Hallo Dieter,
alle medizinischen Aufwendungen fallen unter die sogenannten „außergewöhnlichen Belastungen“ in Sinn des § 33a EStG. Es kommt zum Abzug der Kosten zum einen auf die familiären Vehältnisse und zum anderen auf das finanzielle Einkommen an. Sie müssen daher vorab berechnen, wie hoch Ihr „Gesamtbetrag der Einkünfte“ (GdE) ist, d.h. das Ergebnis aller Einkunftsarten zusammenrechnen, das sehen Sie auch in Ihrem Steuerbescheid vom Vorjahr, wenn sich zu 2011 nicht viel geändert hat, können Sie dies als Grundlagen evtl. heranziehen. Dann müssen Sie den %-Satz der zumutabren Belastung ermitteln, (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html) und auf den GdE anwenden. Nehmen wir an, Sie haben ein GdE von 45.000.- €, sind verheiratet, haben keine Kinder und machen eine Zusammenveranlagung, dann sind 5 % maßgebend. Also 2250.- €. Dies sind die Kosten, die Ihnen der Gesetzgeber zumutet selbst tragen zu können. Alles, was darüber hinausgeht können Sie steuerlich geltend machen. Hätten Sie zwei Kinder bei gleichem GdE wären 3% maßgebend, mithin 1.350.- € zumutbare Belastung.
Es ist daher wahrscheinlich günstiger die Kosten noch nach 2011 zu legen, aber das muss man eben berechnen.
MfG
Mucki-Mama