Aribert Heim - Veruteilung überhaupt möglich?

Vielleicht haben einige von euch gehört, dass der KZ-Arzt Aribert Heim in Argentinien gesehen worden sein soll. Natürlich sind jetzt alle möglichen Geheimdienste, u.a. der Mossad, hinter ihm her.

Ich wollte folgendes dazu fragen:

Hat Heim eigentlich mit seinen Taten eigentlich Gesetze gebrochen, oder war sein Handeln gesetzlich verankert?
Und wenn ja, dürfte er dann überaupt verurteilt werden? Welche Gesetze gelten denn in so einem Fall überhaupt? Die Lage hat sich ja nun innerhalb der letztn sechzig, siebzig Jahre, einiges verändert.

Es interessiert mich einfach so. Möchte damit keineswegs irgendjemanden in Schutz nehmen, o.ä., mir geht es rein um die rechtliche Seite.

Danke!

Am einfachsten ist es, wenn der Täter schon gegen das zur NS-Zeit gültige Recht verstoßen hat. (Entsprechendes gilt übrigens für DDR-Unrecht).

In Betracht kommt soweit Mord; denn Mord verjährt nicht.

Auf etwaige Rechtfertigungsgründe zur Zeit der NS-Zeit kann sich der Täter nicht berufen, wenn sie als Unrecht behandelt werden und somit ungültig sind. Das ist ein seeeehr schwieriges Thema und gehört zur Rechtsphilosophie. Es geht hier um die Frage, ob Recht einfach nur die Summe aller Normen ist (also die geschrieben Rechtsordnung), oder ob es eine Art „Naturrrecht“ gibt, das über diesen positiven Normen stehen kann. Das ist ein sehr alter Streit, und die einzige mir bekannte brauchbare Formel lautet ungefähr so: Die positiven (=geschriebenen) Normen bilden das Recht, es sei denn, sie stehen zu der Gerechtigkeit in einem unerträglichen Missverhältnis (Radbruch’sche Formel, genauen Wortlaut weiß ich nicht auswendig). Das kann man bei NS-Unrecht wohl so sehen.

Levay