Art der Bestattung festlegen

Hallo,

was muß man tun (oder ist es in Deutschland überhaupt möglich) bestimmen zu können, wie die eigene Bestattung abläuft? Gewünscht ist das Verstreuen der Asche im Wald oder eben in der Natur/Fluß/Wiese. Geht das überhaupt? Geht das im Ausland (Asche überführen) und wie und wo?

Gruß
André

PS: ich will aber noch eine ganze Weile leben! :wink:)

Geht das überhaupt? Geht das im Ausland
(Asche überführen) und wie und wo?

Hallo, André,
ja, das geht. Mach Dich mal hier schlau: http://www.friedwald.de/
(unter „Partner“ kannst du Bestatter in deiner Region finden)

Was den rechtlichen Aspekt (Bindung der Erben an deinen Wunsch) angeht, werden dir hoffentlich noch die Rechtskundigen Auskunft geben.

PS: ich will aber noch eine ganze Weile leben! :wink:)

Dass du das tust, wünsche ich dir!
Eckard

Ja
Hallo André,

Ich weiß von einer bekannten in Luxemburg, daß sie Ihren Mann einäschern ließ. Die Asche wurde dann irgendwo an der belgischen Küste verstreut. Da gibt es wohl ein „Feld“, wo man ganz offiziell die Asche streuen darf.
Vor einigen Wochen stand in unserem Krefelder Stadt-Spiegel (oder war’s der Extra Tipp am Sonntag) ein Artikel über das Krematorium in Venlo (NL), wo eine Wiese zur Verfügung steht, auf der man ebenfalls seine Asche verstreuen kann.
Von Seebestattungen hab ich auch schonmal gehört, weiß aber nix genaueres.

Gruß
Sticky

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Hallo,

momentan haben wir in Deutschland noch überall eine Bestattungspflicht. D.h. mit „Verstreuen“ oder Unterbringung einer Urne außerhalb eines zugelassenen Friedhofs (und die dt. Friedwälder sind auch nur zugelassene Friedhöfe in besonderer Form) in Deutschland sieht es mau aus. Einzige Ausnahme von der Bestattungspflicht unter der Erde ist das Seebegräbnis bei dem die Urne komplett im Meer in einem hierfür ausgewiesenen Seegebiet bestattet wird.

Ohne jetzt Beihilfe zum Rechtsbruch leisten zu wollen, gibt es aber einen interessanten Hinweis: Erfolgt die Verbrennung in einem ausländischen Krematorium, gibt es zwar den üblichen Papierkram bei der Ausfuhr des Leichnams, mehr aber auch nicht. D.h. die Wiedereinfuhr ausländisch erzeugter Asche gehört nicht zum selben Vorgang. Kommt es also aus irgendwelchen Gründen nicht zur Wiedereinfuhr, oder wird sie von den Angehörigen persönlich abgeholt und bei der Wiedereinfuhr versehentlich nicht angemeldet, …

Gruß vom Wiz

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Hi,
hier werden alle Fragen beantwortet:

http://www.postmortal.de/Bestattung-Beisetzung/Alter…

Gruß
Nelly