Art. 79 III GG schützt die Art. 1 und 20 GG mit der Ewigkeitsgarantie. Aber wie ist der 79 III geschützt?
Sonst könnte man ja erst den 79 III ändern und dann anschließend die Art. 1 und 20.
Welchen Schutz gibt es dafür?
Gruß
Joachim
Ich würde Dir das Brett „Recht“ empfehlen!
Chris
OK, ich gebs zu, dieser Artikel gehört hier nicht hin, war ein Fehler von mir. Wer trotzdem ne Antwort weiß, kann ja trotzdem antworten.
Gruß
Joachim