Durch Zufall bin ich heute auf ein interessantes Urteil des EGMR zu Art. 8 EMRK im Zusammenhang mit Hausdurchsuchungen zur Aufklärung eines Verkehrsdeliktes gestoßen. Ich schreib das mal hier, weil es ist ganz interessant.
Manche Menschen finden es ach so cool, wenn man der Polizei ein Bein stellen kann. Aber wenn dann die Polizei ihre Ermittlungen anstellt, und alle Mittel anwendet um der Sache auf den Grund zu gehen, dann wird oft ganz schnell nach dem Gesetzbuch gerufen.
und alle Mittel anwendet um der Sache
auf den Grund zu gehen, dann wird oft ganz schnell nach dem
Gesetzbuch gerufen.
…genau und Gott sei Dank ist das in einem Rechtsstaat so. Sonst empfehle ich das Auswandern z.B. nach Nordkorea, dort interessiert den Polizisten das Gesetzbuch überhaupt nicht.