Hallo zusammen,
angenommen ein Mitarbeiter wird namentlich in einem schriftlichen „Personalüberhangsszenario“ aufgeführt und wird gemäß Planung einem anderen Betriebsteil oder einer anderen Diensstelle gegen Erstattung der Personalkosten angeboten. Folgende Begleitumstände könnten vorliegen :
- Das Schreiben wurde dem betroffenen MA ohne Kommentierung per mail
überlassen - Eine Information/Abstimmung zu diesem Anliegen des Arbeitgebes mit
dem Betriebs- oder Personalrat ist nicht erfolgt - Auf dieses Schreiben hatten z. B. möglicherweise - bedingt durch
eine versehentliche Abspeicherung in einem öffentlichen Ordner -
mehrere MA/Kollegen oder Vorgesetzte des Unternehmens Zugriff und
waren somit über mögliche personelle Planungen des AG vorab
informiert.
Gegen welche Gesetze hat der jeweilige Arbeitgeber verstossen ? Welche Punkte sollten bei einer anwaltlichen Vertretung schriftlich
bewertet werden ?
Freue mich über Eure Einschätzung!