Hallo,
angenommen, jemand schreibt ein paar Arrangements z.B. von Stücken, deren Komponisten schon lange tot sind und wo auch keine Urheberrechte mehr drauf bestehen und will dann seine eigenen Arrangements verlegen lassen. Welche Kosten kommen dann beim Verleger auf den zu? Oder verlangt der Verleger gar kein Geld, weil der ja später so und so seine Tantiemen bekommt, sofern der Arrangement-Schreiber seine Arrangements hat urheberrechtlich schützen lassen? Danke für Infos!
Gruß Rüdiger
Hallo Rüdiger!
sofern der :Arrangement-Schreiber seine :Arrangements hat :urheberrechtlich schützen :lassen?
Der Schutz des Urheberrechts entsteht automatisch mit der schöpferischen Leistung. Im Unterschied zu gewerblichen Schutzrechten, die beim Patentamt anzumelden sind, gibt es beim Urheberrecht keine Instanz, die das Schutzrecht erteilt.
Vor langer Zeit verdiente ich mir die Brötchen für mein Studium mit Reparaturen von E-Gitarren, elektronischen Orgeln und so’n Zeugs in einem Musikladen, dessen Inhaber gleichzeitig Musikverleger war. Dabei bekam ich mit,
- daß der Musikverlag nur spezielle Musikrichtungen betreute,
- daß viel Idealismus nötig ist und außerhalb des Massentrallala keiner reich wird,
- daß es eine breite, weitgehend brotlos arbeitende Szene kleinster Verlage und Selbstverleger gibt.
Ich bin ewig lange heraus aus der Szene, aber damals wurde in dem Metier kaum Geld bewegt, geschweige denn verdient. Der reine Druck war das kostenträchtige Problem. Längst nicht jede Druckerei war geeignet. Das ist alles Geschichte, heute erstellt man am PC druckfertige Unterlagen und die Auflagen gehen kaum jemals über in Heimherstellung machbare Größenordnung hinaus. Der Musikverleger fungiert dabei in der Szene als Kontaktmensch, der den einen oder anderen Arrangeur kennt, um Vorhandenes für eine individuelle Instrumentalisierung umzuschreiben.
Gruß
Wolfgang