Art der Verstöße gegen das Arbeitsrecht

Hallo zusammen,
angenommen ein Mitarbeiter wird namentlich in einem schriftlichen „Personalüberhangsszenario“ aufgeführt und wird gemäß Planung einem anderen Betriebsteil oder einer anderen Diensstelle gegen Erstattung der Personalkosten angeboten. Folgende Begleitumstände könnten vorliegen :

  • Das Schreiben wurde dem betroffenen MA ohne Kommentierung per mail
    überlassen
  • Eine Information/Abstimmung zu diesem Anliegen des Arbeitgebes mit
    dem Betriebs- oder Personalrat ist nicht erfolgt
  • Auf dieses Schreiben hatten z. B. möglicherweise - bedingt durch
    eine versehentliche Abspeicherung in einem öffentlichen Ordner -
    mehrere MA/Kollegen oder Vorgesetzte des Unternehmens Zugriff und
    waren somit über mögliche personelle Planungen des AG vorab
    informiert.

Gegen welche Gesetze hat der jeweilige Arbeitgeber verstossen ? Welche Punkte sollten bei einer anwaltlichen Vertretung schriftlich
bewertet werden ?
Freue mich über Eure Einschätzung!

Keine!
Hallo,

wieso soll das gegen Arbeitsrecht verstoßen? Arbeitgeber können so viel Schubladenpläne machen wie sie
wollen. In die Mitbestimmung (Informationspflichten, ggf. Beratungspflichten wg. Interessenausgleich und
Sozialplan (dass hier überhaupt mehrere Mitarbeiter betroffen und eine Betriebsänderung vorliegt, ergibt
sich nicht aus dem Sachverhalt)) geht das erst, wenn der Arbeitgeber einen Plan umsetzen will.

Und Persönlichkeitsrechte sind hier auch nicht tangiert, egal in welcher Schublade das Szenario liegt.
Könnte der Arbeitgeber auch auf einer Personalversammlung sagen: Wir spielen gerade mit dem Gedanken,
dass Herr X von A nach B geht? Ja. Also spielt es keine Rolle, ob die Schubladenpläne unter Verschluss sind.

Viele Grüße
EK