Art des befristeten Arbeitsvertages

Hallo,
ich habe eine kurze Frage zu dem folgendem Fall:

in einem auf 3 Monate befristetem Arbeitsvertrag steht,dass die maximale Stundenzahl 18 Stunden wöchentlich beträgt. Dabei hat der AN meistens auch diese 18 Stunden abgearbeitet. Es gibt weder Hinweise auf bestimmte Tage, an denen gearbeitet werden muss, noch auf bestimmte tägliche Stunden, die abzuleisten wären.
Sonstige Hinweise zur Arbeitszeit sind im Vertrag nicht enthalten. Nun wird der Arbeitnehmer um ein Monat früher gekündigt, als der befristete Vertrag ausläuft. Ihm wird mitgeteilt, dass seine Dienste nicht mehr gebraucht werden.
Nun die Frage,ob der Arbeitnehmer bei einer solchen Situation geschützt ist und für die Zeit, bis zu der Vertag noch läuft noch ein Teil seines Lohnes oder den durchschnittlichen Lohn verlangen kann? Der Punkt, dass maximal 18 Std. (also zwischen 0 und 18)gearbeitet wird ist ein Problem hier.
Um welche Art der Befristung geht es hier? Arbeit auf Abruf oder etwas anderes? Danke für die Hilfe.

Hi!

Ist in dem (natürlich erfundenen) schriftlichen befristeten Vertrag eine mögliche vorzeitige Beendigung (Kündigung) geregelt?

Wenn ja:
Wurde sich an die Vereinbarung gehalten?

Dann gibbet nix weiter…

LG
Guido

Hi, nein, es gab keine Regelung, dass der Vertrag vorzeitig beendet werden kann. Die Befristung war für 3 Monate und es stand da, dass der Vertrag mit dieser Befristung ausläuft.

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Hi!

Hi, nein, es gab keine Regelung, dass der Vertrag vorzeitig
beendet werden kann. Die Befristung war für 3 Monate und es
stand da, dass der Vertrag mit dieser Befristung ausläuft.

Dann kann auch nicht vorher gekündigt werden - TzBfG §15, Abs 3
http://dejure.org/gesetze/TzBfG/15.html

Google mal nach Annahmeverzug…

LG
Guido

Super, danke dir vielmals. Nur noch kurze Frage, worauf hat man Anspruch, den im Vertrag steht nur die maximale Stundenzahl. oder sollte man sich danach orientieren, was man im durchsnitt gearbeitet hat ? Danke dir

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Hi!

Super, danke dir vielmals. Nur noch kurze Frage, worauf hat
man Anspruch, den im Vertrag steht nur die maximale
Stundenzahl. oder sollte man sich danach orientieren, was man
im durchsnitt gearbeitet hat ? Danke dir

Letzgenanntes wird hier vermutlich zum Tragen kommen.

Aber bitte! Es ist ein fiktiver Fall, ich kenne die Einzelheiten nicht, und die Laune des Richters spielt da auch eine gewisse Rolle…

LG
Guido

Hallo,

nein, es gab keine Regelung, dass der Vertrag vorzeitig
beendet werden kann. Die Befristung war für 3 Monate und es
stand da, dass der Vertrag mit dieser Befristung ausläuft.

Gilt für das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag? (FAQ:1989)

MfG