Art des Warenkreditbetrugs

Hallo,

ich habe heute einen Brief vom Polizeipräsidium Essen erhalten,
in dem ich des Warenkreditbetruges in zwei Fällen bezichtigt werde.

Es handelt sich um ein Schriftstück mit dem Titel:

„Schriftliche Äußerung als Beschuldigter“

Anbei liegt ein Fragebogen welchen ich nun innerhalb von zwei Wochen
ausgefüllt zurücksenden soll.

Er beginnt mit persönlichen Angaben von üblichen Adressdaten bis hin
zu Personalausweisnummer, Führerscheinnummer, etc.

Am Ende des Fragebogens kann ich ankreuzen :

  • Ich möchte mich äußern
  • Ich möchte mich nicht äußern
  • Ich gebe die Straftat zu
  • Ich gebe die Straftat nicht zu
  • Ich möchte bei der Polizei vernommen werden
  • Ich werde einen Verteidiger/Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen
  • Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden.

Meine Frage nun, wie soll ich in dem Fall vorgehen.

Einen Rechtsanwalt kann ich mir nicht leisten da ich Umschüler bin und kein geregeltes Einkommen habe.

Ich lebe von Zuwendungen meiner Familie, habe keine EV abgegeben und bin nicht vorbestraft.

Der Tatvorwurf stimmt in soweit, das ich bei einem Online-Versandhandel zwei Warenlieferungen bestellt habe
und es bis heute noch nicht bezahlt habe.

Ich war zum Zeitpunkt der Bestellung zahlungsfähig und zum Zeitpunkt der Lieferung nicht mehr. Leider sind
Verhandlungen mit dem Gläubiger über eine Ratenzahlung immer gescheitert, sodass die Forderung
mittlerweile von einem Gerichtsvollzieher durchgesetzt wird. Mit ihm habe ich bereits eine Ratenzahlung
vereinbart.

Ich hoffe das Sie mir weiterhelfen können.

Mfg

Es freut mich, dass sich hier auch mal jemand findet, der zugibt, dass etwas falsch gemacht hat. Normalerweise fühlen sich hier die meisten Fragesteller als verfolgte Unschuld.

Nichtsdestotrotz sollten Sie bei einer polizeilichen Anhörung das Feld "ich gebe die Straftat zu"ankreuzen. Das ist quasi ein Blankoscheck für eine strafrechtliche Verfolgung. Ich halte es für sinnvoll, wenn Sie aussagen wollen, dies direkt bei der Polizei zu tun in einem Gespräch lassen sich viele Fragen besser klären. Hier sollten Sie insbesondere darauf hinweisen, dass sie eine Ratenzahlung vereinbart haben, also bemüht sind den Schaden möglichst gering zu halten.

Eventuell kommt es gar nicht zu einem Strafverfahren gegen sie. Die Staatsanwaltschaft könnte das Verfahren zum Beispiel wegen Geringfügigkeit oder geringer Schuld einstellen. Falls es jedoch trotz allem zu einer strafrechtlichen Verfolgung und zu einer Anklage vor Gericht kommt, sollten Sie auf alle Fälle einen Anwalt einschalten. Für mittellose Angeklagte gibt es hierzu das Dokument der so genannten Prozesskostenhilfe. Hierbei wird Ihnen kostenlos rechtlicher Beistand gewährt. Diese Prozesskostenhilfe können Sie beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dieses informiert Sie auch über das Prozedere.

Viel Glück

Achtung, in meiner Antwort fehlt ein entscheidenes Wort: Nie das Feld ich gebe alles zu ankreuzen.

Guten Tag,

Hallo, wenn die Beschuldigungen stimmen, würde ich mich dazu kurz äußern. Z.B. in der Form: „Es wurde bereits eine Ratenzahlung zur Begleichung meiner Zahlschuld vereinbar und diese halte ich auch strickt ein.“ Und dann je nach Höhe der Schuld entweder „Ich bitte wegen Geringfügigkeit das Verfahren einzustellen.“ oder das Kreuz bei „Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuse wäre ich einverstanden“ machen.
Evtl. darauf hinweisen, dass eine Geldbuse auch nur in Raten gezahlt werden können.
Die vereinbarten Raten wirklich strickt einhalten, sonst gibt es Richtig Ärger.
Das wäre meine Vorgehensweise. MfG

Zunächst ich bin keine Rechtsanwältin und selbst die dürften hier nicht ohne weiteres (kostenlosen) Rat erteilen.

