Argumente für Vorfälligkeitsentschädigung

Hallo,

in folgender Situation ist aufgetreten:

-2 Wohnungen im Jahr 2008 als Kapitalanlage gekauft
-Katastrophaler Zustand mit dem Ziel einer Kernsanierung
-Sanierung ist bis heute nicht vollständig fertig gestellt
-Kaufpreis pro Immobilie 100.000 €
-Finanzierung durch die Bank zu 110 %
-Vereinbarte Laufzeit 10 Jahre
-Tilgung 1 %
-Keine Sondertilgungsmöglichkeit

Es treten regelmäßig Mietausfälle und -kürzungen auf. Dies verschlimmert die Sitaution und die Differenz muss mit Privatvermögen ausgeglichen werden. In ein paar Monaten droht schon teilweise Zahlungsunfähigkeit.

Aktuell gibt es einen Interessenten für 97.000 €, die Differenz würde aus dem Privatvermögen zurückgezahlt. Die im Internet berechnete Vorfälligkeitsentschädigung würde ca. 20.000 € pro Wohnung betragen.

Welche Argumente können nun der Bank vorgelegt werden?

Für die Mithilfe besten Dank bereits im Voraus.

Gruß

Marko

solche Wohnungen kauft man nicht!

Sorry,

hier wird der „Kapitalanleger“ immer bluten mpssen.

Auch im Jahr 2008 hat es sich schon lange rumgesprochen gehabt, was es mit Kapitalanlagen auf sich hat.
Gerade zu sanierende Häuser die als Kap.-Anlage vermarketet wurden (und werden) erweisen sich bekanntermaßen sehr sehrt häufig als „Groschengrab“.

Umso schlimmer, wenn solche Objekte von vermeintlichen „Kapitalanlegern“ erworben werden, die bei entsprechenden Mietausfällen dann „umgehen“.

Die Bank wird hier nicht freiwillig auf Vorfälligkeitsentschädigungen verzichten. Warum auch? Es handelt sich hierbei um nichts anderes als um eine Geltendmachung des vertraglich zugesicherten Gewinnes.

Hallo,

Aktuell gibt es einen Interessenten für 97.000 €, die
Differenz würde aus dem Privatvermögen zurückgezahlt. Die im
Internet berechnete Vorfälligkeitsentschädigung würde ca.
20.000 € pro Wohnung betragen.

Diese Berechnung von der Verbraucherzenrtale überprüfen lassen. Die Banken rechnen regelmäßig zu hoch.

Welche Argumente können nun der Bank vorgelegt werden?

Es scheint sich hier um eine sog. „Schrottimmobilie“ zu handeln. ich würde erwägen, rechtlich gegen die Bank vorzugehen.

Hi nochmal,

Der Anleger sollte erst mal mit der finanzierenden Bank sprechen und die „echte“ Vorfälligkeit errechnen lassen.
Allerdings sind die genannten 20.000 € definitiv in der richtigen Größenordnung. (Ich schätze den vereinbarten Zins so um 5,5% nom. ein. - Die heutigen Pfandbriefe f.8J. liegen bei ca.3,2%)

Ob es sich um echte Schrottimmobilien handelt, oder ob hier „nur“ in der Ausführung geschludert wurde kann nur gerichtlich geklärt werden.
Wenn nach damaligen Verhältnissen die Planung (sanierung und Vermietung) einigermaßen als realistisch anzunehmen war und die Bank in keiner Art und Weise mit dem Verkäufer/Makler zusammengearbeitet hat sehe ich hier keinen Ansatzpunkt irgendwie über diesen Weg rauszukommen.