regelmäßig Mietausfälle und -kürzungen auf. Dies verschlimmert die Sitaution und die Differenz muss mit Privatvermögen ausgeglichen werden. In ein paar Monaten droht schon teilweise Zahlungsunfähigkeit.

Aktuell gibt es einen Interessenten für 97.000 €, die Differenz würde aus dem Privatvermögen zurückgezahlt. Die im Internet berechnete Vorfälligkeitsentschädigung würde ca. 20.000 € pro Wohnung betragen.

Welche Argumente können nun der Bank vorgelegt werden?

Für die Mithilfe besten Dank bereits im Voraus.

Gruß

Marko

Hallo Marko,

aus meiner Sicht geht es hier (noch) nicht um eine Begründung, wie die Vorfälligkeit reduziert werden kann (Erhöhung Verwaltungskosten / Risikokosten , Reduzierung Bearbeitungsentgelt oder der Ansatz anderer Wiederanlagezinssätze etc.) sondern um die Argumentation, dass die Bank bei Zahlungsunfähigkeit / (drohender) Insolvenz viele tausend Euro verlieren wird und einen lieber direkt unterstützen / mit einem gemeinsam eine Lösung finden sollte.

Ich würde auf die Bank zugehen und fragen, unter welchen Bedingungen sie dem Verkauf zu 97 T€ pro Wohnung zustimmen wird (oder wie hoch aus deren Sicht der Kaufpreis sein sollte) und benennen, welcher Betrag realistisch aus Eigenkapital (einmalig und laufend) noch zurückgeführt werden kann (hier besser eine realistische und offene Einschätzung vornehmen, bevor die Bank ein „ungutes Gefühl“ hat und einem mit Vollstreckungsmaßnahmen die eigene Bonität zu nichte macht). Vielleicht hat die Bank eine eigene Interessentendatei bzw. einen Gutacher / Makler (den sie bezahlt) an der Hand und ist bei „konstruktiver Zusammenarbeit“ zu einem Restschuldverzicht bereit.

Ggf. kann man hier auch anbringen, dass die Finanzierung zu 110% unrealistisch war und die Bank das hätte sehen müssen.

Viele Grüße und viel Erfolg
Anke

Hallo Marko,

das liest sich nicht gut. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird immer dann fällig, wenn der Darlehensnehmer vorzeitig aus dem Vertrag aussteigt und durch die vorzeitige Rückführung dem Darlehensgeber ein Schaden entsteht. Wie hoch genau, müsste man konkret berechnen. Die Berechnungen im Internet sind i.d.R. nur Schätzwerte.

Was an deiner Gesamtsituation noch noch zu retten ist und ob man die Darlehensgeber da mit ins Boot nehmen kann, kann ich wegen fehlender Infos nicht beantworten. So ein Fall ist komplex, das sollte man schon besprechen. Schicke mir eine PN und ich rufe zurück.

Grüße Georg Pütz
Freier Finanz-Sachverständiger

Hallo aufgehts,

wir weisen daraufhin, dass wir keine Juristen sind und unsere Antwort keine rechtliche Verbindlichkeit hat oder Rechtsauskunft darstellt.

Unter Umständen besteht die Möglichkeit, dass Sie die Vorfälligkeitsentschädigung nicht zahlen müssen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat festgestellt, dass die Widerrufsbelehrung bei zwei von drei Darlehensverträgen für den Erwerb oder Folgefinanzierung einer Immobilie fehlerhaft sind. Es kommt also auf den genauen Wortlaut an.

Dieses gilt auch für in der Vergangenheit gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen.

Informieren Sie sich doch mal. Viel Erfolg.

Ihre Deutsche Medientreuhand