Arneimittel-News

Hallo zusammen,

eine Frage, die sich in erster Linie an Kollegen und Apotheker im Forum richtet: Wer kennt internetbasierte Informationsdienste über neu zugelassene Arzneimittel und über neu hinzugekommene (Kontra-)indikationen und Wechselwirkungen bei bereits auf dem Markt befindlichen Mitteln?
Wer erläßt normalerweise die Warnungen über neu bekanntgewordene Arzneimittelgefahren - der BDI oder das BGA?

Da müßte es doch heutzutage irgendwo so eine Mailingliste o.ä. geben, in die man sich eintragen kann…

…oder ist die Rote Liste Online schon das Ende der Vernetzungsträume?

naja, schonmal Danke,

Oliver

zuvor eine Frage! Hast Du den Doccheck-Zugang (damit kommst an die meisten Infos problemlos heran)? Nur dann kommst an die Infos ran, denn diese dürfen nur den Fachkreisen (Ärzte, Apotheker) mitgeteilt werden.

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Hallo Klaus,

yep, Doccheck-Accout ist vorhanden.

Weißt Du mir was?

Ich suche übrigens auch noch ein Interaktionsmodul. Das von der Gelben Liste ist (inhaltlich) ziemlich gut,läßt aber leder immer nur den Verglich zweier Arzneimittel zu. Wobei in der Praxis ja meist mehrere Gleichzeitig gegeben werden, ziemlich aufwendig, alle Paarkombinationen durchzuprobieren…

Oliver

P.S: Warum werden die Informationen eigentlcih vertraulich gehandhabt? Die Waschzettel hält man doch auch nicht geheim…

Hallo Oliver,

Neuzulassungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten, sowie Nachzulassungen werden beim BfArM beantragt.
Das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel u. Medizinprodukte) ist selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMG. Dem BfArM werden auch vom Hersteller oder Anwender (z.B. Apotheker, Arzt, u.a.) bisher nicht bekannte Nebenwirkungen eines Produktes mitgeteilt.
Beim Nachweis der Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und der angemessenen pharmazeutischen Qualität des Produktes wird die Zulassung erteilt.

Hier findest du die Option: „Neue Informationen und Aktualisierungen“ zum Anklicken:
http://www.bfarm.de/de_ver/

Kennst du schon die Suche bei http://www.dimdi.de/ ? (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information)

Gruß, Renate

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Hallo Renate,

danke, genau das suchte ich. Bestimmt also das BfArM, was im Beipackzettel/Rote Liste drinstehen muß und was nicht?

Oliver

Hallo Oliver,

Das BfArM erteilt nach erfolgter Risikobewertung die Zulassung. Dazu gehören verschiedene Anlagen:
unter anderem auch
der „Wortlaut der für die Packungsbeilage vorgesehenen Angaben“

Renate

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