Mein Rat als Privatperson, wie ich mich verhalten würde:

  1. Ich würde evt. zur Polizei gehen und die Aussage tätigen … mit Gerichtsvollzieher vereinbart…
    die Du unten aufgeführt hast.

  2. Es gibt auch für mittellose Personen Prozeßkostenhilfe.
    Die muss man beantragen aber ich weiss nicht, ob diese auch für Strafverfahren gelten.

  3. Und als Drittes meinen gut gemeinten Rat.
    Erst ansparen und dann kaufen.
    So kommt man in keine Verschuldungsspirale hinein und erst recht in kein Strafverfahren.
    So etwas wird nämlich im Falle einer Verurteilung im polizeilichen Führungszeugnis festgehalten.
    Und ein solcher Eintrag kann die Zukunft ganz schön beeinträchtigen.
    Das muss doch alles nicht sein, oder?

  4. Und auch ehrlich muss ich Dir sagen,
    es kann nicht sein, dass man zum Zeitpunkt der Bestellung zahlungsfähig ist und später nicht mehr.
    Wenn man etwas bestellt muss man das sofort bezahlen oder man reserviert den Betrag in Höhe der Bestellung und gibt ihn nicht für andere Sachen aus.

Also mach Dir nicht selbst etwas vor und versuche dein Leben zu ändern.

Hallo Feowir,

es gibt die Möglichkeit sich von einem Anwalt gegen eine kleine Gebür beraten zu lassen, wenn man nicht viel Geld hat. Die Anwälte wissen das und haben auch entsprechende Anträge eigentlich immer da. Dies sollten Sie nutzen und sich bei einem Anwalt einmal Melden.

Gruß Armour

Hallo.
Zunächst einmal ist anzumerken das der Gerichtsvollzieher keiner Ratenzahlung rechtswirksam zustimmen kann.Das kann nur der Gläubiger.Der Gerichtsvollzieher kann lediglich die Vollstreckung für die Dauer einer Woche aufschieben und wird das tun wenn glaubhaft gemacht wird das die Schuld in dieser Zeit beglichen wird.Dieses wäre dann ggf. darzulegen.
Weiterhin:Bei der Polizei muss man nicht erscheinen oder auch nur etwas zurückschicken.Und schon gar nicht die Wahrheit sagen,wie es ein weitverbreiteter Irrglaube behauptet.Ob das klug ist wenn die Tat zutrifft,ist eine andere Sache.Erst bei Gericht (Staatsanwaltschaft etc.)muss man erscheinen sonst droht die zwangsweise Vorführung.
Zum Vorwurf selbst denke ich das die Staatsanwaltschaft es darauf hinauslaufen lässt nach dem Motto:"Sie hätten wissen müssen das Sie die Ware nicht bezahlen können "
Das ist dann als Betrug Strafbar - siehe http://www.strafverteidiger-berlin.info/strafrecht/b…
Ich würde aussagen wie es dazu kam und mich mit dem Staatsanwalt auf Ratenzahlung oder ggf. Arbeitsstunden einigen.Im übrigen:Alles unterb 90 Tagen kommt nicht ins Führungszeugnis.
Ach der Form halber:„Dies ist nur meine Meinung und Jurist bin ich auch nicht“
Es gibt im Übrigen noch Prozesskostenhilfe wenn es zum Verfahren kommt.Bei schwirigen Rechtfragen unter Beiordnung eines Anwaltes.
Gruß,

