Arnzeimittel und Laborkosten absetzen

Guten Morgen,
nehmen wir an eine Person hat im laufenden Jahr bereis 1500 Euro an Arznei, Ärzte- und Laborrechnungen ausgegeben. Es ist nun noch eine Zahnsanierung geplant, welche nochmal imense Kosten verursachen wird. Ist es besser, die Zansanierung noch in diesem Jahr zu machen, damit (rechnen wir die 1500 Euro dazu) eine hohe Gesamtsumme erreicht wird. Oder ist es sinnvoller (steuerlich gesehen), die Zahnsanierung erst im nächsten Jahr zu machen?

Ab welcher Betragshöhe kann man als Steuerzahler das Maximale absetzen?

500 - 2000 Euro?
1000 - 3000 Euro?

Hallo Dieter,

alle medizinischen Aufwendungen fallen unter die sogenannten „außergewöhnlichen Belastungen“ in Sinn des § 33a EStG. Es kommt zum Abzug der Kosten zum einen auf die familiären Vehältnisse und zum anderen auf das finanzielle Einkommen an. Sie müssen daher vorab berechnen, wie hoch Ihr „Gesamtbetrag der Einkünfte“ (GdE) ist, d.h. das Ergebnis aller Einkunftsarten zusammenrechnen, das sehen Sie auch in Ihrem Steuerbescheid vom Vorjahr, wenn sich zu 2011 nicht viel geändert hat, können Sie dies als Grundlagen evtl. heranziehen. Dann müssen Sie den %-Satz der zumutabren Belastung ermitteln, (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html) und auf den GdE anwenden. Nehmen wir an, Sie haben ein GdE von 45.000.- €, sind verheiratet, haben keine Kinder und machen eine Zusammenveranlagung, dann sind 5 % maßgebend. Also 2250.- €. Dies sind die Kosten, die Ihnen der Gesetzgeber zumutet selbst tragen zu können. Alles, was darüber hinausgeht können Sie steuerlich geltend machen. Hätten Sie zwei Kinder bei gleichem GdE wären 3% maßgebend, mithin 1.350.- € zumutbare Belastung.

Es ist daher wahrscheinlich günstiger die Kosten noch nach 2011 zu legen, aber das muss man eben berechnen.

MfG
Mucki-Mama

Zunächst einmal DANKE für die ausführliche Antwort.
Nehmen wir mal an die zumutbaren Leistungen liegen bei 2250 Euro, und die Summe der außergewöhnlichen Belastungen beträgt 3000 Euro.

Bekommt man in diesem Fall die Differenz (3000 - 2250 = 750) zu hundert Prozent erstattet? Oder wird von den 750 Euro nochmal etwas abgezogen?

Gibt es eigentlich eine Obergrenze?

Kann mir jemand die letzte Frage beantworten? Vielen Dank schon einmal im Voraus.