Arlt

hallo
was ist eine Garantie bei Arlt wert?
Nichts!
folgender Fall: ich kaufte letztes jahr ein Notebook bei Arlt. War sehr zufrieden. bis die Warmen sommertage kamen. Hier zeigte sich, dass dieses Gerät eine Fehlkonstruktion ist: die Kühlluft wird am Boden des Gerätes angesugt. Das heißt abe nichts anderes, dsss zu wenig Luft für einen AMD 2.800 angesaugt wird. Ich habe mich erst damit beholfen, dass ich das Gerät „auf Stelzen“ gestellt habe, also 4 kleine Blöcke daruntergestellt habe, damit der Abstand zum Tisch größér wird. Das war eine echte Notlösung, die nur wenig brachte. Dann fand ich bei Pearl ein Brett mit Flachventilatoren, das man unter das Notebook legen kann und das zusätzlich den Boden kühlt.
Schon besser! Doch auch damit wird zu wenig gekühlt.
Also habe ich bei Arlt reklamiert.
ergebnis: "bringen Sie uns das Notebook. Wir senden es dem Hersteller ein und der kann dann entscheiden, ob was gemacht werden kann. "
Dagegen hätte ich ja eigentlich nichts. Nur auf meine Frage nach einem Ersatzgerät für diese Zeit (ich brauche das Ding beruflich) wurde mr gesagt, dass es das bei Arlt nicht gibt.
Was soll ich jetzt mache? Mein Geschäft für 6 Wochen schließen?
Ergebnis: ich werde nicht reklamieren (so senkt man die Reklamationquote) und das nächste Gerät nicht bei Arlt kaufen.
der ist ganz gut für Ersatzteile und zum Selberschrauben, aber keine Fertiggeräte!
Dell ist nicht wesentlich teuerer und bietet m.W. entweder VorOrt-Hilfe oder bei längerer Reparatur ein Ersatzgerät.
Grüße
Raimund
der am falschen Platz gespart hat.

Wieso beschuldigst du Arlt?

Wenn das Gerät in deinen Augen (!) einen Konstruktionsmangel hat, der aber eigentlich nicht existiert, dann braucht Arlt da auch nix umtauschen. Mal davon abgesehen, dass echte Garantie nur 6 Monate lang gilt, danach musst du beweisen, dass dieser Mangel (der ja keiner ist, im rechtlichen Sinne) schon von Anfang an da ist.
Stattdessen solltest du dir selber an die Nase fassen, dass du dich vorher nicht hast beraten lassen und dir deshalb ein Notebook mit völlig unpassendem Prozessor gekauft hast. Wahrscheinlich sogar noch irgendeine NoName-Notebook, wovon dir eh jeder abgeraten hätte.

Erst wenn das Notebook tatsächlich „durchbrennt“, wäre das ein Garantiefall.

Wieso beschuldigst du Arlt?

Weil Arlt der Verkäufer ist!

Wenn das Gerät in deinen Augen (!) einen Konstruktionsmangel
hat, der aber eigentlich nicht existiert,

der existiergsehr wohl. Und das ist nachweisbar.

dann braucht Arlt da
auch nix umtauschen. Mal davon abgesehen, dass echte Garantie
nur 6 Monate lang gilt,

Garantie bedeutet in D 12 Monate.

danach musst du beweisen, dass dieser
Mangel (der ja keiner ist, im rechtlichen Sinne) schon von
Anfang an da ist.

Das ist ganz einfach zu beweisen: ich habe ja schließlich das Notebook nicht umgebaut. Die Belüftung ist immer noch am Boden.

Stattdessen solltest du dir selber an die Nase fassen, dass du
dich vorher nicht hast beraten lassen und dir deshalb ein
Notebook mit völlig unpassendem Prozessor gekauft hast.

Was heißt nicht beraten lassen? Was meinst Du wie ich das Notebook gekauft habe? Meinst Du das hätte ich geklaut? Nein, ich habe mich von Arlt beraten lassen und das teuerste gekauft. (1300 €)

Wahrscheinlich sogar noch irgendeine NoName-Notebook, wovon
dir eh jeder abgeraten hätte.

Brei Arlt gibt es keine Dell oder ähnliche. das sind immer Noname (die Firma heißt Cebop)

Erst wenn das Notebook tatsächlich „durchbrennt“, wäre das ein
Garantiefall.

Eine Ware muss nicht unbedingt kaputt gehen, bevor ein Mangel reklamationfähig ist.
grüße
Raimund

Begriffsklärung: Garantie und Gewährleistung
Hallo,

Mal davon abgesehen, dass echte Garantie
nur 6 Monate lang gilt, danach musst du beweisen, dass dieser
Mangel (der ja keiner ist, im rechtlichen Sinne) schon von
Anfang an da ist.

Mal davon abgesehen, dass Dein Satz schonmal grammatikalisch Blödsinn ist, mal eine prinzipielle Klärung der Begriffe „Garantie“ und „Gewährleistung“.

