Art. 8 EMRK: Hausdurchsuchung bei Verkehrsdelikten

Hallo!

Durch Zufall bin ich heute auf ein interessantes Urteil des EGMR zu Art. 8 EMRK im Zusammenhang mit Hausdurchsuchungen zur Aufklärung eines Verkehrsdeliktes gestoßen. Ich schreib das mal hier, weil es ist ganz interessant.

EGMR v. 28.4.2005 Buck ./ Deutschland

Der Link zum Newsletter des Österreichischen Instituts für Menschenrechte: http://www.sbg.ac.at/oim/docs/05_2/05_2_11

Das gesamte Urteil ist auch unter http://www.echr.coe.int abrufbar.

Gruß
Tom

Hi,

danke für den Link.

Schönen Gruß

Christian

Hallo,

Manche Menschen finden es ach so cool, wenn man der Polizei ein Bein stellen kann. Aber wenn dann die Polizei ihre Ermittlungen anstellt, und alle Mittel anwendet um der Sache auf den Grund zu gehen, dann wird oft ganz schnell nach dem Gesetzbuch gerufen.

kopfschüttelnde Grüße
Minnie

Hallo!

und alle Mittel anwendet um der Sache
auf den Grund zu gehen, dann wird oft ganz schnell nach dem
Gesetzbuch gerufen.

…genau und Gott sei Dank ist das in einem Rechtsstaat so. Sonst empfehle ich das Auswandern z.B. nach Nordkorea, dort interessiert den Polizisten das Gesetzbuch überhaupt nicht.

Gruß
Tom