Hei,
wenn es so war, dann ist der Verdacht des Betruges im Sinne des § 263 StGB wohl erfüllt. Und wenn die Polizei/Staatsanwaltschaft von diesem Sachverhalt Kenntnis bekommt, dann muss! sie ermitteln. Dazu gehört auch, dem Beschuldigten die Möglichkeit zu geben, sich dazu zu äussern (Anspruch auf „rechtliches Gehör“).
Dieser Verpflichtung kommen die Behörden durch „Anhörung“ oder Vernehmung nach.
Was also da auf dem Schreibtisch liegt spiegelt genau das wider.
Und niemand muss sich als Beschuldigter zur Sache äussern - das ist ein Recht und keine Pflicht. Ausnahme wohl die Angaben zur Person.
Also eine sehr persönliche und auch rechtstaktische Frage, die da zu beantworten ist.
Wenn aber die Dinge eh klar sind, warum dann nicht offen dazu stehen, (entlastende, erklärende) Umstände offenlegen und auf milde Entscheidung bei Staatsanwaltschaft und/oder Gericht hoffen - wenns der Erstkontakt war.

Und was für die Zukunft weiter hilft:
Einfach mal die andere Seite sehen! Jemandem auf Treu und Glauben Ware zu schicken, die der nicht bezahlt, das wollte man doch selbst auch nicht erleben - oder?

Gruß Grebnell

Hallo,

Erstmal war es etwas blöd, die Ware zu behalten, denn man hat auch nach Lieferung immer noch ein Rückgaberecht von zwei Wochen, manchmal sogar länger.

Aber nun ist es wie es ist. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Ich habe angekreuzt, dass ich mich nicht zu den Vorwürfen äußern möchte und tatsächlich kam nie wieder etwas… Aber bei mir war die Beweislage auch schwierig, man konnte mir nichts eindeutiges nachweisen, da es nur eine Zeugin gab (da wäre es dann Aussage gegen Aussage gewesen).

In deinem Fall ist die Beweislage leider eindeutig so wie es sich anhört. Du scheinst ja bereits alles zugegeben zu haben und es ist bereits ein Gerichtsvollzieher involviert. Dann würde ich dir wohl eher raten, letzteres anzukreuzen und zu hoffen dass die Geldbuße möglichst gering sein wird. Wenn du arbeitssuchend bist o.Ä. Vllt noch einen Vermerk dadrüber schreiben um etwas Mitleid zu erwirken und deine finanzielle Lage klar zu machen? Wenn es zu einem Prozess kommen würde, würde es auf jeden fall um Einiges teurer werden. So wärest du die sorgen los und wärest nicht vorbestraft!

Aber ich bin kein Profi auf diesem Gebiet. Lieber mehrere Meinungen einholen!

Alles Gute.

Hallo,

Sie sollten sich strikt an die Ratenvereinbarung des Gerichtsvollziehers halten. Tun Si dies nicht dürfte das sehr ernste Konsequentzen haben.

Als Beschuldigter können Sie die Aussage verweigern, sind aber verpflichtet Ihre Personalien anzugeben.

Allerdings ist Ihen dringenst anzuraten sich einen Fachanwalt zu nehmen. Erkundigen sie sich beim Gericht noch Prozeßkostenhilfe, Beratungshilfe. Ohne diese dürfte es in Ihrer verfahren Situation schwierig werden. Und halten Sie sich an getroffene Vereinbarungen, ansonsten sitzten Sie bald hinter den berühmten „schwedischen Gardinen“.

Mfg
Andreas

Hallo,

ich würde solche Schreiben nie ohne juristischen Rat beantworten.
Bei uns hier kostet eine Beratung beim Anwalt ca. 50Euro. Wenn Du Dir das nicht leisten kannst, würde ich in dieser Situation den Gerichtsvollzieher fragen, wieso so ein Schreiben mir ins Haus flattert, obwohl wir doch alles geregelt und eine Ratenzahlung vereinbart haben. Vielleicht hilft er ja.

