Hallo,
momentan haben wir in Deutschland noch überall eine Bestattungspflicht. D.h. mit „Verstreuen“ oder Unterbringung einer Urne außerhalb eines zugelassenen Friedhofs (und die dt. Friedwälder sind auch nur zugelassene Friedhöfe in besonderer Form) in Deutschland sieht es mau aus. Einzige Ausnahme von der Bestattungspflicht unter der Erde ist das Seebegräbnis bei dem die Urne komplett im Meer in einem hierfür ausgewiesenen Seegebiet bestattet wird.
Ohne jetzt Beihilfe zum Rechtsbruch leisten zu wollen, gibt es aber einen interessanten Hinweis: Erfolgt die Verbrennung in einem ausländischen Krematorium, gibt es zwar den üblichen Papierkram bei der Ausfuhr des Leichnams, mehr aber auch nicht. D.h. die Wiedereinfuhr ausländisch erzeugter Asche gehört nicht zum selben Vorgang. Kommt es also aus irgendwelchen Gründen nicht zur Wiedereinfuhr, oder wird sie von den Angehörigen persönlich abgeholt und bei der Wiedereinfuhr versehentlich nicht angemeldet, …
Gruß vom Wiz
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