Art. 103 Abs. 1 GG

Folgende Frage tut sich auf:

Ein Thailänder beantragt ein Visum für Deutschland, welches abgelehnt wird. Daraufhin klagt dieser vor dem Verwaltungsgericht. Hat dieser Thailänder nach Art. 103 Abs. 1 GG das Recht, der mündlichen Verhandlung beizuwohnen und Stellung zu nehmen, um Gehör zu finden? Dies allerdings ginge ja nur dann, wenn er zu dem Gerichtstermin einreisen kann.
Beißt sich die Maus hier in den Schwanz?

Zunächstmal muss die Anzeige den Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis gelangen, worauf er dann einen Anspruch auf rechtliches Gehör hat.
Das muß aber nicht zwingend in D passieren sondern wird über die deutsche Auslandsvertretung in Thailand abgewickelt werden.
Also beißt sich da vorerst keine Maus irgendwohin.
ramses90

Danke für die Antwort. Allerdings wirft dies noch mehr Fragen auf.

Da die deutsche Botschaft ja das Visum verweigert, und somit Teil desjenigen ist, welcher verklagt wird, wie kann ein Gerichtsverfahren dann ausgerechnet bei dieser Botschaft abgewickelt werden?

Diese Botschaft ist doch befangen.

Wie würde dies in der Praxis aussehen? Wäre der Kläger via Videokonferenz zum Gericht durchgeschaltet?
Wie könnte der Kläger auf das Verfahren direkten Einfluss nehmen, bzw. zu gegebener Zeit rechtliches Gehör finden?

herbertalexander

Wird es nicht. Klagen müssen beim Verwaltungsgericht in Berlin eingereicht werden. Hierzu wird sich der Thai dann wohl einen deutschen Anwalt nehmen müssen. Ein Antrag auf ein nationales Visum wurde abgelehnt. Was kann ich tun? - Auswärtiges Amt

und

Es liegt im Ermessen des Gerichts ob der Kläger gemäß § 95 Abs. 1 VwGO persönlich vor Gericht erscheinen muß.
Wenn, dann wird er natürlich eingeflogen.
Zunächst aber wird das Gericht anhand der Unterlagen bei der deutschen Auslandsvertretung prüfen ob die Klage erfolgreich ist oder nicht..
Der Kläger kann nur mit einem Anwalt spezialisiert auf internationales Recht, versuchen Einfluß auf das Verfahren zu nehmen.

Wieso sollte sie befangen sein, sie handelt lediglich nach den Vorgaben die es ihr erlaubt ein Visum auszustellen. ramses90

die frage hat sich offensichtlich erledigt, nachdem in einem gleichartigen thread darauf hingewiesen wurde, dass der gleiche fragesteller bereits früher nach der thailändering gefragt hatte. nur dass sich diese von freundin über aupair zu angeblichen ehefrau gewandelt hat.

nach diesem hinweis sowie der rückfrage, warum dieser frageroboter so schlecht programmiert wurde, dass er gleich zwei threads dazu aufmacht, wurde der komplette andere thread (natürlich ohne nachricht) gelöscht.

gebt euch also keine mühe, die frage war wie so oft ein fake.