Gruß
mäusl1976

Hallo,
wenn Sie nicht in der Lage sind sich einen Rechstbeistand bestellen zu können, haben Sie Anspruch auf Rechtbeihilfezuschuss, dieses wird Ihnne ein Anwalt ach anbieten.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit sich zu dem Sachverhalt zu äüßern. Dies ist in Ihrem Fall auch sinnvoll, da Sie ich bereits in dem Prozeß befinden den Ihnen ein Gericht auch vorschlagen könnte. Das Schreiben da Sie erhalten haben geht im normalen Verfahren herau. wenn Sie sich zu Ihrem Fall äußern liegt der Betrug dahingehend schon nicht merh vor, da Sie bemüht sind den Vermögensschaden aufzuheben. Dieser ist dann entstanden, wenn Sie die Waren nicht bezahlen und behalten. Nun bezahlen Sie die Ware in Raten daher liegt der Vermögensschaden nicht mehr vor. Ich hoffe Ihnen ein wenig geholfen zu haben. MfG

Meiner Meinung nach müssen Sie für die Begehung eines Betrugs auch vorsätzlich handeln, das heißt, dass Sie mit Wissen und Wollen um die Tatbestandsverwirklichung des Betrugs handeln müssen. Wenn Sie nun die Sachen kaufen wollten und lediglich nicht bezahlen konnten, als diese angekommen sind stellt es meiner Meinung nach keinen Betrug dar.

Ich würde, würde ich mich an Ihrer Stelle befinden, anhand der genannten Umstände, zu der Tat äußern und die Tatumstände nennen, wie Sie es hier getan haben, also, dass Sie die Sachen bestellt haben in der Annahme diese bei Lieferung zu bezahlen, nunmehr den Job verloren haben und eine Ratenzahlung vereinbart haben. Betrug ist keine Straftat wegen mangelnder Bezahlbarkeit der bestellten Waren. Sie müssten meiner Meinung nach schon mit Bereicherungsabsicht gehandelt haben.
Wenn jeder, der Sachen bestellt und diese aufgrund eines Verlustes der Arbeit nicht mehr bezahlen KANN wegen Betruges verurteilt werden würde, wären die Gefängnisse m.E. um ein vielfaches voller als es jetzt ist.

Dies ist jedoch lediglich eine Meinungsäußerung anhand Ihrer Angaben und stellt keine Rechtsberatung oder Ähnliches dar.

Hallo,

der Sachverhalt ist etwas „dünn“, aber ich werde es dennoch versuchen.

So wie geschildert laufen Ermittlungen in einem Strafverfahren (Warenkreditbetrug), d.h der Staat (hier: Staatsanwaltschaft oder vorgeschaltet die Polizei) erhebt einen Vorwurf).

In unserem Rechtssystem muss der Staat dem Beschuldigten die Tat NACHWEISEN, d.h. beweisen, dass er schuldig ist.

Dem Betroffenen steht es dabei frei, sich zu den Vorwürfen zu äußern („Alles, was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden“).

Wenn allerdings Tatsachen vorliegen, die die Schuld MINDERN (z.B. Entschuldigung, versuchte Ratenzahlungsvereinbarungen etc.) kann es schon mal sinnvoll sein, diese Angaben zu machen.

Wenn der Vorwurf zutrifft (d.h. Bestellung ohne Bezahlung), dann macht es wenig Sinn, diese ab zu streiten. Evtl. kann man versuchen, über die Prozesskostenhilfe (bei Gericht beantragen) einen Anwalt bezahlt zu bekommen (allerdings wird die Aussicht auf Erfolg geprüft!).

Wenn also der Vorwurf zutrifft, ist es vielleicht doch ratsam, diesen zugeben und alles anzuführen, was zur „Entschuldigung“ beiträgt…dann fällt i.d.R. das Strafmaß geringer aus (übrigens: jammern und Reue helfen meistens auch).

Ich würde das Problem wohl eher zugeben und auf ein mildes Strafmaß hoffen…

Würde mich interessieren, wie es ausging. Würde mich über eine Abschlussmail freuen!.

lg

lumini

Sorry, in meiner Antwort fehlt ein entscheidenes Wort: Nie das Feld ich gebe alles zu ankreuzen.

Guten Tag,

in meiner Antwort fehlt ein entscheidenes Wort: Nie das Feld ich gebe alles zu ankreuzen.

Guten Tag,