Ich sitze gerade vor einem Beispiel von Budgetierung (Leistungsbudget).
Der Teil mit dem ich Probleme habe ist folgender: in der Angabe steht dass Zinsen für langfristige sowie kurzfristige Bankverbindlichkeiten zu zahlen sind.
Ich weis aber nicht recht worunter ich diese einordnen soll.
Sind das Fremdkapitalzinsen und werden diese erst bei der Überleitung unter den pagatorischen Aufwendungen erfasst oder sind das Zinsen die auch schon unter den Fixkosten abzuziehen sind?
Zinsen für Bankschulden sind immer zu bezahlen. Langfristige Zinsen entstehen bei entsprechend langfristigen Finanzierungs-Darlehen mit festgelegter Laufzeit, z. B. über 5 oder 10 Jahre oder länger. Kurzfristige Zinsen sind vorwiegend Überziehungszinsen, sogenannte Kontokorrentzinsen, die die permanente Liquidität sichern sollen. Diese Kurzfristzinsen entstehen monatlich in unterschiedlicher Höhe, je nachdem wie hoch die Überziehung jeweils ausfällt.
Mit den langfristigen Zinsen kann man gut kalkulieren, weil es hierfür konkrete Vertragsunterlagen gibt. Bei den Überziehungszinsen kann man sinnvollerweise von einem geschätzten Mittelwert ausgehen, der dann in die Planungen eingesetzt wird.
Ich hoffe, das hilft so.
Herzliche Grüße
Klaus Leist
Vielen Dank schonmal für die Antwort.
Leider beantwortet das meine Frage für dieses Beispiel im speziellen noch nicht ganz.
Sogesehen sind Zinsen für Lang/kurzfristige Bankverbindlichkeiten unter den Fremdkapitalzinsen (Zinsen gegenüber Dritten) einzordnen…
Dementsprechend denke ich mir dass sie dann keine Beachtung bei den Fixkosten finden, da ja pagatorische Aufwendungen mit fixem Anteil erst bei der Überleitung zu beachten sind?
Ich gehe hierbei vom Schema des Leistungsbudgets nach dem Gesamtkostenverfahren aus.
Außerdem noch Zusatzangaben, wobei mir diese hier Probleme bereitet:
„Sowohl fir die langfristigen als auch für die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten sind Zinsen in Höhe von 6% p.a. zu zahlen. (die entsprechenden Zinsen sind in den oben genannten Positionen noch nicht inkludiert)“
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten (2.700) und langfristige (8000) sind aus der Bilanz vom Vorjahr bekannt.
Die Frage ist halt jetzt ob ich diese Zinsen mit den Fixkosten vom DB abziehe, oder ob ich sie als Fremdkapitalzinsen annehme und erst bei der Überleitung mit den neutralen Aufwendungen abziehe.
Woher soll man das erahnen,
welche Annahmen bei der Kostenrechnung getroffen wurden ?
Wenn das eine traditionelle Kostenrechnung der Industriebetriebe ist,
kommen die Fremdkapitalzinsen in der Kostenrechnung gar nicht vor;
sondern es werden die kalkulatorischen Zinsen auf das Betriebsnotwendige
Kapital erfasst;
Die Differenz zu den Fremdkapitalzinsen wird dann durch eine Gegenbuchung
und eine Verrechnung über das Neutrale Ergebnis den
Fremkapitalzinsen in der Buchführung angepasst.