Die „Gewährleistung“ ist gesetzlich geregelt und besteht EU einheitlich über 24 Monate bei Neuwaren und 12 Monate bei gebrauchten Waren. Die Gewährleistung ergibt sich aus dem Kaufvertrag, Ansprüche gelten mithin stets gegenüber dem Verkäufer, nicht aber dem Hersteller der Ware. Es gilt dort in der Tat die von Dir geschilderte Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Darüber hinaus geben einige Hersteller freiwillige Garantieleistungen, z.B. 10 Jahre gegen durchrosten bei Autos, 5 Jahre auf alle Schrauben bei Mikrowellenöfen, etc. Es ist aber immer eine freiwillige Leistung, und evtl. Ansprüche bestehen stets gegenüber dem Hersteller, nicht dem Verkäufer.

Gruß

Fritze

Wieso beschuldigst du Arlt?

Weil Arlt der Verkäufer ist!

Du musst beim Verkäufer reklamieren, aber selbiger ist nicht dafür verantwortlich, dass du dir Schrott kaufst.

Wenn das Gerät in deinen Augen (!) einen Konstruktionsmangel
hat, der aber eigentlich nicht existiert,

der existiergsehr wohl. Und das ist nachweisbar.

Ich würde es eher „schlecht designed“ nennen.
Wäre das, was du da ansprichst ein Konstruktionsmangel, wären die Hälfte aller verkauften Notebooks absoluter Auschuss (da ebenfalls mit Desktopprozessoren, schlechter Kühlung…).

dann braucht Arlt da
auch nix umtauschen. Mal davon abgesehen, dass echte Garantie
nur 6 Monate lang gilt,

Garantie bedeutet in D 12 Monate.

Falsch. In den ersten 6 Monate hast du „Garantie“ (beweislast beim Verkäufer), danach weitere 18 Monate aber nur Gewährleistung. Das heißt du musst nachweisen, dass der Mangel von Anfang an besteht (verdeckter Mangel). Offensichtliche Mängel musst du sofort rügen.
Aber wiegesagt, der Schrott den du gekauft hast, ist im rechtlichen Sinne nicht mangelbehaftet.

danach musst du beweisen, dass dieser
Mangel (der ja keiner ist, im rechtlichen Sinne) schon von
Anfang an da ist.

Das ist ganz einfach zu beweisen: ich habe ja schließlich das
Notebook nicht umgebaut. Die Belüftung ist immer noch am
Boden.

Kein Kommentar. Das Notebooks Luft über den Boden ansaugen ist übrigens recht normal.

Stattdessen solltest du dir selber an die Nase fassen, dass du
dich vorher nicht hast beraten lassen und dir deshalb ein
Notebook mit völlig unpassendem Prozessor gekauft hast.

Was heißt nicht beraten lassen?

Hättest du dich beraten lassen (z.B. hier bei w-w-w), wüsstest du, dass man Notebooks solcher Art die Finger lassen sollte.

Was meinst Du wie ich das
Notebook gekauft habe?

Blind, ohne verheriges informieren.
Ich gehe auch nicht zum Autohändler und kaufe mir das erstbeste Auto für xxxxx € .

Nein,
ich habe mich von Arlt beraten lassen

Die wollen ihren Kram halt loswerden. Ich würde von einem Händler objektive Beratung nicht erwarten.

und das teuerste
gekauft. (1300 €)

Ein tolles Entscheidungskriterium. Allerdings sind 1300€ bei Notebooks noch eher „billig“ (im wahrsten Sinne des Wortes).
Aber ich glaube, dass du trotzdem zu teuer gekauft hast. Vergleichbaren Müll gibt es schon für 1000€.

Wahrscheinlich sogar noch irgendeine NoName-Notebook, wovon
dir eh jeder abgeraten hätte.

Brei Arlt gibt es keine Dell oder ähnliche.

Warum kaufst du dann bei Arlt?

das sind immer
Noname (die Firma heißt Cebop)

Alles klar, wundert mich nicht.

Wieso beschuldigst du Arlt?

Weil Arlt der Verkäufer ist!

Du musst beim Verkäufer reklamieren, aber selbiger ist nicht
dafür verantwortlich, dass du dir Schrott kaufst.

Doch, genau der Verkäufer ist dafür verantwortlich. Ob es sich bei dem beschriebenen Verhalten um einen Mangel handelt, kann ein Blick in die Gebrauchsanweisung aufklären. Dort werden i.d.R. auch die Umgebungsbedinungen bezügliche Temperatur und Luftfeuchtigkeit angegeben. Ich glaube, man kann getrost davon ausgehen, dass das beschriebene Notebook einen Mangel aufweist, wenn es an Sommertagen nicht mehr korrekt funktioniert.

Gruß

Fritze

Hallo,

Die „Gewährleistung“ ist gesetzlich geregelt und besteht EU
einheitlich über 24 Monate bei Neuwaren und 12 Monate bei
gebrauchten Waren.

auch das ist nicht ganz korrekt. Die 24 Monate gelten auch für Gebrauchtwaren. Sie können dort aber durch Vertrag / AGB auf minimal 12 Monate reduziert werden, was die meisten Händler auch machen.

Gruß, Niels